Die materiellen Regelungen
In: Geistiges Eigentum in konkurrierenden völkerrechtlichen Vertragsordnungen; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 190-225
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In: Geistiges Eigentum in konkurrierenden völkerrechtlichen Vertragsordnungen; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 190-225
In: Untersuchungen zur vertragsrechtlichen Struktur des delisch-attischen Seebundes, S. 314-340
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den modernen Erscheinungsformen der Computerkriminalität auseinander. Dabei werden die einschlägigen Computerdelikte unter Einbeziehung der legistischen Bemühungen des europäischen wie österreichischen Gesetzgebers, der bis dato vorliegenden Literaturmeinungen und soweit vorhanden einschlägiger Judikate aus rechtspolitischer und insbesondere dogmatischer Sicht analysiert und in vielen Bereichen mit eigenen Ansätzen des Verfassers unterfüttert. Dem Anliegen des Autors, die Anwendbarkeit und Wirksamkeit dieser Strafbestimmungen bezüglich aktueller Phänomene der Computerkriminalität wie etwa Denial-of-Service-Attacks, Hacktivismus, Malware, Cyber-Terrorismus, Cyber-Stalking, Cyber-Grooming, Kinderpornographie, Missbräuche im Zahlungsverkehr, Phishing, Skimming, Datenfälschungen usw zu untersuchen, wird im vorliegenden Werk ausreichend Rechnung getragen. ; Christian Bergauer
BASE
In: Arme, Bettler, Beutelschneider, S. 78-105
In: The Military Law and the Law of War Review, Band 11, Heft 2, S. 510
ISSN: 2732-5520
In: essentials; Wirtschaftswissenschaftliche Glücksforschung, S. 41-42
Ziel des vorliegenden Werks ist es, moderne Erscheinungsformen der Computerkriminalität technisch zu beschreiben sowie legistische Bemühungen des europäischen wie österreichischen Gesetzgebers, die bis dato entwickelten Literaturmeinungen und – soweit vorhanden – einschlägige Judikate aus rechtspolitischer und insbesondere dogmatischer Sicht wissenschaftlich zu analysieren. Ausgehend von der Befassung mit den Begrifflichkeiten "Computerkriminalität" bzw "Computerstrafrecht" und der Aufarbeitung des strafrechtlichen Datenbegriffs werden die spezifischen materiellrechtlichen Computerdelikte systematisch dargestellt und besprochen. Im Zuge der Ausarbeitung werden die Anwendbarkeit und Wirksamkeit dieser Strafbestimmungen anhand moderner Phänomene der Computerkriminalität (wie etwa Denial-of-Service-Attacks, Hacktivismus, Malware, Cyber-Terrorismus, Cyber-Stalking, Cyber-Grooming, Kinderpornographie, Missbräuche im Zahlungsverkehr, Phishing, Skimming, Datenfälschungen usw) untersucht. ; The aims of the present study are to describe the modern forms of cybercrime and analyze the substantive computer-specific offences of the Austrian Penal Code by the means of specialist literature and – as available – relevant judgments. Based on the debate about the terms "cybercrime" or "computer criminal law" and the term of data in the Austrian Penal Code, the specific substantive computer-specific offences, including the penal provision of the Data Protection Code concerning the criminal protection of personal data, are presented and discussed systematically.
BASE
In: Shakaigaku hyōron: Japanese sociological review, Band 30, Heft 1, S. 74-79,110
ISSN: 1884-2755
In: Informationsbrief Ausländerrecht: InfAuslR, Band 40, Heft 4, S. 140-140
ISSN: 2366-195X
In: Geistiges Eigentum in konkurrierenden völkerrechtlichen Vertragsordnungen; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 301-360
In: Die Sozialstruktur Deutschlands, S. 69-92
In: Die Sozialstruktur Deutschlands, S. 69-92
In: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 75
Das Beschlussmängelrecht der §§ 241 ff. AktG ist ein wichtiges Instrument zur Disziplinierung des Mehrheitsgesellschafters und leistet einen Beitrag zu einer funktionierenden »horizontalen« Corporate Governance in Hinblick auf das Verhältnis zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern einer Kapitalgesellschaft. Die Rechtsprechung erkennt materielle Schranken für Mehrheitsbeschlüsse in Gestalt der mitgliedschaftlichen Treuepflicht, dem Institut des Rechtsmissbrauchs sowie dem vom BGH in der »Kali&Salz«-Entscheidung entwickelten Erfordernis sachlicher Rechtfertigung an. Ausgehend von der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten mitgliedschaftlichen Rechtsposition des Gesellschafters arbeitet der Verfasser anhand der Rechtsprechung des BVerfG zu Inhalt und Grenzen des Anteilseigentums die Anwendungsvoraussetzungen sowie den Inhalt der materiellen Kontrolle von Umwandlungsbeschlüssen heraus. Unter Berücksichtigung des Eingriffscharakters der existierenden Umwandlungskonstellationen wird der durch das UmwG gewährte Schutz der mitgliedschaftlichen Rechtsstellung bei der Durchführung einzelner Umwandlungsmaßnahmen analysiert. Umwandlungsbeschlüsse unterliegen im Ergebnis in bestimmten Konstellationen einer materiellen Kontrolle und sind darauf zu untersuchen, ob sie im Gesellschaftsinteresse liegen und die Interessen der Minderheitsgesellschafter wahren.