MENSCHENRECHTE: Menschenrechte sind unteilbar
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 1-2, S. 18-19
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
39106 Ergebnisse
Sortierung:
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 1-2, S. 18-19
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 12, S. 25
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Position / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 3
Ein Drittel der derzeit 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland wird in Pflegeheimen vollstationär betreut. Obwohl sich die Qualität der Altenpflege in den letzten Jahren verbessert hat und Heimbewohnerinnen und Heimbewohner heute zunehmend als selbstbestimmte Individuen mit eigenen Rechten betrachtet werden, sind die Rechte älterer Menschen, aber auch die der Pflegekräfte in der Pflege nicht ausreichend
strukturell verankert. Die Publikation enthält Empfehlungen an die Politik.
Inwieweit ist die universelle Gültigkeit von Menschenrechten mit der Wirklichkeit einer Vielfalt und Vielzahl von Kulturen vereinbar? Die Verbindung von Kultur und Religion ist unübersehbar (vgl. Islam, Indien etc.). Die Achtung kultureller Autonomie ist sodann Voraussetzung einer menschlichen Entwicklung. Folgt aus der faktischen Anerkennung eines kulturellen Pluralismus die normative Theorie eines Kulurrelativismus? - Ist nicht Verharmlosung oder Negierung des kulturellen Zusammenhangs, aus dem heraus Menschenrechte verstanden und anerkannt werden können, der kulturellen Bedingtheit von unterschiedlichen Menschenrechtsverständnissen, nichts anderes als Ausdruck unseres Eurozentrismus? Mit welchem Recht können wir die Universalität unserer dahinter liegenden ethnischen Muster beanspruchen? (DIPF/Orig.)
BASE
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 8, S. 20-21
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 1, S. 26
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. A, Heft 7, S. 20-22
ISSN: 1433-4356, 1433-4356
ISSN: 2310-886X
In: Studien zum Internationalen Investitionsrecht - Band 9 v.9
ZusammenfassungMenschen- und Bürgerrechte als Katalog, System, Bestandteil von Verfassungen sind zunächst außerhalb der christlichen Kirchen entstanden. Vor allem in Europa stießen sie lange Zeit auf den Widerstand der katholischen Kirche. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann ein langsamer Prozess der Annäherung, der nach dem Zweiten Weltkrieg seinen Höhepunkt in der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit erreichte. Die Menschenrechte erreichten in dieser Zeit die Kirche, sie wurden auch theologisch integriert. Wie weit sie künftig auch im Innern der Kirche – als Christenrechte – Wirkungen entfalten, ist freilich gegenwärtig noch offen.AbstractHuman and civil rights as catalogue, system, constituent part of constitutions have emerged outside of the Christian churches. Particularly in Europe, they met for a long time with stiff resistance from the Catholic Church. Only towards the end of the 19th century did a slow process of rapprochement begin which culminated in the Second Vatican Council's Declaration on Religious Freedom. It was at this time that human rights had reached the Church, which also integrated them theologically. To what degree human rights will have an effect inside the Church in the future – as Christian rights – remains an open question however.
BASE