Militärische Intervention
In: Handbuch Transformationsforschung, S. 625-633
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In: Handbuch Transformationsforschung, S. 625-633
In: Österreichische militärische Zeitschrift: ÖMZ, Band 15, Heft 4, S. 287-291
ISSN: 0048-1440
World Affairs Online
In: Studien aus dem Philosophischen Seminar 31
In jüngster Zeit ist in den Medien immer wieder von militärischen Interventionen die Rede. Dabei handelt es sich um Eingriffe eines Staates in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates, unter Anwendung von Waffengewalt, die die Souveränität und die territoriale Integrität dieses Staates verletzen. In den meisten Fällen bilden innere Unruhen im Zielstaat einen Anlass zur Intervention, denn in den letzten Jahrzehnten gab es insofern eine Veränderung, als zwischenstaatliche Konflikte abnahmen und es immer mehr innerstaatliche Konflikte gibt. Ein aktuelles Beispiel für die eben beschriebene Situation liefert der Konflikt in Syrien, der nunmehr seit acht Jahren andauert. Im Zuge dieses Konflikts unternahm die Türkei bereits zwei militärische Interventionen unter den Namen "Schutzschild Euphrat" und "Olivenzweig". In der vorliegenden Arbeit soll dargelegt werden, wann eine militärische Intervention gegen das in Art 2 Abs 4 SVN normierte Gewaltverbot verstößt und unter welchen Umständen sie gerechtfertigt werden kann. Dazu ist es zunächst notwendig, den Begriff der völkerrechtlichen Intervention zu definieren und die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aufzuzeigen. Anschließend werden die einzelnen Rechtfertigungsgründe, die seit 1945 zur Legitimierung bewaffneten Eingreifens herangezogen werden, sowie einige weitere umstrittene Rechtfertigungsgründe angeführt. Am Ende sollte beantwortet werden können, ob seitens der Türkei ein Verstoß gegen das Gewaltverbot vorliegt und wenn dies bejaht wird, ob die Gewaltanwendung gerechtfertigt werden kann. ; In recent times, military interventions are well represented in all media. These are interferences of a state in the internal affair of another state under application of gun violence. In most cases, internal riots are the reason. A current example is the conflict in Syria, which is lasting for eight years now. In the wake of this matter, Turkey has started two military interventions called "Euphrates Shield" and "Olive Branch". The presented thesis aims to explain the circumstances in which a military intervention violates the prohibition of force of art. 2 para. 4 UN-Ch. and in which it is a legal interference. Therefore it is necessary to define the term intervention and to demonstrate the conditions for a violation of the prohibition of the use of force. Afterwards, justifications which are used since 1945 to legitimize armed interventions as well as controversial justifications are specified in order to evaluate the military intervention of Turkey. As a result, it should be possible to answer whether Turkey has thereby violated international law. ; von Pingist Julia ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)3533147
BASE
In: John Stuart Mill und der sozialliberale Staatsbegriff, S. 123-141
Es ist nicht selbstverständlich, dass John Stuart Mill als Theoretiker der internationalen Beziehungen gewürdigt und auf seine Ideen zurückgegriffen wird, um aktuelle Streitfragen in diesem Bereich zu beurteilen. Eine Ausnahme stellt der 1859 verfasste Essay "A Few Words on Non-Intervention" dar, von dem wichtige Anregungen für den zeitgenössischen Kriegsdiskurs in der politischen Philosophie wie auch der politischen Öffentlichkeit ausgegangen sind. Dies wird im Beitrag am Beispiel der Argumentation von Michael Walzer aufgezeigt, dessen 1977 erschienenes Buch "Just and Unjust Wars" zu den herausragenden Werken dieses Diskurses gehört. Um den Spuren von Mills Essay zur Frage der militärischen Intervention in Walzers Theorie des gerechten Kriegs nachzugehen, wird das gemeinsame Anliegen einer Überwindung des "Realismus" dargelegt, zugleich werden aber auch Unterschiede in Selbstverständnis und Argumentationsansatz beleuchtet. Erweist sich in diesem Zusammenhang das Recht auf Verteidigung eines Raumes nationaler Selbstbestimmung als zentraler Gedanke einer insgesamt interventionskritischen Position, so wird im Anschluss Mills und Walzers Einschätzung von zulässigen Ausnahmen des Interventionsverbots erörtert. Dies führt schließlich von der Idee des von außen nicht zu kontrollierenden "Freiheitstests" zur Idee einer weltpolitischen Führungsrolle demokratischer Staaten, die in der Selbstverpflichtung liegt, externe Repressionen interner Freiheitskämpfe zu unterbinden bzw. zu kompensieren. Abschließend werden die zentralen Befunde im Lichte der gegenwärtigen Debatten beleuchtet. (ICF2)
In: Handbuch Kriegstheorien, S. 553-563
Das Konzept integrierter Friedenseinsätze wird in dem Beitrag dem empirischen Beispiel Kosovo gegenübergestellt: Inwiefern hat die umfangreiche zivil-militärische Intervention im Kosovo die ausgeprägten Erwartungen erfüllt, die an solche Friedenseinsätze gerichtet werden? Das Verhältnis zwischen zivilen und militärischen Akteuren wird auf zwei Ebenen behandelt: Zum einen betrifft es das übergeordnete Verständnis internationaler Politik, das entsprechende Konzept drückt sich u. a. in den Mandaten für internationale Interventionen und in deren Institutionalisierung aus. Zum anderen stellt sich die Frage nach der operativen Zusammenarbeit, z. B. im Rahmen der militärisch definierten CIMIC (Civil Military Cooperation). Nach einer kurzen Vorstellung des Konzeptes zivil-militärischer Interventionen folgt die Untersuchung der Intervention im Kosovo und eine Bewertung. (ICB2)
In: Herrenalber Protokolle Band 129 (2018)
Die Publikation "Just Policing – Eine Alternative zu militärischer Intervention?" dokumentiert die gleichnamige Tagung der Evangelischen Akademie Baden. Sie fand vor dem Hintergrund des von der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden bereits 2013 beschlossenen friedensethischen Prozesses statt. "Just Policing" erschien der Landessynode als ein verheißungsvolles friedenspolitisches Modell aus dem amerikanischen mennonitisch-katholischen Diskurs, das eine Alternative zu militärischen Interventionen in Krisensituationen durch polizeiliches Handeln darstellen könnte. Allerdings war es noch zu wenig erforscht, um daraus konkrete Empfehlungen abzuleiten. Die Landessynode stellte daher Mittel für einen Forschungsauftrag zu Just Policing zur Verfügung, um diese Lücke zu schließen. Die Publikation in der Reihe "Herrenalber Protokolle" enthält insbesondere die Forschungsstudie von Ines-Jacqueline Werkner, deren Arbeit die Vertiefung und Weiterführung der interdisziplinären Diskussion über die Anwendungsbedingungen und Realisierbarkeit von Just Policing ermöglicht. Ergänzt wird die Studie mit Resonanzen aus dem Beirat, zwei Interviews und Diskussionsbeiträgen.
World Affairs Online
In: Militär und Sozialwissenschaften 42
Die Streitkräfte westlicher Länder entwickeln sich gemäß dem Willen ihrer politisch Verantwortlichen weg von einer Verteidigungsarmee und hin zu einer Interventionsarmee. Dieser Umbau wird von den Streitkräften selbst als Transformation bezeichnet. In Politik, Medien und im Militär selbst wird dieser Umbau jedoch häufig bloß als Wandel militärischer Strukturen, Ausbildungsinhalte und -formen sowie vor allem von Technik und Gerät verstanden. Der Arbeitskreis Militär und Sozialwissenschaften hat dies zum Anlass genommen, auf seiner Jahrestagung 2007 in Strausberg den Versuch zu unternehmen, die Dimensionalität der Veränderungen breiter zu erfassen, einzuordnen und zu bewerten. Der vorliegende Sammelband dokumentiert die Beiträge, die auf dieser Tagung vorgestellt und im Anschluss an die Tagung und für die Zwecke dieses Sammelbandes überarbeitet, aktualisiert und erweitert wurden
In: Politik und moderne Geschichte 3
In: Dokumentation 2017, Nr. 22
Die hier dokumentierten Itembatterien erfassen die Akzeptanz militärischer Interventionen auf intra- und internationaler Ebene. Die Items wurden ausgehend von der Theorie der "Autoritären Persönlichkeit" entwickelt. Die Items wurden bereits in bevölkerungsweiten Umfragen eingesetzt.
BASE
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 49, Heft 2, S. 157-170
ISSN: 0016-5875
Am Beispiel des Kosovo-Konflikts entwickelt der Autor im folgenden zwei Hypothesen: (1) Interventionen können Menschenrechte schützen, sie können sie aber auch gefährden. (2) Die Tatsache, dass es häufig Interventionen gibt, rechtfertigt diese noch nicht, auch solche nicht, die eindeutig zugunsten der Menschenrechte erfolgen. Der Autor erörtert in seiner Argumentation zunächst die Frage, inwieweit historische, theoretisch-systematische oder moralische Überlegungen die herausgehobene und universale Bedeutung der Menschenrechte begründen können und rechtfertigen, dass die Sicherung der Menschenrechte auch eine Einschränkung der Souveränität der Staaten und des Interventionsverbotes zulässt. Auf dieser Grundlage wird abschließend erörtert, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen ein militärisches Eingreifen in gewaltsame Konflikte durch Akteure von außen legitimierbar erscheint. (ICI)
In: Friedensgutachten, S. Friedensgutachten 2004. / Institut für Entwicklung und Frieden ...-Münster ...
ISSN: 0932-7983
World Affairs Online
In: Global trends: prospects for world society, S. 93-110
World Affairs Online
In: HSFK-Report 2013,2
Bringen humanitäre militärische Interventionen nachhaltigen Frieden, reduzieren sie Leid und die Zahl der Toten? Bisher gibt es kaum empirische Studien, die Erfolg oder Misserfolg dieser Interventionen erfassen. Die Autoren wollen dazu beitragen, diese Lücke zu schließen. Sie erarbeiten eine systematische Bestandsaufnahme aller humanitären Interventionen von 1947-2005 und bilanzieren die kurz- und mittelfristige Veränderung der Gewaltlage in den Ländern, in denen eine Intervention stattgefunden hat. Diese Bilanz fällt ernüchternd aus und dämpft zu hohe Erwartungen an solche Interventionen.