The Institution of a Commissioner for Human Rights and Minorities and the Prevention of Human Rights Violations
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 71, Heft 4, S. 475-480
ISSN: 0340-0255
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In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 71, Heft 4, S. 475-480
ISSN: 0340-0255
In: Europäisches Journal für Minderheitenfragen, Band 14, Heft 1-2, S. 30
ISSN: 1865-1097
In: Osteuropa, Band 69, Heft 6-8, S. 156-168
ISSN: 2509-3444
In: Europäisches Journal für Minderheitenfragen, Band 11, Heft 3-4, S. 362-391
ISSN: 1865-1097
In: Europäisches Journal für Minderheitenfragen, Band 13, Heft 3-4, S. 257
ISSN: 1865-1097
In: Kultur und Gesellschaft: Verhandlungen des 24. Deutschen Soziologentags, des 11. Österreichischen Soziologentags und des 8. Kongresses der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie in Zürich 1988, S. 360-370
Untersucht wird, inwieweit Zuwanderer, Emigranten, Gastarbeiter etc. in den entsprechenden autochthonen Gruppen in Österreich aufgenommen werden. Weiterhin wird gefragt, ob es einer Stärkung der autochthonen ("alten") Minderheiten durch die "neuen" Zuwanderer kommt und welche Faktoren das interethnische, politische, kulturelle etc. Verhalten bestimmen. Es werden vor allem die Situation und die Bedingungen für die Entwicklung interethnischer Beziehungen der Slowenen (in Kärnten), den Kroaten und den Ungarn (im Burgenland) untersucht. Sie alle zeigen eine über mehrere Jahrhunderte zurückreichende Kontinuität in territorialer, kultureller und sprachlicher Hinsicht. Es zeigt sich, daß die Immigrationsgesellschaft (die Mehrheit ebenso wie die "heimischen" Minderheiten) nicht frei ist von Fremdenfeindlichkeit, Gruppenegoismus und Provinzialismus, alles Faktoren, die einer befruchtenden interkulturellen und interethnischen Kommunikation und Solidarität im Wege stehen. (GF)
In: Femina politica / Femina Politica e. V: Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft, Band 29, Heft 2, S. 9-23
ISSN: 2196-1646
1995 wurde das im Rahmen der Internationalen Konferenz zu Bevölkerung und Entwicklung ein Jahr zuvor verabschiedete Konzept der Sexuellen und Reproduktiven Gesundheit und Rechte, kurz: Reproduktive Rechte, in die Aktionsplattform der vierten Weltfrauenkonferenz integriert und völkerrechtlich als Bestandteil der Menschenrechte anerkannt. Die Übersetzung dieses Konzepts in nationale Politiken wird seither von einem regen Diskurs und politischen Aktivitäten verschiedener Akteur*innen begleitet. Der Artikel beleuchtet zunächst das komplexe Verhältnis von Staat, Politik und Bevölkerung. Im darauffolgenden Schritt stehen einige feministische Perspektiven auf 'Generativität' als Fundament der Bevölkerungsentwicklung im Fokus. Danach wird das Konzept der Reproduktiven Rechte näher erörtert und anhand von zentralen Indikatoren im weltweiten Vergleich veranschaulicht. Schließlich werden Konfliktlinien im anhaltenden Streit über die Umsetzung dieses Menschenrechts umrissen. Mit einem Überblick über die Beiträge zum Schwerpunkt schließt die Einleitung.
In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung: Discourse : Journal of Childhood and Adolescence Research, Band 14, Heft 1, S. 19-38
ISSN: 2193-9713
Der Beitrag arbeitet gouvernementalitätstheoretisch heraus, wie sich Kindheiten und Sorgearrangements aktuell gesellschaftlich neu ordnen. Über Disziplinierung ist die gesellschaftliche Organisation der Sorge um Kinder nicht mehr ausreichend zu fassen. Dagegen wächst die Bedeutung von Transparenz. Techniken der Transparenz zielen darauf ab, das Aufwachsen mannigfaltig sichtbar zu machen, um es über Vernetzung sowie die Vervielfältigung von Kommunikation und Wissen optimieren zu können. Vollständige Transparenz bleibt eine Fiktion. Techniken der Transparenz beschreiben deshalb keinen Zustand, sondern das Streben Sorgender, Uneinsehbares sichtbar werden zu lassen. Weit mehr als einfach eine Totalität gläserner Durchsichtigkeit setzt sich damit ein feines Netz biopolitisch produktiver Mechanismen der Sorge durch, aus denen eine generative Dynamik erwächst, welche an starren Normen orientierte, disziplinierende Techniken der Sorge verdrängt. Mit der Forderung nach Transparenz geht zugleich die Angst einher, dass familiales Zusammenleben zunehmend repressiver staatlicher Gewalt unterliegt. Jedoch versprechen Techniken der Transparenz ebenso die Entfaltung von Autonomiepotenzialen. Denn als Teil der biopolitischen Regulierung kommt ihnen die Aufgabe zu, Risiken zu verwalten, Gefahren zu minimieren und die Sorge um Kinder zugleich individuell und gesellschaftlich produktiv zu gestalten.
In: GIGA Focus Afrika, Band 3
Die Menschen Zentralafrikas widersetzen sich autokratischen Herrschern, anhaltendem Reformunwillen, ökonomischer Stagnation und breiter Unsicherheit. Unter die zum Großteil friedlichen Protestbewegungen mischen sich zunehmend gewaltbereite Akteure. Es gilt die Lage eingehend zu verstehen, um von außen positive Anreize für Wege aus der Krise zu setzen. Den Ländern der zentralafrikanischen Region - Äquatorialguinea, Demokratische Republik Kongo (DRK), Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad und Zentralafrikanische Republik (ZAR) - ist eine autokratische Regimestruktur gemein. Von all den beschriebenen Ländern ist der Präsident der ZAR der einzige, der durch relativ freie und faire Wahlen an die Macht kam. Alle anderen derzeitigen Präsidenten dieser Region können als Autokraten bezeichnet werden. Viele von ihnen halten sich seit Jahrzehnten an der Macht, teils wurde diese sogar vom Vater zum Sohn weitergereicht. Gleichzeitig sollten die Aufstände nicht als reine Demokratiebewegung missverstanden werden. Wie bei allen politischen Prozessen mischen sich verschiedene Beweggründe. Die Frustration über die Regierungsführung mischt sich mit breitem Unmut über persönliche ökonomische Umstände und die geringe Qualität von öffentlichen Gütern wie Bildung und Gesundheit. Proteste werden zumeist von zivilen Gruppen angeführt und bleiben bis auf einzelne gewaltbereite Aktivisten friedlich. Jedoch können bei andauernder Frustration Gewaltakteure an Zustimmung gewinnen. So geschieht es derzeit in Kamerun, der DRK und der ZAR. Auch in anderen Ländern ist bei anhaltendem Reformunwillen eine Eskalation nicht auszuschließen. Politische Stagnation, schlechte Lebensumstände und viele Konfliktherde befeuern die derzeitigen Aufstände. Auf dreierlei Weise kann von außen positiv auf die Situation eingewirkt werden. Erstens sollten die internen demokratischen Institutionen wie freie Wahlen gestärkt werden. Zweitens sollte nicht nur mit der Regierung, sondern auch mit der Opposition und zivilen Gruppen zusammengearbeitet werden. Drittens müssen friedliche Kräfte gestärkt und in Reformprozesse eingebunden werden.
In: Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Band 2, Heft 2, S. 25-40
ISSN: 2196-4467
"Kann ein Diversity Management so gestaltet werden, dass es auch Gestaltungsperspektiven für die Gleichstellung heterogener, bislang benachteiligter Beschäftigtengruppen bietet? Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Diversity eine integrierte und kategorial erweiterte Analyse von Ökonomie und Chancengleichheit erfordert. Nach einigen konzeptionellen Überlegungen wird ein Tool vorgestellt, mit dem betriebliche Akteurinnen ihren Umgang mit Diversity überprüfen können, In einer mehrdimensionalen Betrachtung werden die für ein partizipativ angelegtes Diversity Management relevanten Handlungsfelder in den Blick genommen. Diskriminierungen in Struktur und Handlung sollen dabei ebenso aufgedeckt wie Gleichstellungspotenziale erkannt werden. Im Ergebnis kann von einer Politisierung der Vielfalt durch Partizipation gesprochen werden." (Autorenreferat)
In: Der moderne Staat: dms ; Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, Band 3, Heft 1, S. 7-29
ISSN: 2196-1395
Seit Anfang der 1970er Jahre lässt sich eine graduelle Verschärfung der fiskalischen Situation moderner Staaten beobachten. Chronisch gewordene Defizite und eine dramatisch gestiegene Staatsverschuldung sind zu einer beherrschenden Rahmenbedingung wohlfahrtsstaatlicher Politik geworden. Das Papier beschreibt für die Bundesrepublik die langfristige Etablierung eines Regimes fiskalpolitischer Austerität. Die mit diesem verbundene Einengung des diskretionären Handlungsspielraums staatlicher Politik wird anhand einer Analyse der Entwicklung der Ausgabenstruktur des Bundeshaushalts in den vergangenen vier Jahrzehnten dokumentiert. Die Reaktionen der deutschen Politik auf die "Finanzkrise" bewirken eine Verfestigung des neuen Austeritätsregimes. Das Papier endet mit Überlegungen zu den Auswirkungen institutionalisierter fiskalischer Austerität auf Stabilität und Qualität demokratischer Politik in Deutschland.
In: GIGA Focus Global, Band 11
"Unter der deutschen Präsidentschaft wird der Ausbau der Beziehungen der G8 zu Afrika zu Reformpartnerschaften angestrebt. Verbunden mit einer 'positiven Botschaft des Vertrauens in die Zukunft Afrikas' sollen die wirtschaftliche Entwicklung des Kontinents, die Bekämpfung der Armut und insbesondere der Kampf gegen HIV/ AIDS thematisiert werden. Bislang sind die Ansichten über das afrikabezogene Engagement der G8 auf dem afrikanischen Kontinent selbst kontrovers. In Afrika bestehen einerseits hohe Erwartungen an die G8. Als reichste Staaten der Welt sollten sie über die finanziellen Mittel verfügen, um Afrika aus der Unterentwicklung herauszuhelfen. Wenn nicht sie, wer dann? Andererseits befürchten afrikanische Nichtregierungsorganisationen, dass der Afrika-Aktionsplan lediglich die Neuauflage bereits vergangener Zusagen mit sich bringt. Es bestehen Divergenzen zwischen der Bewertung des Engagements der G8-Staatendurch die afrikanische politische Elite (eher positiv) und durch Vertreter der Zivilgesellschaft (eher skeptisch). Afrikanische Erwartungen werden in den G8-Staaten denn auch nur gefiltert wahrgenommen: Die Interessen einer Gruppe von Staatenlenkern stehen im Vordergrund. Aus dem G8-Afrika-Aktionsplan werden in der Zivilgesellschaft die Themen öffentliche Entwicklungshilfe, Entschuldung, Handel und Gesundheit diskutiert. Fragen aus dem Bereich Sicherheitspolitik und Institution Building stehen, obgleich sie einen sehr großen Raum im Aktionsplan einnehmen, nicht im Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit. Die Inhalte der jeweiligen Agenda klaffen auseinander." (Autorenreferat)
In: German yearbook of international law: Jahrbuch für internationales Recht, Band 63, Heft 1, S. 189-222
ISSN: 2195-7304
This article explores the twin issues of autonomy and minorities in a world of residual empire, nationalism, and emerging nation-States that shaped the period after the First World War. From a primarily historical perspective, it delineates the general context of the newly established international political and legal order under the auspices of the League of Nations, and outlines the system's premises and potential, its pitfalls and shortcomings, especially with regard to the late- and post-imperial make-up of continental Europe. Three case studies of politico-legal conflicts and challenges typical for the period form the article's empirical backbone: the case of the Bohemian and Moravian Germans in the context of the Versailles peace process, the Finnish-Swedish dispute over the Åland Islands, and the abortive application for recognition and membership in the League of Nations by the Iroquois in 1923 and 1924. Taken together, these examples of international political and legal dispute illustrate both the promise and potential, and the inconsistencies and paradoxes, of an emerging internationalist system of conflict resolution and minority protection. In line with recent historiography, the article stresses the necessity of revisiting the League and its institutions beyond the previously dominant paradigm of failure. Through the prism of its minority protection system, the League's influence on the political and institutional establishment of procedures and practices becomes particularly tangible. Most of what the League institutions created as a toolbox of internationalist governance has thereby remained with us until today, whilst the minorities for whom it was devised are, sadly, mostly gone: legal and administrative procedure, international supervision and mediation, enforceable minority rights and protections in terms of autonomy regulations, plebiscites, federative solutions or partitions as vehicles, and resources of legitimacy.
In: SWS-Rundschau, Band 49, Heft 3, S. 369-390
"Im österreichischen Schulwesen ist die Zuerkennung von sonderpädagogischer Förderung von der Feststellung einer physischen oder psychischen Behinderung abhängig. Ziel dieses Beitrags ist es, anhand statistischer und qualitativ erhobener Daten auf schichtspezifische, ethnisch-kulturelle und geschlechtsspezifische Disparitäten in der Population von SonderschülerInnen, in der so genannte lern- oder leistungsbehinderte SchülerInnen den größten Anteil haben, hinzuweisen und die Nachteile der gängigen Praxis von Sonderschulüberweisungen aufzuzeigen. Im schulischen Kontext werden sozial benachteiligte SchülerInnen zu SchülerInnen mit Behinderungen, ein Umstand, der für sie weitreichende negative Konsequenzen hat. Daher bedarf es inklusiver Strukturen im Bildungsbereich, die der Heterogenität der SchülerInnen besser gerecht werden und zur Beseitigung von Ungleichheiten im Bildungswesen führen." (Autorenreferat)