Konfliktfeld EU versus Völkerrecht
In: Von der Verteidigung zur Intervention: Beiträge zur Remilitarisierung der internationalen Beziehungen, S. 40-45
Der Kosovo-Krieg 1999 stellte eine Zäsur für die EU-Sicherheitspolitik dar. Seither hat die EU mehr als ein Dutzend Militär- und Polizeioperationen (vom Balkan, Naher Osten, Kongo, Kaukasus bis Indonesien) auf ihrer Agenda. Zur Liste gehört der Aufbau der 60.000 SoldatInnen starken Interventionstruppe und die 18 gegenwärtig in Planung bzw. in Bereitschaft befindlichen "battle groups". Das Bekenntnis zum "global player" und zum aktiven Mitgestalten der "Neuen Weltordnung" ist unzweifelhaft. Der vorliegende Beitrag zeigt vor diesem Hintergrund, dass das Verhältnis der EU zu völkerrechtlichen Mandatierungen für Militäreinsätze unklar ist. Nach dem völkerrechtswidrigen Kosovo-Krieg 1999 hat sich die EU am Gipfel von Helsinki im Dezember 1999 zu folgender Formulierung entschlossen, die seither in zahlreichen Dokumenten (z.B. EU-Verfassung Artikel 1-41.1.) aufgegriffen wurde: "Die Aktionen der EU werden im Einklang mit den Grundsätzen der UN-Charta und den Prinzipien und Zielen der OSZE-Charta für europäische Sicherheit durchgeführt werden." Von einem ausdrücklich erteilten Mandat des UN-Sicherheitsrats ist nicht die Rede. Das EU-Parlament hat im Jahr 2000 mehrheitlich beschlossen, bei einem Fehlen des UN-Mandats auf Wunsch des Generalsekretärs Militärinterventionen durchführen zu können. Militärische Einsätze "out of area" sind heute jederzeit durch "Selbstlegitimation" möglich, "wenn es die Umstände erfordern". (ICA2)