Der Beitrag thematisiert den Witz als Doppelbewegung von Ausgrenzung und Wiedereinbettung, die der Organisation eine Identität verschafft. Eine Organisation besitzt Charakteristiken, die sie von ihrer gesellschaftlichen und natürlichen Umwelt unterscheiden. Die Organisation sieht sich zu einer Trennung zwischen Innen und Außen gezwungen, da diese Trennung erforderlich ist, um Innen und Außen miteinander zu verknüpfen. Darin genau liegt der Witz der Organisation, der durch Übertreibung die Eindeutigkeit der Grenzziehung gewährleistet. Es sind diese Übertreibungen des Witzes der Organisation, auf die das Lachen in und über die Organisation reagiert, und die den Widersinn der Grenzziehung auf den Punkt bringen. (ICH)
Der Verfasser gibt zunächst einen Überblick über den einschlägigen Forschungsstand. Er thematisiert im Folgenden die Autonomie des Unternehmens in drei Schritten: (1) mit Blick auf das Refinanzierungsproblem von Unternehmen, (2) hinsichtlich der spezifischen Bedeutung des Eigentümers und entsprechender Folgen sowie (3) bezüglich der internen Strukturen. Er fragt dann - mit Blick auf die gesellschaftlichen Bedingungen der Ausdifferenzierung dieses Organisationstyps - nach dem Verhältnis von Unternehmen und Gesellschaft. Abschließend wird die im Beitrag entwickelte Beschreibung von Unternehmen mit der gegenwärtig zu beobachtenden Diffusion der Unternehmenssemantik in nicht wirtschaftliche Bereiche der Gesellschaft kontrastiert. (ICE2)
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 3215-3224
"Auf die Frage nach dem Zusammenhang von Organisation und Geschlecht werden nach wie vor drei Antworten gegeben: a) Organisation und Geschlecht sind untrennbar miteinander verbunden, b) organisatorische Strukturen und Prozesse sind geschlechtsneutral, Geschlechterdifferenzierungen sind der Organisation äußerlich, und: c) die Relevanz von Geschlecht in Organisationen ist kontextabhängig, situativ und historisch variabel, entsprechend ist sie je empirisch zu bestimmen. Alle drei Positionen geraten derzeit unter Druck. Die erste, weil sozialer Wandel unübersehbar ist und empirische Befunde die Heterogenität und Kontextualität des 'Relevant-Machens' von Geschlecht belegen. Die Möglichkeit, dass Organisationen auch 'nicht gendered' sein können, ist also in Betracht zu ziehen. Die zweite Position hingegen wird immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie sie der Tatsache, dass in Organisationen vergeschlechtlichte Prozesse ablaufen und dass Organisationen geschlechterdifferenzierende Effekte zeitigen, Rechnung trägt. Die dritte Position schließlich ist erst auf dem Weg, ihre Ergebnisse umfassend zu systematisieren und theoretisch zuverdichten. Sie stellt fest, dass Geschlecht in organisatorischen Strukturen, Interaktionen, Normen, Interpretationen und in der persönlichen Identität der Organisationsmitglieder von Bedeutung ist - aber nicht immer, nicht überall und nicht immer gleich. Damit gerät der Maßstab des 'Genderings' von Organisationen auf den Prüfstand, und es wird dringlich, die theoretische Konzeptualisierung des Zusammenhangs von Organisation und Geschlecht weiter zu führen. Entsprechend diskutiert der Beitrag zunächst die Bandbreite der Befunde zur Geschlechterdifferenzierung in Organisationen, um dann der Frage nachzugehen, ob damit gleichzeitig die Geschlechterdifferenzierung von Organisationen impliziert ist." (Autorenreferat)
Der Beitrag geht von folgendem Befund aus: Der Mensch als prägender Faktor organisationalen Designs gerät bei den "traditionellen" organisationstheoretischen Ansätzen immer mehr aus dem Blickfeld. Der System- und Kontingenztheorie ist nicht zu Unrecht vorgeworfen worden, sie handle von "menschenleeren Organisationen". Organisationenkönnen jedoch nur adäquat verstanden werden, wenn eine systemisch strukturelle Betrachtung eine Öffnung in Richtung der personalen Aspekte besitzt. Vor diesem Hintergrund verknüpft die "Meta-Theorie" des Autors organisationale Strukturformen mit der Ebene der Person, der Erkenntnis und der Wahrnehmung. So erscheinen betriebliche Strukturen als Orientierungssysteme bzw. Kontexte der Wahrnehmung. Das poststrukturalistische Konzept der "radikalen Differenz" sowie ein hermeneutisch-ästhetischer Wahrheitsbegriff binden Kooperation, Koordination und Abstimmung von Perspektiven an Dialog und Verständigung, so dass "Vernunft" als emergenter Effekt aus dem Zusammenspiel lokaler Rationalitäten verstehbar wird. Im Abschnitt "Organisationstheorie" wird der Strukturtypus der Netzwerk-Organisation als spezifische Form einer derartigen zwischenbetrieblichen Kooperationvorgestellt. (ICA2)
Die Studie konzentriert sich auf politische Entwicklungen und Handlungsweisen, die die Machterreichung bzw. -sicherung zum Ziel haben. Die zentrifugale Dynamik von Machtbeziehungen wird dabei in den Interdependenzen von Macht und Autonomie gesehen. Macht wird als sozial-integrativer Faktor in Organisationen eingeschätzt, der bewußt machtpolitisch eingesetzt werden kann. Auf der Basis einer Kontingenztheorie menschlichen Verhaltens wird eine Forschungsstrategie erläutert, die einen methodologischen Rationalismus als Grundlage betrachtet. Die subjektiven Einschätzungen der jeweiligen Organisationsmitglieder werden dabei als sehr bedeutend erachtet. (HA)
Die Verfasser geben zunächst einen kurzen Überblick über die historische Genese des deutschen Sportvereins und den einschlägigen Forschungsstand. Dann wird vor allem die eigentümliche Organisationsstruktur des Sportvereins in den Mittelpunkt gerückt. Hier geht es um Kommunikationswege, Entscheidungsprogramme, Personal und Organisationskultur. Die Verfasser zeigen, dass sich dieser Organisationsstruktur offenbar nicht nur eine erhebliche Veränderungsresistenz verdankt. Das bewahrt den deutschen Sportverein zugleich auch davor, in naher Zukunft seine führende Stellung an konkurrierende Organisationsformen des Sports abtreten zu müssen. (ICE2)
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 3208-3221
"Das Thema des Vortrages ist die Frage, wie sich die Entstehung und Verbreitung US-amerikanischer Organisationen ('corporations') ab dem 19. Jahrhundert unter Zuhilfenahme einer Semantik vollzog, die die Moderne bis dato auf Menschen bzw. deren Rechte und Handlungen angewendet sah: Organisationen seien als natürliche Personen zu betrachten. Neben Ordnung und Vergemeinschaftung gewinnt somit die Gebilde-Vorstellung von Organisation zunehmend an Forschungsrelevanz. Hieraus werden zwei Fragenkomplexe abgeleitet: a) Welche Argumente und Diskurse - die sich z.T. auch in aktuellen US-amerikanischen Anti-Globalisierungsdebatten wiederfinden - lassen sich in historischen Gründermythen (Akte der 'Inkorporierung', staatlichen Charterungen, Gerichtsurteilen, Akten, Aufzeichnungen, Zeitungsberichten etc.) ausmachen, die die Vorstellung einer Organisation als eigenständigen Akteur ('corporate personhood') begründen, welcher mit denselben Rechten wie eine natürliche Person ausgestattet ist? b) Lassen sich typische Funktionen, Effekte und Regelstrukturen (in Bezug auf bspw. Herrschaft, Ungleichheit, Eigentum, Verantwortungszurechnung u.v.a.m.) aufzeigen, die durch die Verbreitung der Corporations - und damit des Gebilde-Prinzips - Geltung erlangt haben, sprich: institutionalisiert wurden? Begriffe wie 'legal foundations of the modern corporation' (Perrow 2002) oder 'legal revolution' deuten an, dass die angeblich rechtliche Erfindung der corporations bereits bei Soziologen angekommen ist. Und welche besseren empirisch verwertbaren Tatsachen könnte es geben als Streitfälle vor Gericht. So wird eine Menge an Gerichtsfällen als empirisches Material herangezogen, welches neben interessanten Einblicken in die Verstrickung zwischen US-amerikanischer Justiz und den corporations-Vertretern organisationssoziologisch folgende interessante Punkte als Analysegegenstände enthält: Woher stammt die Idee von Organisation als natürlicher Person? Welche Rolle spielt das US-amerikanische Rechtssystem und vor allem die Justiz dabei? Sollte es sich um eine Erfindung des Rechts handeln? Welche organisations-induzierten gesellschaftstheoretischen Folgen und Effekte, die eine bis heute ungeheure Wirkmächtigkeit entfaltet haben, sind in der spannenden historischen Eppoche des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts bereits angelegt (Trennung von Eigentums- und Verfügungsrechten, Akkumulation von Rechten und Kapital, die Erfindung von Organisation als Rolle, Externalisierung von Kosten, Governance, Organisation als Institution und Regierungsdispositiv u.v.a.m.)?" (Autorenreferat)
In: Geistiges Eigentum in konkurrierenden völkerrechtlichen Vertragsordnungen; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 145-189