In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 442-446
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 470-472
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 884-887
Mit seinem Buch "Mystische Weltschau. Fünf Gestalten des russischen Symbolismus" brachte Fedor Stepun den deutschen Lesern den russischen Symbolismus nahe. Die Studie zeigt, worin Spezifik und Aktualität dieser Annäherung an den russischen Symbolismus bestehen. Der besondere Beitrag, den Stepun zum Verständnis der symbolistischen Philosophie liefern kann, liegt im Aufzeigen ihrer Ambivalenz: einerseits ist sie ein modernes Phänomen, andererseits eignet ihr eine, von der Basis des westeuropäisch-neuzeitlichen Philosophieverständnisses unterschiedene, im zum byzantinischen Kulturraum gehörenden Altrussland verwurzelte und insofern "vormoderne" Dimension. Im Versuch, gerade diese religiöse Dimension des russischen Geistes als Ausweg aus der modernen Kulturkrise in Anspruch zu nehmen, kommt der ambivalente Charakter des mystischen Symbolismus zum Tragen: er ist sowohl Ausdruck melancholischer Unzufriedenheit der Moderne mit sich selbst als auch bestimmter russischer Geistigkeit, die in der russischen Moderne präsent bleibt. (ICB2)
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 744-746
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 742-744
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 785-789
In: Verhandlungen des 7. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1930 in Berlin: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 132-156
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 285-286
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 1629-1637
"Im Zuge weltweiter Mobilisierungsschübe sehen sich Schulen in den durch Migration geprägten Landschaft städtischer Agglomerationen zunehmend mit dem Phänomen der 'Multikulturalität' konfrontiert. Während sich vornehmlich die Erziehungswissenschaften in den vergangenen Jahrzehnten theoretisch mit der Herausforderung der 'multikulturellen Schulen' auseinandergesetzt haben, ist die Praxis bis heute nur ungenügend reflektiert. Das Referat präsentiert Ergebnisse einer Forschung in Bern-West, die an dieser Diskrepanz von Theorie und Praxis ansetzt: Einerseits werden die diskursiven Formationen von Politik und interkultureller Pädagogik zu Multikulturalität und Schule in der Schweiz präsentiert, andererseits wird die anhand der ethnographischen Methode erhobene Praxis in Bern West analysiert. Es interessiert, welche Konzepte und Begrifflichkeiten von kultureller Differenz, Multikultur, Hybridität, Integration, Assimilation usw. in unterschiedlichen Diskursgemeinschaften auftauchen und wie sie von verschiedenen AkteurInnen verwendet und strategisch eingesetzt werden. Die Frage nach der Relation von sozialer Ungleichheit und kultureller Identität ist dabei von besonderem Interesse." (Autorenreferat)
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 435-438
"Gesetze repräsentieren nicht nur die Struktur einer konkreten Rechtspraxis (z.B. eines Verfahrensrechts), sondern immer auch die Struktur der jeweiligen Praxis ihrer Herstellung, der Kodifikation. Die sprachliche Ausdrucksgestalt von Gesetzestexten hat damit auf zwei analytisch unterscheidbaren Ebenen Implikationen für das richterliche Handeln: einmal in der Hinsicht der festgeschriebenen Praxis, zum anderen in der Hinsicht der Form dieser Festschreibung. In beiden Hinsichten können die Gesetze den Anforderungen professionellen richterlichen Handelns mehr oder weniger adäquat sein. Diese Problematik läßt sich am Beispiel des preußischen Zivilprozeßrechts von 1781 herausarbeiten. Die Analyse zeigt die Struktur einer 'unvollständigen Positivierung' auf, die eine richterliche Gesetzesbindung in verschiedenen Einsichten erschwert. Vor allem kommen Geltungsanspruch und sprachliche Form der Gesetze noch nicht zur Deckung. Es findet sich der Duktus einer 'Ratgeberliteratur', die schon vorab bestehende Probleme verhandelt Der Text verhält sich damit strukturell zu der von ihm erst einzurichtenden Praxis so, als wäre sie schon eingerichtet. Dies erzeugt Ambivalenzen hinsichtlich des Stellenwertes des Gesetzbuches. Eine 'vollständige Positivierung', d.h. in diesem Fall: eine auch sprachlich durchgeführte Einrichtung konstitutiver Regeln des Verfahrens, entspricht der Anforderung der Gesetzesbindung besser, indem sie die Texte mit einer strukturell eindeutigen 'rule of recognition' (H.L.A. Hart) versieht." (Autorenreferat)
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 4684-4694
"Hinsichtlich ihrer methodischen Verfahren weisen Soziologie und Lebensphilosophie (auch ihre vitalistischen Varianten) entscheidende strukturelle Übereinstimmungen auf, die die Vermutung aufkommen lassen, dass hier nicht nur eine genealogische, sondern eine genetische Verwandtschaft besteht. Im Vortrag soll es um diese konvergierenden Strukturierungsmethoden gehen, und darum, inwiefern die lebensphilosophische Methode für die Soziologie fruchtbar sein könnte. Das betrifft grundlegend den Begriff der Emergenz, und damit einhergehend den Begriff der Eigengesetzlichkeit, mit dem eine Lebensphilosophie die fundamentale Verschiedenheit von Leben und Nichtleben markiert. Seit ihrer Gründung rekurriert die Soziologie ebenfalls auf eine prinzipiell eigengesetzliche Sphäre (das Soziale), die nur sie innerhalb der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen angemessen untersuchen könne. Aber auch innerhalb ihrer vielfältigen Beobachtungsbereiche deckt die Soziologie die Struktur der Eigengesetzlichkeit bzw. Emergenz auf, wenn sie z.B. innerhalb des Sozialen eigengesetzliche Bereiche wie Institutionen (Durkheim, Gehlen) oder autopoetische soziale Subsysteme (Luhmann) analysiert. Über diese historische Genealogie hinaus gibt es gute Gründe für die Soziologie, den Begriff des 'Lebens' strukturell ein- und auszubauen. Er könnte die gemeinsame Referenz für eine Allgemeine Soziologie darstellen, um damit soziologistische, kulturalistische oder andere Verkürzungen in Bezug auf das soziale Ganze zu vermeiden. Eine solche Allgemeine Soziologie beschriebe das soziale Ganze als eine Vielheit vitaler Prozesse, die aus natürlichen, anthropologischen und artifiziellen Partialelementen Vergesellschaftungsformationen entstehen lassen. Die Elemente, aus denen sich das zu beschreibende spezifische Leben zusammensetzt, würden die existentiellen Erlebensstrukturen einzelner Individuen, die vitale Struktur menschlicher Gesellschaften, und die philosophisch-anthropologische Bestimmtheit des Menschen genauso umfassen, wie die artifizielle Beschaffenheit der Kultur, sowie die Eigengesetzlichkeit des Sozialen, der Diskurse, ihrer Systeme, Strukturen und Institutionen." (Autorenreferat)
Während Martin Luther King, Jr. als Ikone der Civil Rights-Bewegung in den 1960er Jahren bekannt ist, werden seine Predigten, politischen Reden und Schriften erst in den vergangenen Jahren vermehrt auch als politiktheoretisch fruchtbare Ressource, etwa für demokratietheoretische Debatten, wahrgenommen. In diesem Essay soll sich Kings 'Demokratietheorie' aus radikaldemokratischer Perspektive angenähert werden. Dabei wird deutlich, wie King einen geweiteten Demokratiebegriff vertrat, Demokratisierung außerdem als wesentlich diskursives und 'identitätspolitisch' fokussiertes Projekt verstand. In seinen Reflexionen über die Rolle von Emotionen in der politischen Praxis lassen sich Parallelen zum Begriff einer (radikal-)demokratischen Ethik ziehen. Dieser spezifisch radikaldemokratische Leseversuch kann - trotz der dezidiert theologischen Fundierung Kings politischen Denkens, welche sich nicht vollständig mit postfundamentalistischen Ansätzen versöhnen lässt - sowohl zu einer weiteren demokratietheoretischen Systematisierung von Kings politischer Philosophie beitragen als auch produktive Anknüpfungspunkte für die demokratietheoretische Debatte ausweisen.
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 1923-1932
Das Ziel von Evaluationen ist die empirisch gestützte Gewinnung von Bewertungen mit intersubjektivem Geltungsanspruch, d.h. die Gewinnung von Qualitätsaussagen, die zu bestimmten Werturteilen führen. Unter Rückgriff auf die Annahmen und Methoden der analytisch-nomologischen Wissenschaftstheorie führt dies nach Meinung des Autors jedoch zu einem offensichtlichen Dilemma, denn Werturteile sind empirisch nicht begründbar. Dies wird bei Evaluationen in Forschung und Wissenschaft trotz ihrer quantitativ zunehmenden Bedeutung als Problem offenbar nicht erkannt oder zumindest nicht thematisiert. Der Autor zeigt anhand von Beispielen, dass empirisch gestützte Bewertungen mit intersubjektivem Geltungsanspruch in methodologischer Hinsicht nicht ohne Weiteres legitimierbar sind, und dass normative Aussagen auch aus korrekten empirischen Beschreibungen und Analysen nicht ableitbar sind. Soll also unmittelbar durch Forschung evaluiert werden, müssten Strategien gefunden werden, mit deren Hilfe die empirischen Daten einen quasi normativen Charakter erhalten, so dass sie "für sich selbst sprechen" können. Eine explizite Geltungsbegründung daraus abgeleiteter Wertaussagen durch die Forschung wäre dann nicht mehr notwendig. (ICI2)