Racial and Ethnic Competition
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 36, Heft 3, S. 630-631
ISSN: 0023-2653
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In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 36, Heft 3, S. 630-631
ISSN: 0023-2653
In: Juridikum: die Zeitschrift für Kritik - Recht - Gesellschaft, Heft 3, S. 321-330
ISSN: 2309-7477
In: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst soFid, Heft Migration und ethnische Minderheiten 2004/2, S. 7-17
'Artikel 13 der Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft fordert für alle Mitgliedsstaaten der EU die Einrichtung einer oder mehrerer Stellen, die sich mit der Gleichbehandlung befassen. Solche Einrichtungen sollen die Opfer von Diskriminierung in unabhängiger Weise unterstützen, Beschwerden gegen Diskriminierung nachgehen sowie unabhängige Berichte zum Thema Diskriminierung erstellen und veröffentlichen. Die Umsetzung der o.g. Richtlinie, die die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes für Deutschland zur Folge haben wird, könnte ein wichtiger Beitrag dazu sein, den Kampf gegen Diskriminierung hierzulande erheblich voranzutreiben. Fehlt es aber gleichzeitig an einer beratenden Infrastruktur, die den betroffenen Menschen zu ihrem Recht verhilft, wäre jede legislative Maßnahme in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt. In der Bundesrepublik haben u.a. die Aktivitäten der EU dazu beigetragen, die Diskussion um die Bedeutung, Aufgaben und Anforderungen an spezialisierte Einrichtungen zu intensivieren. In diesem Zusammenhang werden auch Fragen der Professionalisierung der Antidiskriminierungsarbeit sowie prinzipielle Überlegungen zu konkreten Möglichkeiten der Unterstützung im Einzelfall diskutiert. In diesem Beitrag sollen relevante Erkenntnisse, die durch die Begleitung der mit Landesmitteln geförderten Antidiskriminierungsprojekte in Nordrhein-Westfalen (NRW) gewonnen wurden, kurz vorgestellt werden. Dabei folgt die Darstellung der Prämisse, dass die Implementierung eines Antidiskriminierungsgesetzes der Etablierung von spezialisierten Einrichtungen im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zwingend bedarf, soll dieser ernsthaft und effektiv sein.' (Autorenreferat)
In: Verhandlungen des 2. Deutschen Soziologentages vom 20. bis 22. Oktober 1912 in Berlin: Reden und Vorträge, S. 98-139
In: Rassismus: Beiträge zu einem vielgesichtigen Phänomen, S. 95-118
Der Beitrag setzt sich mit der "Ideologie" der "Democrazia racial" Brasiliens und der mir ihr verbundenen (Re)produktion von sozialen Ungleichheiten bzw. implizitem Rassismus auseinander und thematisiert dabei die Auswirkungen von "affirmative action" im heutigen Brasilien. Gegen die Tendenz, die "democracia racial" als einen zeitlosen, nationsbildenden Mythos zu interpretieren, versucht der Autor, die Entstehung historisch einzugrenzen. Gezeigt wird, dass der Begriff "democracia racial" unter den Intellektuellen Brasiliens erst im Zuge des "Estado Novo" verbreitet auftaucht. Den Rahmen dafür bildeten die Bestrebungen, Brasilien der demokratischen, freien Welt einzugliedern, in Opposition zu nationalsozialistisch-faschistischem Rassismus und Totalitarismus. Die democracia racial war weniger eine Ideologie als ein stillschweigendes Übereinkommen zur Integration der AfrobrasilianerInnen in die Klassengesellschaft Nachkriegs-Brasiliens. Es war jedoch ein beschränkter Kompromiss: Er betraf nur die ArbeiterInnen in den Städten und schloss andere urbane Bevölkerungsteile, wie z.B. die Hausangestellten, aber auch alle LandarbeiterInnen aus. (ICA2)
In: Theorie und Gesellschaft 85
Der »Racial Contract«, Charles W. Mills' bahnbrechendes Buch, das erstmals 1997 erschienen ist und hier in vollständiger deutscher Übersetzung vorliegt, stellt die klassische westliche Vertragstheorie auf den Prüfstand. Mit einem umfassenden Blick auf die europäische Expansionspolitik und den Rassismus der vergangenen 500 Jahre zeigt Mills, wie die Idee des »Racial Contract« die Grundlage für eine globale Vormachtstellung Europas geschaffen hat und wie die Kategorien »Weiß« und »nicht-Weiß« dadurch überhaupt erst ins Leben gerufen wurden. Denn Mills fordert in diesem mit zahlreichen Preisen ausgezeichneten Buch die Behauptung heraus, dass die westliche Philosophie an sich universell sei. Genauso wie die feministische Theorie bereits die implizite Norm weißer Männlichkeit in den orthodoxen politischen Philosophien herausgearbeitet hat, wirft Mills ein gänzlich neues Licht auf die impliziten Normvorstellungen dieser Philosophien hinsichtlich »race«.
In: The race question in modern science
Blog: Verfassungsblog
Das Bundespolizeigesetz ist in die Jahre gekommen und soll nach einem nun veröffentlichten Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium umfassend reformiert werden. Obwohl der Entwurf das Problem anerkennt, unternimmt er leider nur halbherzige Anstrengungen, um effektiv vor polizeilichem Racial Profiling zu schützen.
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 375-379
"In der Transformationsforschung zu den post-sowjetischen Gesellschaften, insbesondere Rußland, haben sich die anfänglichen Analyseinstrumente als nur bedingt tauglich erwiesen. Die vielfältigen Ungleichgewichte, Machtasymmetrien oder soziale Ungleichheiten, verhindern eine gleichmäßige Einsetzung des gewünschten institutionellen Rahmens auf der Makro-Ebene. Im diametralen Gegensatz zu diesen 'großen' Theorien stehen kulturologische Ansätze, die regionale, nationale, 'ethnische' Mentalitäten untersuchen. Übersetzt man sie in die Begrifflichkeit soziologischer Theorie, so werden hier Handlungskapazitäten individueller und kollektiver Akteure untersucht, die völlig unverbunden und nichtvermittelt den Systemveränderungen gegen überstehen. 'Lebenswelten' und Systemebene sind jedoch empirisch vermittelt, was theoretisch wohl am besten zu fassen ist, wenn die Meso-Ebene der Gruppenvernetzungen, als kollektive Effekte individueller Verhaltensmuster, im Blickpunkt steht. Durch die - oft allerdings nur analytisch gegebene - Trennung der Ebenen kann die 'Reichweite' vieler Theoreme oder Konzeptionssegmente besser eingeschätzt werden. Die Transformationserfolge - oder auch: '-mißerfolge' beschränken sich nicht auf die Etablierung elitärer Po]itik und vertikaler Patron-Klient-Netzwerke; es lohnt sich, das Augenmerk auf 'konservative' Vergesellschaftungsformen wie Milieus und Regionalisierungen zu richten, die sich als relative Stabilitätszonen und Integrationsmedien in Zeiten rapiden sozialen Wandels erweisen konnten. Milieus sollen nicht als 'vormoderne' Sozialformen gefaßt werden, sondern als Indiz dafür, daß mit der sozialstrukturellen Neugliederung der postsowjetischen Gesellschaft nicht nur vertikale Grenzen, insbesondere aufgrund sozio-ökonomischer Ausdifferenzierung, umdefiniert werden, sondern auch horizontale. Während der Milieu-Begriff zu Beschreibung von Alltagsorganisation verwendet wird, bezieht sich der Regionalisierungs-Begriff auf die, zentralstaatlich nicht zu bewä1tigende, Neuorganisation kollektiver Akteure beim Aufbau von lokalen Institutionen". (Autorenreferat)
Racial Profiling ist in vielen Städten weit verbreitet und offenbart, wer nicht als Bürger*in der Nation zählt. Die sog. Mehrheitsgesellschaft neigt dazu, Racial Profiling als eine unverzichtbare polizeiliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung von «Ordnung» und «Sicherheit» zu betrachten. Entsprechend sind Solidaritätsinitiativen mit Menschen, die diese Form des institutionellen Rassismus erleben, eher selten. Nichtsdestotrotz ist in der Schweiz seit 2016 eine Bewegung gegen Racial Profiling entstanden, die People of Color vor der Polizei zu schützen versucht und rassifizierte Grenzziehungen in Frage stellt. In meinem Beitrag analysiere ich die Konvergenz verschiedener Solidaritätspraktiken dieser Bewegung und schlage hierfür das Konzept der «Infrastruktur der Solidarität» vor. Diese Infrastruktur wird gebildet durch eine vielfältige Gruppe von Akteuren, die verschiedene Formen von (Gegen-)Wissen und unterschiedliche politische, soziale und räumliche Aspekte mobilisieren: von der Beteiligung an direkten Aktionen innerhalb von Urban Citizenship-Kämpfen über künstlerische Interventionen und aktivistische Forschung bis hin zu hochprofessionellen strategischen Gerichtsverfahren; und von Solidarität als intime, freundschaftliche Fürsorgebeziehungen bis zu strategischeren politischen Beziehungen.
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In: POLIS, Band 24, Heft 3, S. 25-27
Blog: blog*interdisziplinäre geschlechterforschung
Anders als in den USA wird in Deutschland erst seit ca. 2010 vereinzelt über Racial Profiling gesprochen. In der Polizeipraxis werden bspw. Kontrollen und Durchsuchungen von Personen auch ohne ein...
Anders als in den USA wird in Deutschland erst seit ca. 2010 vereinzelt über Racial Profiling gesprochen. In der Polizeipraxis werden bspw. Kontrollen und Durchsuchungen von Personen auch ohne ein konkretes Verdächtigungsmoment, sondern überwiegend aufgrund von rassistischen Zuschreibungen durchgeführt. Neben der häufigen Annahme, es seien überwiegend Männer von Racial Profiling betroffen, entsteht der Eindruck, dass sich die Praxis lediglich auf der Ebene der Kontrollen und Durchsuchungen abspielt, womit vollkommen außer Acht gelassen wird, dass Racial Profiling in vielen Fällen auch mit körperlicher Polizeigewalt einhergehen kann. In meinem Dissertationsprojekt gehe ich der Frage nach, welche Erfahrungen Jugendliche und Heranwachsende mit Racial Profiling – auch in seiner gewalttätigen Form – machen. Obwohl in öffentlichen und wissenschaftlichen Diskursen diesbezüglich fast ausschließlich männliche Personen sichtbar sind, lässt sich mit meinem Datenmaterial zeigen, dass Mädchen ebenfalls vielschichtige Erfahrungen mit der Polizeipraxis machen.
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