Europäische Justizsysteme: öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeiten in der EU
In: Schriftenreihe Europäische Verwaltungsgerichtsbarkeit 4
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In: Schriftenreihe Europäische Verwaltungsgerichtsbarkeit 4
In: UBA-FB 00,129
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
In: Governance & recht 3
In: TemaNord 2019, 019
In: Nord
Udviklingen på tv-markedernei Norden -- Hvor bevæger markedet sig hen? -- Interviewede institutioner og virksomheder -- Oversigt over de nordiske landes ophavsretlige regler vedr -- Ophavsrettens betydning fortilgængeligheden på tværs af Norden -- Forkortelser -- Tilgængelighed til nordisk tv -- Anbefalinger -- Resume og indledning.
In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 12, Heft 62, S. 107-110
ISSN: 0862-691X
Nach der Erläuterung der Herkunft sogenannter Benes-Dekrete in der Exilzeit folgt die namentliche Aufzählung aller auf Deutsche sich beziehenden Dekrete zwischen dem 19. Mai und dem 27. Oktober 1945. Diese Dekrete können nicht für ungültig ex tunc erklärt werden, da auf ihnen eine Vielzahl rechtlicher und widerrechtlicher Tatbestände gründen. Wohl wäre es aber möglich, eine analoge Formulierung wie bezüglich des Münchner Abkommens (1938) zu verwenden: in dem deutsch-tschechischen Vertrag von 1973 heißt es, das Abkommen sei ungültig von der Unterzeichnung dieses Vertrages an. Auf diese Weise könnten die Urängste der tschechischen Politik zerfliessen und gleichzeitig die Aufhebung der Dekrete erfolgen, die ohnehin nicht mehr anwedbar sind, da sie der rechtlich übergeordneten, in der tschechischen Verfassung verankerten internationalen Deklaration der Grundrechte und -Freiheiten widersprechen. (BIOst-Hsr)
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In: Planungsbegriffe in Europa
Nach den bereits vorliegenden Handbüchern der Planungsbegriffe für die Länder Polen, Slowakische und Tschechische Republik und der Schweiz wird mit diesem Band ein weiterer Grenzraum behandelt, um zum gegenseitigen Verständnis über die politischen, rechtlichen, soziokulturellen und ökonomischen Verhältnisse des jeweils anderen Partners beizutragen. Dies gilt vor allem auch für die Raumplanung , die in den einzelnen Staaten rechtlich, organisatorisch und terminologisch unterschiedlich ausgestaltet ist. Die Bedeutung grenzüberschreitender raumplanerischer Zusammenarbeit nimmt heute auf allen Ebenen zu. Neben einführenden Teilen zum Staats- und Verwaltungsaufbau sowie zum Planungssystem in den drei Ländern werden die Erläuterungen der Planungsbegriffe durch ausgewählte Beispiele von Programmen und Plänen der verschiedenen Planungsebenen aus Österreich, der Slowakei und Tschechien veranschaulicht.
In: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Der vorliegende Band dokumentiert die Beiträge einer Konferenz, die 1997 an der Europa-Universität Viadrina zum Thema "Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag - Bilanz nach 5 Jahren" stattfand. Die Autoren - Politologen, Juristen, Ökonomen, Historiker, Kultur- und Sprachwissenschaftler sowie Praktiker aus dem diplomatischen Dienst - bilanzieren die deutsch-polnischen und die deutsch-tschechischen Beziehungen der letzten Jahre, untersuchen die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Situation der deutschen und polnischen Minderheit und diskutieren Grundlagen und Probleme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ein separates Kapitel beschäftigt sich mit der kulturellen Identität der polnischen bzw. deutschen Minderheit und dem kulturellen Austausch zwischen Deutschland, Polen und der Tschechischen Republik. In diesem Zusammenhang ist auch die Lektüre von Heft 4, 1998, der Zeitschrift "Eichholz Brief" empfehlenswert, das dem deutschen-teschechischen Verhältnis gewidmet ist und zahlreiche Aufsätze zu deutsch-tschechischen Auslandsbildern und Kulturbeziehungen enthält. (ifa)
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In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 15, Heft 89, S. 53-57
ISSN: 0862-691X
Der Autor polemisiert gegen die vorherrschende westliche Prämisse, wonach dem Kosovo eine breite Autonomie, nicht jedoch die Unabhängigkeit von Serbien gewährt werden müsse. Er zieht vökerrechtliche und historische Argumente ins Feld, um zu begründen, dass vor allem aus der Perspektive einer langfristigen Lösung für den Balkan nur die Unabhängigkeit für Kosovo anzustreben sei. Die aktuelle Lösung sieht er im Abschluß eines Abkommens, in dem eine lange Periode der Autonomie mit der Option des Selbstbestimmungsrechts der Kosovo-Albaner enthalten wäre. In ein solches Abkommen müßte eine Bedingtheit eingebaut werden: um sich für die Selbständigkeit zu qualifizieren, wären zwei Schlüßelbedingungen zu erfüllen - Respektierung der Rechte der serbischen Minderheit, und Aufgabe jeglicher Gebietsambitionen außerhalb bestehender Kosovo-Grenzen. Die nachhaltige Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts der Kosovo-Albaner würde dagegen unweigerlich weitere Probleme nicht nur im Bereich des ehemaligen Jugoslawiens, sondern auf dem ganzen Balkan aufwerfen. (BIOst-Hrs)
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In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 13, Heft 69, S. 4-8
ISSN: 0862-691X
Der Verfasser zeichnet die Karriere, Grundsätze und Politik des Schöpfers des deutschen "Wirtschaftwunders", um zu veranschaulichen, daß dieses auf einer sozialen Marktwirtschaft gründete. Anders in der Tschechoslowakei seit 1989, wo die Konzeption einer "Marktwirtschaft ohne Attribute" proklamiert wurde. Bei der Absenz legislativer Regulative für das Funktionieren und für die Kontrolle der auf dem Markt wirkenden Kräfte verwandele sich die "unsichtbare Hand des Marktes" in eine dunkle Hand wirtschaftlicher Kriminalität und Korruption. Es kommen solche private und Gruppeninteressen zur Geltung, die jegliche Verantwortung gegenüber der Gesellschaft verachten. In Anlehnung auf die Grundthesen des Werkes von Adam Smith "The theory of moral sentiments" folgert der Autor, daß ohne Gerechtigkeit auf die Dauer keine Gesellschaft existieren kann. (BIOst-Hrs)
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In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 12, Heft 62, S. 101-106
ISSN: 0862-691X
Weil es schlicht ausgeschloßen ist, 50 Jahre zurückliegende Geschehnisse für ungültig ex tunc zu erklären, stellt sich die Aufgabe, den Raum möglicher Kompromisse einzugrenzen. Dieser erstrecke sich zwischen der tschechischen moralischen Absage an den Vertreibungsdekreten im Sinne deren Aufhebung ex nunc (ohne Änderung bestehender Rechtsordnung), und der sudetendeutschen Absage an restitutio in integrum (Wiederherstellung des ehemaligen Zustands). Der Kompromiß könnte beinhalten: - die Lösung der Entschädigung im Sinne des Konzepts beiderseitiger Vorteile, wie es ein Entwurf für das Euroregion Ereignis bereits vorstieht; - die Gewährung der Staatsbürgerschaft im Sinne des unantastbaren Aufenthalts- und Eigentumrechts für die Rückkehrwilligen; - ein für Europa vorbildliches Minderheitenrecht; - die Gründung einer deutsch-tschechischen Friedensstiftung mit einem Beratungsausschuß zur Beurteilung und Realisierung von Kooperationsprojekten; - die Gründung einer deutsch-tschechischen Jugendvereinigung. Im Anhang werden historische Wurzeln, deren politische Folgen und das Problem der Benes-Dekrete gestreift. (BIOst-Hrs)
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In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 14, Heft 79, S. 94-102
ISSN: 0862-691X
Obwohl der Autor während des Husk-Regimes zweimal eingekerkert wurde, muss er feststellen, dass beim Vergleich politischen Systems die Stellung der Ungarn in der Slowakei während der kommunistischen Ära besser erscheint; die formale Demokratie habe es möglich gemacht, eine "Diktatur des nationalen Charakters" zu errichten.Er dokumentiert es an der Problematik des Schulwesens, der Sprachenregelung, der Gliederung der Gebietsverwaltung und der beabsichtigten Änderung des Wahlgesetzes. Überwiegend entäuschend findet er auch bisherige Versuche um eine politisch-nationale Verständigung zwischen der Ungarischen Koalition mit der Slowakischen demokratischen Koalition. Dessen ungeachtet sieht er nur im Wahlsieg derzeitiger Oppositionsparteien gegen das Meciar-Regime die Grundbedingung dafür, dass demokratische Forderungen einschliesslich der der ungarischen Minderheit erfüllt würden. (BIOst-Hrs)
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