Interreligiöser Dialog und Diplomatie: die Bedeutung des Dialogs mit der islamischen Welt in der deutschen Außenpolitik
In: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik: ZFAS, Band 8, Heft 2, S. 197-207
ISSN: 1866-2188
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In: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik: ZFAS, Band 8, Heft 2, S. 197-207
ISSN: 1866-2188
World Affairs Online
In: Dokumente: Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog = Documents : revue du dialogue franco-allemand, Heft 4, S. 17-46
ISSN: 0012-5172
World Affairs Online
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1286
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Arbeit untersucht, ob der Staat öffentliche Ämter in Abhängigkeit von religiösen oder politischen Anschauungen der Bewerber vergeben darf. Prinzipiell verbietet das Grundgesetz solche anschauungsabhängigen Benachteiligungen und Bevorzugungen, sodass Ausnahmen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein müssten. -- Zunächst stellt die Arbeit allgemein die Möglichkeiten zur Begrenzung der besonderen Gleichheitssätze des Grundgesetzes dar. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse auf diejenigen öffentlichen Ämter angewendet, die derzeit anschauungsgebunden vergeben werden. -- Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Staat beispielsweise für Religionslehrer und Theologieprofessoren konfessionsabhängig zu besetzende Ämter einrichten darf, während eine Rechtfertigung für die konfessionsabhängige Vergabe der sogenannten Konkordatsprofessuren nicht ersichtlich ist. Auch die politisch gebundene Auswahl etwa der politischen Beamten ist verfassungsrechtlich differenziert zu beurteilen
Muḥyi ad-Dīn al-Kāfiyaǧī ; Verfasser des Werkes Saif 'l-mulūk wa-l-ḥukkām (Das Schwert der Könige und Herrscher) ; lebte im fünzehnten Jahrhundert im mamlukischen Kairo. Sein Werk ruft die Herrscher zur Ausübung der Gerechtigkeit und zur Fürsorge gegenüber ihren Völkern auf. Gleichzeitig ruft es die Völker dazu auf ; den gerechten Herrschern Gehorsam entgegen zu bringen. Dabei unterstreicht es von Beginn an die Gerechtigkeit als menschlichen und sozialen Wert ; zu dem Gott die Menschen aufrief und sie dabei aufforderte ; ihn als Hauptbedingung für den Zusammenhalt der islamischen Gesellschaft zu betrachten ; um infolgedessen deren Fortbestand und Entwicklung zu garantieren. Saif 'l-mulūk wa-l-ḥukkām behandelt somit wichtige politische ; soziale und moralische Themen und stellt Reformen in Form von Ratschlägen und Hinweisen vor. Das Werk gehört zum Genre des "Fürstenspiegels". Aus diesem Grund soll diese Arbeit einen Überblick über die Kunst des Fürstenspiegel und seiner Entwicklung im muslimischen Kontext geben und eine Liste von Schriften erstellt werden ; die man als Ratgeberliteratur bezeichnen kann. Da es sich bei dieser Arbeit um eine Edition des Werkes handelt ; werden zunächst die Inhalte des Manuskripts und der Abschriften erklärt. Es folgt die Edition und die Übersetzung des Textes mit Kommentaren zum Manuskript und dessen wissenschaftlicher Bedeutung. Unter anderem sollen dabei die ursprünglichen Beweggründe für das Verfassen des Werkes geklärt werden.
BASE
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 65, Heft 456, S. 12-49
ISSN: 0032-3462
World Affairs Online
In: Potsdamer Altertumswissenschaftliche Beiträge Bd. 51
In: Alte Geschichte
In: Forum Wissenschaft, Band 30, Heft 3, S. 20-23
ISSN: 0178-6563
In: Umstrittene Säkularisierung: soziologische und historische Analysen zur Differenzierung von Religion und Politik, S. 565-602
Der Verfasser begreift religionsgeschichtliche Prozessbegriffe als heuristische Konzepte und hilfreiche Bezugspunkte, wenn sie einen diachronen und synchronen Vergleich der Religionsgeschichte ermöglichen. Entlang der Begriffe Säkularisierung, Sakralisierung, Individualisierung und Pluralisierung, die er zunächst jeweils theoretisch abstrakt erläutert und dann zum Religiösen in Bezug setzt, sucht er nach deren erklärendem Erkenntniswert im Hinblick auf die religiöse Gegenwartsentwicklung. Ihm geht es vor allem darum zu zeigen, unter welchen Bedingungen Prozessbegriffe angemessen sind, weil sie etwas erschließen, und unter welchen sie zu meiden sind, weil sie zu falschen Schlüssen führen. (ICE2)
In: Studien zu Judentum und Christentum
Weit verbreitet ist die Rede von einem "christlich-jüdischen Dialog". Ein dialogisches Miteinander zwischen Christen und Juden ist aber keine Selbstverständlichkeit. Im Lichte der tragischen Geschichte zwischen diesen Religionsgemeinschaften erscheint die Rede von einem Dialog - besonders im deutschsprachigen Kontext - sogar eher als eine Zumutung für das Judentum. Eine genauere Analyse der Rede von einem Dialog auf der Ebene des universalkirchlichen Lehramts der Römisch-Katholischen Kirche fördert dann auch eher bloße Rhetorik zu Tage und nicht eine tiefergehende Reflektion auf die theologischen und philosophischen Implikationen eines genuinen Dialogs zwischen unterschiedlichen Offenbarungsreligionen. Die Oberflächlichkeit reicht so weit, dass nicht einmal klar ist, warum gerade der Dialog ein geeignetes Mittel zur Begegnung zwischen Juden und Christen sein soll. Darauf antwortet diese Untersuchung.
In: Russland-Analysen, Heft 246, S. 2-5
Die Bilder der "Pussy Riot"-Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Jekaterina Samuzewitsch und Maria Alechina auf der Anklagebank im Moskauer Chamowniki-Gericht gingen um die Welt. Wie kein anderes Verfahren bestimmte der Prozess die politische Debatte in diesem Sommer und rief auch in Deutschland starken öffentlichen Protest hervor. Aus juristischer Perspektive zeigt das Verfahren dagegen nur exemplarisch die bekannten Mängel der russischen Strafjustiz: Die russische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werden bei der Auslegung der relevanten Normen nicht beachtet. Die Auseinandersetzung mit den Tatbestandsvoraussetzungen bleibt in Anklage und Urteil an der Oberfläche. Wenn auch in diesem Fall eine politische Einflussnahme nicht nachgewiesen werden kann, fehlt es den politischen Eliten seit langem am erkennbaren Willen, die Strafjustiz zu professionalisieren, die Urteile des EGMR systematisch umzusetzen und die Unabhängigkeit der Justiz deutlich zu verbessern.
In: Archiv für Sozialgeschichte, Band 51, S. 163-186
World Affairs Online
In: Muslimische Welten Band 3
Klappentext: Die der Arbeit den Titel gebende Frage "Wer ist hier Muslim?" stellt nicht den Ausgangspunkt, sondern das Resultat der Forschung dar. Ergebnis ist daher keine klärende Beantwortung der Frage, sondern eine empirisch geleitete Hinterfragung der den Diskurs dominierenden Begrifflichkeit. Die Autorin sucht dabei keine eindeutige Definition von Muslimsein, vielmehr führt sie die Diversität von Definitionen und sich wandelnden Selbst- und Fremdbestimmungen vor Augen. Als Beispiele dienen ihr die öffentliche Positionierung von Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Medien als Muslime und das Gründungsnarrativ einer gemeinsamen Interessenvertretung Hamburger Moscheen. Die aktuellen Debatten um muslimische Migranten lassen Zweifel an der Selbstverständlichkeit aufkommen, mit der die Zugehörigkeit zum Islam als entscheidende Kategorie genutzt wird, gesellschaftliche Realitäten zu beschreiben. Für Forschende, muslimische Einzelpersonen, islamische Verbände und staatliche Verwaltungen stellt sich die Frage, ob die religiöse Terminologie, mit der zurzeit das Themenfeld Migration in Deutschland überwiegend verhandelt wird, sich wirklich eignet, aktuelle Entwicklungen und Probleme zu erfassen.
In: Muslimische Welten Band 3
Klappentext: Die der Arbeit den Titel gebende Frage "Wer ist hier Muslim?" stellt nicht den Ausgangspunkt, sondern das Resultat der Forschung dar. Ergebnis ist daher keine klärende Beantwortung der Frage, sondern eine empirisch geleitete Hinterfragung der den Diskurs dominierenden Begrifflichkeit. Die Autorin sucht dabei keine eindeutige Definition von Muslimsein, vielmehr führt sie die Diversität von Definitionen und sich wandelnden Selbst- und Fremdbestimmungen vor Augen. Als Beispiele dienen ihr die öffentliche Positionierung von Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Medien als Muslime und das Gründungsnarrativ einer gemeinsamen Interessenvertretung Hamburger Moscheen. Die aktuellen Debatten um muslimische Migranten lassen Zweifel an der Selbstverständlichkeit aufkommen, mit der die Zugehörigkeit zum Islam als entscheidende Kategorie genutzt wird, gesellschaftliche Realitäten zu beschreiben. Für Forschende, muslimische Einzelpersonen, islamische Verbände und staatliche Verwaltungen stellt sich die Frage, ob die religiöse Terminologie, mit der zurzeit das Themenfeld Migration in Deutschland überwiegend verhandelt wird, sich wirklich eignet, aktuelle Entwicklungen und Probleme zu erfassen.