Die Rolle der offenen Koordinierungsmethode bei der Harmonisierung des Privatrechtes in der Europäischen Union
In: Die Offene Methode der Koordinierung in der Europäischen Union, S. 215-261
Wegen der besonderen Rolle, die das Privatrecht für die rechtliche Regelung der Verhältnisse auf dem Binnenmarkt hat, sind einzelne Segmente des Privatrechtes häufiger Gegenstand der normativen Angleichung zur Ausübung der Tätigkeiten der Europäischen Union. Die Union hat jedoch sehr beschränkte Befugnisse zur normativen Angleichung des Privatrechtes. Daher wird immer mehr die Frage der Erarbeitung alternativer Methoden der Angleichung aktualisiert, mit welchen selbstständig oder in Kombination mit der normativen Angleichungsmethode die Ziele der Harmonisierung des Privatrechtes erreicht werden können. Die offene Koordinierungsmethode oder zumindest einige Aspekte dieser Methode könnten zu einen höheren Grad der Harmonisierung des Privatrechtes beitragen. Der Beitrag betrachtet die Rolle der offenen Koordinierungsmethode bei der Harmonisierung des Privatrechtes der EU. Dabei geht es zunächst um die normative Angleichung des Privatrechtes bei der Integration des Binnenmarktes und um die rechtlichen Grundlagen der normativen Angleichung. Anschließend werden deren Voraussetzungen und Grenzen erörtert sowie die Auswirkungen der funktional ausgerichteten normativen Angleichung auf das Privatrecht der Union und auf das Privatrecht der Mitgliedstaaten. (ICB2)