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In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band SUPPLEMENT 11, S. 284-309
ISSN: 0023-2653
In: Wismarer Diskussionspapiere Heft 2016,02
In: Reflexive Sportwissenschaft Band 9
In der Geschichte der deutschen modernen Genossenschaftsbewegung kam der Förderung sozialer Belange in Abhängigkeit von den Vorstellungen der Gründungsväter, vom Zustand der jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse und dem politischen System sowie von den vorrangigen Förderinteressen der Mitgliederkreise eine wechselnde Bedeutung zu. Entgegen der Ausgangslage traten Genossenschaften in der Folgezeit über mehrere Perioden als Wirtschaftsgebilde mit der nachrangigen Positionierung als Sozialgebilde in Erscheinung. Es stellte sich die Frage, ob ein Wirtschaften, das die soziale Mitverantwortlichkeit vernachlässigt oder zeitweise außer Acht lässt, langfristig erfolgreich sein kann. In der Gegenwart besteht im deutschen Sozial- und Wohlfahrtsstaat ein erheblicher "Förderbedarf" Geringqualifizierter, Langzeitarbeitsloser und Einkommensarmer. Darüber besteht weitgehende Einigkeit. Der Staat sieht sich jedoch nicht in der Lage, allen dringlichen und zudem ansteigenden sozialen Bedürfnissen gerecht zu werden. Nach und nach hat er sich in einigen Bereichen aus der gesellschaftlichen Verantwortung zurückgezogen. Zwecks Vermeidung sozialer Konflikte müssen die entstehenden Lücken durch außerstaatliches Handeln geschlossen werden. Eingedenk ihres Ursprungs sahen sich Genossenschaften in dieser Situation zu Aktivitäten herausgefordert, mit denen sie sich über die Förderung ihrer Mitglieder hinausgehend auf die Ebene der Gemeinwohlförderung begaben. Anreize zu diesem Engagement entstanden durch das neue Genossenschaftsgesetz, das es ermöglichte, die eGUnternehmensform auch für die exklusive Verfolgung sozialer Förderzwecke zu nutzen .
BASE
In: Die Religionskritik Spinozas und zugehörige Schriften, S. 283-312
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 7, Heft 4, S. 558-573
ISSN: 0023-2653
In: Die soziale Funktion des staatsrechtlichen Positivismus 2
In: Die soziale Funktion des staatsrechtlichen Positivismus 1
In: Sozialismus - Theorie und Praxis: STP ; Digest der Sowjetpresse, Reden und Schriften sowjetischer Partei- und Staatsfunktionäre, Dokumente der KPdSU, Pressebeiträge, Neuerscheinungen in Auszügen, Übersichten und Rezensionen, Heft 11, S. 100-105
ISSN: 0201-4319, 0132-1455
World Affairs Online
In: Das Böse neu denken: Hannah-Arendt-Lectures und Hannah-Arendt-Tage 2005, S. 29-40
Der Terrorismus, durch welchen die Gesellschaft massiv erschüttert wird, stellt nach der These des Autors selbst ein soziales System dar, das bestimmte Funktionen in der modernen Gesellschaft erfüllt. Seine Funktion bezieht sich insbesondere auf die "In-Adressabilität" der Gesellschaft und ihrer Funktionssysteme und sie wird durch gewaltsame Kommunikationsabbrüche ausgeübt, die gesellschaftliche Beobachtungen erzwingen. Der Autor zeigt aus systemtheoretischer Perspektive, dass der Terror ein eminent modernes Phänomen ist. Er tritt dann auf, wenn die Gesellschaft ihre Form von Stratifikation auf funktionale Differenzierung umstellt, d.h. wenn die hierarchische Selbstrepräsentation der geschichteten Gesellschaft durch eine heterarche und polykontexturale funktionale Differenzierung abgelöst wird. Terror ist damit ein zutiefst soziales Phänomen, weil dieser Konflikt aus ihrer Form selbst resultiert, wie der Autor u.a. mit Blick auf die Operation, den Code, die Kontingenzformel und den Systemstatus des Terrors näher ausführt. (ICI2)
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 7, Heft 4, S. 558-573
ISSN: 0023-2653
In: Nationale Grenzerfahrungen und grenzüberschreitende Prozesse