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In: Beiträge zu Grundfragen des Rechts. Band 039
Wie verhält sich das Strafrecht zu Normen und Verhaltensregeln in sozialen Netzwerken? Welche Rechtsqualität und welche Bedeutung besitzt der ›Deutsche Corporate Governance Kodex‹? Ist die Tarif- und Betriebsautonomie nur komplementär zu staatlicher Regulierung oder können Kollektivorgane gesetzliches Arbeitsrecht sogar abwählen? Vermag der Staat in Regelungsregime von Sportverbänden einzugreifen? In einer globalisierten, beschleunigten und zunehmend technologiegestützten Welt konkurriert das Recht des Nationalstaats immer häufiger mit anderen normativen Ordnungen. Dabei wirken außerstaatliche und staatliche Normenregime auf komplexe Weise zusammen, geraten bisweilen aber auch in Konflikt. Die Beiträge beleuchten aktuelle Systeme der Selbstregulierung in verschiedenen Lebensbereichen, bieten innovative Denkanstöße und eröffnen neue Perspektiven auf ein Recht ›jenseits des Staates‹.How does criminal law relate to norms and rules of conduct in social networks? What is the legal quality and significance of the 'German Corporate Governance Code'? Is collective bargaining and company autonomy only complementary to state regulation or are collective bodies even able to deselect statutory labour law? Can the state intervene in the regulatory regimes of sports associations? In a globalised, accelerated and increasingly technology-based world, the law of the nation state increasingly competes with other normative orders. In this context, extra-state and state normative regimes interact in complex ways, but sometimes also get into conflict. The contributions examine current systems of self-regulation in various spheres of life, offer innovative impulses for discussion and open up new perspectives on a law 'beyond the state'.
In dieser Arbeit beschäftigt sich der Autor mit der deutschen Anwaltsorganisation in Form des traditionsreichen Kammermodells. Die anwaltliche Selbstverwaltung durch Rechtsanwaltskammern stellt hierzulande eine besondere Untergliederungsform des Staates dar und verkörpert eine freiheitliche Traditionslinie in der über weite Strecken hierarchisch geprägten Staats- und Verwaltungsorganisation. Dennoch sieht sich das anwaltliche Kammermodell in der Vergangenheit zunehmender Kritik ausgesetzt. Sind die Rechtsanwaltskammern daher möglicherweise als tradierte Relikte deutscher Staatsorganisation zu verstehen? Besteht für die deutsche Anwaltsorganisation ein Modernisierungsbedarf, worin genau liegt dieser und wie ist dies in der Praxis umsetzbar? Hierzu geht der Autor zunächst rechtsvergleichend auf die britische Anwaltsorganisation ein, welche durch den "Legal Services Act 2007" eine grundlegende Neuordnung erfahren hat und die für die Anwaltsorganisation in den europäischen Mitgliedstaaten insoweit eine Vorreiterstellung einnimmt. Die Anwaltstätigkeit der Solicitors und Barristers ist mittlerweile zur juristischen Dienstleistung in einer "Legal Services Industry" geworden und die privaten Berufsverbände Law Society und Bar Council haben ihre Regulierungsbefugnisse an den neu eingeführten "Legal Services Board" verloren, weshalb ihnen fortan originär nur noch die Aufgabe der Interessenvertretung verbleibt. Der Autor unternimmt anschließend den Versuch, praxisnahe Vorschläge für die Modernisierung der Rechtsanwaltskammern zu unterbreiten. Hierzu wird der den britischen Reformen innewohnende "britische Dienstleistungsgedanke" fruchtbar gemacht und in das anwaltliche Kammersystem implementiert. Im Ergebnis werden die Rechtsanwaltskammern vom Autor als moderne staatliche Dienstleister qualifiziert, denen neben den klassischen Aufgabenbereichen "Regulierung" und "Interessenvertretung" unter dem Gesichtspunkt der "Förderung des Berufsstandes" und im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen verstärkt die Aufgabe eines Dienstleisters zugunsten der eigenen Mitglieder zukommen sollte, um deren Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit in einem sich stetig anglisierenden Rechtsberatungsmarkt gewährleisten zu können. ; In this work, the author deals with the german lawyers'' organisation in the form of the traditional chamber model. The lawyers'' self-regulation by Bar Associations ("Rechtsanwaltskammern") in Germany thereby represents a special subdivision of the state and embodies a liberal tradition dominated by authoritarian state structures and administrative organisation. Nevertheless, in the last years the german chamber model has been encountered to an increasing criticism. Have the German Bar Associations therefore to be regarded as traditional relicts of german government organisation? Is there a need to modernise the german lawyer´s organisation, what exactly is this and how is this implemented in practice? According to this, the author processes on comparative law, namely by analising the british lawyer´s organisation, which has been completely reorganised by the "Legal Services Act 2007" and therefore captures a pioneer role according to lawyer´s organisation in the European Member States. Law practice of solicitors and barristers has now become a part of numerous legal services in a "Legal Services Industry" and the lawyer´s associations Law Society and Bar Council have lost their regulatory powers to the newly established "Legal Services Board", meaning that they are from now on only originally responsible for the representation of lawyers´ interests. The author then attempts to submit practical proposals for the modernisation of the German Bar Associations. For this, the british reforms inherent the "british service idea" which is fructified for and implemented in the german chamber system. As a result, the author qualifies the German Bar Associations as modern service providers, which should get strengthened in addition to their traditional mission areas "regulation" and "representation" from the point of "promotion of the profession", meaning to strengthen their task of providing services for their own members within the constitutionally permissible in order to ensure their future and competitiveness in an ever-anglicised German legal services market.
BASE
In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 3
ISSN: 2366-2913
In: Global trends: prospects for world society, S. 69-91
World Affairs Online
In: Archiv des Völkerrechts, Band 41, Heft 2, S. 201
ISSN: 1868-7121
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 118, Heft 11, S. 706-710
ISSN: 0012-1363
In: Soziale Bewegungen in der vierten Welle der Demokratisierung in Lateinamerika: Endbericht des Seminars Spezialisierung im Praxisfeld I und II, Wintersemester 2010/2011 und Sommersemester 2011, Linz, März 2012, S. 80-89
Raoul Zibechi analysiert in seinem Text über staatliche und nicht-staatliche Mächte die Vorgänge in Bolivien anhand der Bewegung von El Alto. Er sieht in den nicht-staatlichen Mächten eine Kraft, die sich im Rahmen von lang anhaltenden Mobilisierungen bilden und im Extremfall sogar in der Lage sein kann, den Staat zu stürzen. Diese nicht-staatlichen Mächte bilden sich aus der Zivilgesellschaft heraus, in der der Staat versucht die Hegemonie, die Raum-Zeit des Neoliberalismus durchzusetzen. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Überlegungen und Thesen Zibechis zur Entstehung und Entwicklung nicht-staatlicher Macht und den Bedingungen für eine Tranformation, insbesondere mittels sozialen Bewegungen. Vor diesem Hintergrund werden die sozialen Bewegungen und Netzwerkstrukturen Boliviens in den Blick genommen. (ICA2)
In: Nomos eLibrary
In: Politikwissenschaft
Ausgehend von der NSU-Terrorserie und der häufig als unzureichend empfundenen Ermittlungen, geht die Arbeit der Frage nach, inwieweit der NSU-Komplex hätte aufgeklärt werden müssen und ob die Opfer und Hinterbliebenen einen Anspruch auf Aufklärung haben. Hierzu wird zum einen die Rechtsprechung des EGMR zur staatlichen Ermittlungspflicht näher beleuchtet. Zum anderen wird gefragt, welche Rolle das Recht auf Wahrheit im europäischen Menschenrechtsschutz spielt. Beim Vergleich dieses Rechts mit der Untersuchungspflicht wird deutlich, dass auch die Ermittlungspflicht eine kollektive Dimension umfasst. Es gilt nun, den Umfang der Untersuchungspflicht vor diesem Hintergrund auszuloten und die Umsetzung im deutschen Strafprozessrecht zu überprüfen.
In: Staatliche Allokationspolitik im marktwirtschaftlichen System Band 12
In der Bundesrepublik Deutschland wirken neben dem Staat als Hauptträger der öffentlichen Leistungserstellung verschiedene nicht-staatliche Entscheidungseinheiten an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit und beeinflussen so die Realisation der öffentlichen Planungsziele. Obgleich die entsprechenden Aktivitäten dieser Institutionen weitgehend ausserhalb des staatlichen Budgets ablaufen, sollte eine zielorientierte öffentliche Aufgabenplanung sie nicht ignorieren. Die Arbeit untersucht deshalb die Wirkungen, die von den Handlungen nicht-staatlicher Entscheidungseinheiten auf die budgetären Ausgabenschwerpunkte sowie auf verschiedene Leistungs- bzw. Zielebenen ausgehen.