Wie kann Governance gelingen?
In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 6
ISSN: 2366-2913
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In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 6
ISSN: 2366-2913
In: Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 59
In: Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 59
Die eingetragene Genossenschaft ist legislatorisch defizitär geregelt; sie steht auch nicht im Fokus der Rechtswissenschaft. Dieses juristische Desinteresse an der genossenschaftlichen Rechtsform steht im Gegensatz zu ihrer unverändert großen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung. Vor diesem Hintergrund versucht Christian Picker in seiner grundlagenorientierten, rechts- und rechtsformvergleichenden sowie interdisziplinär ausgerichteten Arbeit, das normative Leitbild »Genossenschaft« zu bestimmen und anschließend ein systemgerechtes und funktionales Modell einer Cooperative Governance zu entwerfen. Genossenschaften sind danach so zu organisieren, dass sie ihren charakteristischen und konstitutiven Verbandszweck verwirklichen können: Sie müssen ihre Mitglieder – und nur diese – nutzerbezogen als Kunden fördern.
In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 1
ISSN: 2366-2913
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 67, Heft 51/52, S. 4-9
ISSN: 0479-611X
Wie die Global Governance ist auch die Ocean Governance von einer ausgeprägten Mehrebenenpolitik gekennzeichnet. Lokale, nationale und globale Strukturen wirken zusammen, und es ist eine Vielzahl an staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren beteiligt. (APuZ)
World Affairs Online
In: Die deutsche Schule: DDS ; Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Band 107, Heft 4, S. 396-410
ISSN: 0012-0731
In: Neue Governance der Wissenschaft: Reorganisation - externe Anforderungen - Medialisierung, S. 139-162
Die Eurokrise hat tiefgreifende Veränderungen im Gefüge von Institutionen und Kompetenzen in der Europäischen Union angestoßen, dafür stehen der 'Fiskalpakt' und die 'excessive imbalance procedure'. Ein effi zientes Governance-System hat sich aber bisher nicht herausgebildet. Die einzelnen Politikbereiche sind zudem innerhalb der EU unterschiedlich stark integrierbar. Zwischen Bereichen, in denen Zentralisierungstendenzen wünschenswert sind und solchen, in denen das Subsidiaritätsprinzip angemessen ist, muss klar unterschieden werden. Bei der Krisenbewältigung müssen demokratische Prinzipien dringend stärker beachtet werden.
BASE
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 1, Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat, S. 223-250
Der Zentralbegriff von Governance ist der der Regelungsstruktur, der sowohl in den Rechts- wie in den Sozialwissenschaften Verwendung findet und als Brücke zwischen diesen bei den disziplinären Diskursen zu fungieren vermag. Im Mittelpunkt des Konzepts der Regelungsstrukturen stehen nicht einzelne Rechtsvorschriften oder Fragen guter Gesetzgebung. Vielmehr kann man Regelungsstrukturen als aufgabenbezogene institutionell Arrangements bezeichnen, die die für die Regelung eines bestimmten Sachverhaltes wichtigsten Regulierungsinstanzen, Maßstäbe, Formen und Instrumente umfassen, sodass das Regelungsstruktur-Konzept als analytischer Rahmen dient, innerhalb dessen die Wirkungszusammenhänge zwischen Handlungsmaßstäben, Akteuren Instrumenten thematisierbar werden. In diesem Sinne wird im Beitrag der Governance-Ansatz als einen analytischen Rahmen für den Blick auf den Föderalismus. Der Letztere wird als ein spezifisch aufgabenbezogenes institutionelles Arrangement definiert. Die Perspektive der Regelungsstrukturen schärft die Wahrnehmung für das Zusammenspiel von gesellschaftlicher Selbstregelung und staatlicher Steuerung. Regelungsstrukturen erbringen soweit nicht nur Koordinationsleistungen, sondern verkoppeln die unterschiedlichen Handlungslogiken staatlicher und nicht-staatlicher Akteure, indem Strukturen geschaffen werden, innerhalb derer der Staat die private Leistungserbringung im Interesse des Gemeinwohls reguliert und überwacht (Regulierungsverantwortung), zum anderen durch Rahmenvorgaben selbstregulative Potentiale von Wirtschaft und Zivilgesellschaft gleichzeitig freisetzt und kanalisiert. (ICB2)
In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Heft 2
ISSN: 1867-8394
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 66, Heft 4, S. 60-65
ISSN: 1430-175X
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Politikberatung: Policy advice and political consulting ; ZPB, Band 4, Heft 1, S. 33-35
ISSN: 1865-4789
World Affairs Online
In: Internationale Politik: IP ; Deutschlands führende außenpolitische Zeitschrift, Band 66, Heft 4, S. 60-65
ISSN: 2627-5481
"Von atomarer Weiterverbreitung bis Zerstörung der Umwelt: Lösen lassen sich viele Probleme nur noch auf globaler Ebene. Doch sind die G-8 oder die G-20 dafür die richtigen Foren? Und was für eine neue Weltordnung zeichnet sich ab? Fünf verbreitete Annahmen auf dem Prüfstand." (Autorenreferat)
Inhalt: - 1. Einleitung - 2. Ein friedensstrategisches Vakuum? - 3. Wandel in den Internationalen Beziehungen - 4. Der Sicherheitsbegriff im Global-Governance-Ansatz - 5. Bestehende Global Governance-Strukturen im Bereich "Frieden und Sicherheit" - 6. Fazit: Gemeinsame Sicherheit als friedensstrategisches Leitbild - Literatur
BASE
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 52, Heft 3, S. 567-569
ISSN: 0032-3470