Wie Transgender-Patienten betreuen?
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 96, Heft 22
ISSN: 1424-4004
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In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 96, Heft 22
ISSN: 1424-4004
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 27, Heft 7/08, S. 12-12
ISSN: 2197-621X
In einem bundesweit einzigartigen interdisziplinären Kompetenzzentrum will die Universitätsmedizin Münster Transpersonen umfassend und ihr gesamtes Leben lang begleiten.
In: Peripherie: Politik, Ökonomie, Kultur, Band 40, Heft 1-2, S. 125-146
ISSN: 2366-4185
Der koloniale Staat in Britisch-Indien intervenierte auf vielseitige Weise in die Leben sexuell "devianter" männlicher und nichtbinärer kolonialer Subjekte und übte dabei ein beträchtliches Maß an körperlicher und epistemischer Gewalt aus. Der Beitrag stellt einige dieser Interventionen dar, um die historischen Verknüpfungen zwischen männlicher sexueller und nichtbinärer geschlechtlicher "Abweichung" und staatlicher Gewalt aufzuzeigen. Dafür untersucht er zuerst die Doppelmoral des kolonialen Rechtssystems in der Strafverfolgung sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen: Während heterosexuelle Gewalt strafrechtlich verfolgt werden konnte, war dies bei homosexuellen Vergewaltigungen nicht möglich. Zum zweiten betrachtet er das Gesetz zur Überwachung der sogenannten "kriminellen Stämme" aus dem Jahr 1871, das die Verfolgung und medizinische Klassifizierung von "Eunuchen", also von Menschen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentität, ermöglichte und deren Leben gewaltsam einschränkte. Zuletzt wirft er einen Blick auf die Welt des kolonialen Strafgefangenenlagers auf den Andamanen, wo koloniale Theorien über die gewalttätigen Neigungen sexuell "devianter" Männer formuliert wurden und mit verschiedenen Formen der körperlichen Züchtigung experimentiert wurde. Die historische Betrachtung zeigt auf, dass der koloniale Diskurs über männliche sexuelle "Devianz" stark auf der Terminologie der Gewalt aufbaute, gleichzeitig aber gewaltförmige Einschnitte in die Leben und Körper der Betroffenen verursachte.
In: Transpositiones: journal for interdisciplinary and intermedial cultural studies : Zeitschrift für transdisziplinäre und intermediale Kulturforschung, Band 2, Heft 1, S. 53-76
ISSN: 2749-4136
In: Peripherie: Politik, Ökonomie, Kultur, Band 40, Heft 1 and 2-2020, S. 125-146
ISSN: 2366-4185
Der koloniale Staat in Britisch-Indien intervenierte auf vielseitige Weise in die Leben sexuell "devianter" männlicher und nichtbinärer kolonialer Subjekte und übte dabei ein beträchtliches Maß an körperlicher und epistemischer Gewalt aus. Der Beitrag stellt einige dieser Interventionen dar, um die historischen Verknüpfungen zwischen männlicher sexueller und nichtbinärer geschlechtlicher "Abweichung" und staatlicher Gewalt aufzuzeigen. Dafür untersucht er zuerst die Doppelmoral des kolonialen Rechtssystems in der Strafverfolgung sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen: Während heterosexuelle Gewalt strafrechtlich verfolgt werden konnte, war dies bei homosexuellen Vergewaltigungen nicht möglich. Zum zweiten betrachtet er das Gesetz zur Überwachung der sogenannten "kriminellen Stämme" aus dem Jahr 1871, das die Verfolgung und medizinische Klassifizierung von "Eunuchen", also von Menschen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentität, ermöglichte und deren Leben gewaltsam einschränkte. Zuletzt wirft er einen Blick auf die Welt des kolonialen Strafgefangenenlagers auf den Andamanen, wo koloniale Theorien über die gewalttätigen Neigungen sexuell "devianter" Männer formuliert wurden und mit verschiedenen Formen der körperlichen Züchtigung experimentiert wurde. Die historische Betrachtung zeigt auf, dass der koloniale Diskurs über männliche sexuelle "Devianz" stark auf der Terminologie der Gewalt aufbaute, gleichzeitig aber gewaltförmige Einschnitte in die Leben und Körper der Betroffenen verursachte.
In: Journal of health monitoring, Band 5, Heft S1, S. 1-30
ISSN: 2511-2708
Geschlechter, sexuelle Orientierungen und die damit verbundenen Lebensweisen sind heterogen. Inwieweit Menschen ihr Geschlecht, ihre Sexualität und ihre Lebensform selbstbestimmt und frei leben können, und mit welchen gesellschaftlichen Ressourcen, Teilhabechancen und Diskriminierungen dies verbunden ist, beeinflusst ihre Lebenslagen und damit auch ihre gesundheitliche Situation. Es wurde ein narratives Review zur gesundheitlichen Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen (LSBTI) durchgeführt und dazu internationale und deutsche Reviews, Metaanalysen und bevölkerungsbezogene Studien herangezogen. Der Beitrag beschreibt schlaglichtartig den Stand der rechtlichen, gesellschaftlichen und medizinischen Anerkennung in Deutschland sowie die gesundheitliche Lage von LSBTI-Personen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich für homo- und bisexuelle Menschen schrittweise verbessert, während für trans- und intergeschlechtliche Personen aus Sicht vieler Akteur*innen bezüglich sowohl der medizinischen als auch rechtlichen Anerkennung noch große Defizite bestehen und wissenschaftliche Erkenntnisse noch ungenügend Eingang in die medizinische Praxis gefunden haben. Die verfügbaren Daten zur gesundheitlichen Situation von LSBTI-Personen verweisen auf Handlungsbedarfe im Bereich der psychischen Gesundheit und der Gesundheitsversorgung. Die Datenlage ist jedoch sehr lückenhaft und lässt kaum Aussagen über die allgemeine gesundheitliche Lage und über gesundheitliche Ressourcen von LSBTI-Personen zu. Für die konkrete Planung und Umsetzung von Maßnahmen und die differenzierte Beschreibung der Situation in Deutschland bedarf es eines Ausbaus der Datengrundlagen, nicht zuletzt auch in bevölkerungsrepräsentativen Erhebungen.
In: Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Band 8, Heft 3, S. 12-28
ISSN: 2196-4467
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 62, Heft 20/21, S. 15-21
ISSN: 2194-3621
"Eine 'Geschlechtsidentität' haben alle Menschen, diese wird aber nur dann thematisiert, wenn sie von der Norm abweicht. Zwei große Fragestellungen der Geschlechtsidentität fordern das Rechtssystem heraus: Transgender und Intersex." (Autorenreferat)
In: Ukraine-Analysen, Heft 166, S. 16-19
Jahrzehntelang hat der ukrainische Staat die sexuellen Minderheiten im Land ignoriert, sogar wie Russland versucht, ihre "Propaganda" gesetzlich zu unterbinden, auch wenn das unter dem zunehmenden Druck einer agilen LGBT-Community in den vergangenen Jahren gescheitert ist. In jüngster Zeit entdeckt die Regierung ihr Herz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Präsident Petro Poroschenko wird zum Fürsprecher in erster Reihe. Auf Initiative der Regierungskoalition hat das Parlament Ende 2015 einen Diskriminierungsschutz für sexuelle Minderheiten am Arbeitsplatz gesetzlich verankert. Menschenrechtsaktivist*innen werten dies als Wendepunkt in der traditionell homophoben Politik des ehemaligen Sowjetstaates. Bis 2020, so sieht es ein Aktionsplan der Regierung vor, sollen in der Ukraine sogar gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingeführt werden. Doch darf nicht vergessen werden, dass diese LGBT-freundliche Politik vor allem pragmatische Gründe hat. Zum einen macht die Europäische Union Druck. Von ihr erhofft sich die Ukraine finanzielle Hilfen, Visafreiheit und im Zuge der Assoziierung eine weitere Annäherung. Zum anderen will sich die Regierung in Kiew von Russland abgrenzen, das Teile des Landes besetzt hat. In der Bevölkerung allerdings verfängt die neue Politik nicht. Homo- und Transphobie nehmen zu. Rechtsradikale gehen offensiv gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender vor.
In: Ukraine-Analysen, Heft 203, S. 2-6
Die LSBTI-Community in der Ukraine ist sichtbarer denn je - eigentlich eine Erfolgsgeschichte. Hass und Gewalt aber setzen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LSBTI) zu. Die politische Klasse verharrt ein Jahr vor den Wahlen in Untätigkeit. Die Regierung schützt öffentlichkeitswirksam Veranstaltungen der Community wie den KyivPride, der in diesem Jahr am 17. Juni stattfindet (siehe http://kyivpride.org/en/), tut aber ansonsten wenig für die Bürger- und Menschenrechte der Betroffenen. Und das obwohl Rechtsradikale mehr denn je gegen sexuelle Minderheiten mobilmachen.
In: Ukraine-Analysen, Heft 120, S. 2-6
Im Mai dieses Jahres konnten Aktivist*innen der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen- und Transgender (LGBT)- Szene in der Ukraine erstmals auf die Straße gehen, um für ihre Rechte zu demonstrieren. Der KyivPride mit seinem »March of Equality« war ein historischer Schritt für die LGBT-Bewegung im Land. Die ukrainische Gesellschaft ist mehrheitlich homophob; seit dem KyivPride besteht jedoch berechtige Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation. Allerdings wird vieles davon abhängen, ob die Regierung im November tatsächlich wie geplant das Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnen kann.
In: Soziologie: Forum der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Band 52, Heft 1, S. 91-99
ISSN: 1862-2550
Dieses Vorhaben nimmt als Testfall die Armutspopulation in den Blick und untersucht anhand dreier gesellschaftlich umstrittener Felder sozialer Ungleichheit, nämlich sexueller Diversität, Migration und Sozialpolitik eine mögliche Polarisierung an den sozialstrukturellen Rändern. Mit Daten des Sozio-Ökonomischen Panels kann gezeigt werden, dass Menschen in Armut gegenüber Homosexuellen oder transgender Personen nicht skeptischer eingestellt sind als nicht-arme Personen. Im zweiten Feld sozialer Ungleichheit lehnen Menschen mit Armutserfahrung Migrationsbewegungen eher ab und die Migrationsskepsis unter Personen in langanhaltender und intensiver Armut ist größer als bei Menschen mit diskontinuierlichen Armutsverläufen. Im Feld der sozialen Sicherung bevorzugen Personen mit Armutserfahrung staatliche Sicherungsmaßnahmen gegenüber privater Absicherung.
In: FZG - Freiburger Zeitschrift für GeschlechterStudien, Band 28, Heft 1, S. 89-106
Der transsektionale Ansatz ergänzt das Konzept der Intersektionalität um eine historiographische Perspektive. Der Ausgangspunkt von Transsektionalität ist, dass es vielfältige historische Relationalitäten von Diskursen und Einschreibepraktiken gibt, deren Bewegungen sich in ihrer körperpolitischen Bedeutung verfolgen lassen. Das zeigt der Artikel exemplarisch anhand der 1912 anonym veröffentlichten fiktionalen "Autobiography of an Ex-Colored Man" vom Schriftsteller, Musiker und Bürgerrechtsaktivisten James Weldon Johnson (1871-1938). Darin bewegt er sich in Räumen, die zwischen den Grenzen des rassistischen Segregationsregimes liegen, zwischen Privilegien des Weißseins und transgender yearnings (Snorton 2012). Über die Quelle lassen sich transsektionale Fluchtlinien nachvollziehen, die sich aus der Intersektion von race, class und gender ergeben, sich aber unter Bezugnahme auf das Konzept des tracing (Mommertz 2015) historisch zwischen den Zeilen lesen lassen. In Johnsons Autobiography spiegelt sich nicht nur das Zeitraumregime der Segregation, sondern eine Körpergeschichte, die dieses Raumregime durchschreitet und es dabei wiederum transformiert.
In: Bürger & Staat, Band 65, Heft 1, S. 38-43
ISSN: 0007-3121
Im westlichen Nachkriegsdeutschland wurde bis 1969 der § 175 Strafgesetzbuch in seiner von den Nationalsozialisten verschärften Fassung angewendet. Der Beitrag zeigt auf, dass Baden-Württemberg bei der strafrechtlichen Verfolgung eine Vorreiterfunktion innewohnte, insbesondere durch die repressive Arbeitsweise der Stuttgarter Kriminalpolizei. Anhand von fünf Biografien (überlebende Insassen von Konzentrationslagern) deckt der Autor die Kontinuitätslinie der Verfolgung homosexueller Männer auf. Vor diesem Hintergrund erläutert der Verfasser die Radikalisierung der Verfolgung homosexueller Männer in Württemberg während der NS-Diktatur und erinnert in Kürze an die Einzelschicksale von zwölf verfolgten Männern. "[Der Autor] mahnt die systematische Aufarbeitung der Lebenssituation von LSBTTIQ [lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, Transgender, Quer] in der NS- und Nachkriegszeit an. Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich mit der am 16.10.2014 beschlossenen Annahme des Antrags "Entschließung zur Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer" für die strafrechtliche Verfolgung entschuldigt und damit ein Signal gesetzt" (teilw. Original).
In: Zentralasien-Analysen, Heft 119, S. 2-5
Eine kürzlich durchgeführte Befragung von 88 Personen in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek, die sich der queeren bzw. LGBT (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender) Gemeinschaft zugehörig fühlen, kam zu dem Ergebnis, dass 84% von ihnen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität physische Gewalt erfahren hatten. Noch erschreckender: Die Zahl der Angriffe gegen LGBT-Personen nimmt nach Einschätzung lokaler Aktivisten seit 2014 kontinuierlich zu. Dafür ist auch ein wachsender Ethnonationalismus in Kirgistan verantwortlich, der Abweichungen von vermeintlich traditionellen Lebensentwürfen und Verhaltensweisen als Bedrohung kirgisischer Identität darstellt. Zudem hielt das Thema durch einen 2014 eingebrachten Gesetzesentwurf gegen die "Popularisierung homosexueller Beziehungen" und das Verfassungsreferendum vom Dezember 2016 verstärkt Einzug ins öffentliche Bewusstsein. Aktuelle Entwicklungen geben dennoch Anlass zu leiser Hoffnung. Das neue kirgisische Parlament legte im Mai 2016 die Gesetzesinitiative vorerst auf Eis. In der Gesellschaft setzen sich eine Reihe lokaler Nichtregierungsorganisationen mit großen Engagement für die Rechte und die Sicherheit von LGBT-Personen ein.