Was sind die Ursachen der aktuellen kommunalen Finanzkrise? Welche Aufkommensverluste stellen sich bei den Gemeinden bei einer Abschaffung der Gewerbesteuer ein? Üblicherweise werden solche Fragen im Rahmen des primären Finanzausgleichs diskutiert, der die aufkommensstärksten Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Die indirekten Verteilungswirkungen werden dabei ausgeklammert. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die zentralen ökonomischen Mechanismen und quantifiziert dann die verdeckten Effekte anhand einiger ausgewählter Maßnahmen der Steuerreform.
Diese Arbeit soll die umsatzsteuerrechtlichen Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung darstellen. Kennzeichnend für das Umsatzsteuerrecht ist, eine fehlende Legaldefinition dieses Rechtsinstitutes. Dementsprechend sind keine spezifischen Rechtsfolgen vorgesehen. Somit ist es notwendig, mittels der allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze, eine Antwort auf konkrete Fragestellungen, die bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgeworfen werden, zu finden. Entsprechend der Ausgangslage werden viele Lösungsansätze in der Literatur kontrovers diskutiert, wobei es noch zu keiner einheitlichen Meinung kam. Dies macht das vorliegende Thema zu einem Objekt, das es wert ist näher erörtert zu werden. Einleitend soll die verdeckte Gewinnausschüttung dargestellt werden. Dies geschieht um aufzeigen zu können, welche zwingenden Voraussetzungen im Ertragsteuerrecht vorliegen müssen um von einer verdeckten Gewinnausschüttung sprechen zu können, welche Konsequenzen dies für das Umsatzsteuerrecht hat und welche gesellschaftsrechtlichen Aspekte berücksichtigungswürdig sind. Ergänzend sollen kurz die Zusammenhänge mit dem Unionsrecht im Hinblick auf die Harmonisierung des Mehrwertsteuerrechts erörtert werden. Weiter wird eine Übersicht über die in dieser Arbeit behandelten Sachverhalte und den Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes geboten. Danach werden Problemstellungen im Zusammenhang mit Fällen, in denen eine Gesellschaft Kosten für vom Gesellschafter bezogene Leistungen bzw dessen private Verbindlichkeiten übernimmt, behandelt. Anschließend werden jene Fälle behandelt, in denen Leistungen ausschließlich zur Weiterleitung an den Gesellschafter bezogen werden und in welchen eine Übertragung von Unternehmensvermögen stattfindet, bzw jene, in denen Unternehmensvermögen gegen unangemessen niedriges Entgelt überlassen wird. Abschließend werden Scheinleistungen des Gesellschafters und Fälle behandelt, in denen ein unangemessen hohes Entgelt eine Rolle spielt. ; This thesis deals with the consequences of a hidden profit distribution with regard to the sales tax law. The sales tax law is characterised by the lack of a legal definition. Accordingly, no specific legal consequences are defined. Thus, it is necessary to find by means of the general sales tax law principles, an answer to specific questions which are raised in the case of a hidden profit distribution. According to the initial situation, many approaches in the literature are controversial, and there has not been found a unified opinion yet. These facts make the issue at hand to an interesting subject worth to be discussed in more detail. In the first part of this thesis the hidden profit distribution is presented as well as the mandatory conditions which cause it, the consequences it has for the sales tax law and the aspects regarding corporate law that need to be considered. In addition, the links with the law of the European Union with regard to the harmonization of the value added tax law will be discussed shortly. The next part provides an overview of the issues discussed in this thesis and the scope of the value added tax act. The last part deals with the problems in connection with cases, in which a company approves expenses for services received by the shareholder or for his/her private liabilities. Subsequently those cases are discussed, in which benefits are received solely in order to be forwarded to the shareholders and in which a transfer of business assets takes place, as well as those cases in which corporate assets are sold for unreasonably low remuneration. Finally, the apparent power of the shareholder is treated as well as cases, in which an inappropriately high remuneration plays a role. ; von Daniel Serwo ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2012 ; (VLID)224836
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, • Auskunft über die Telekommunikation, • Auskunft über Nutzungsdaten, • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, • Funkzellenabfrage, • besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Über das Vorsteuerabzugsverfahren wird erreicht, daß im Endeffekt nur die privaten Konsumausgaben von der Umsatzsteuer betroffen sind. In der Regel erlischt jedoch das Vorsteuerabzugsrecht für steuerbefreite Unternehmen. Damit wird die Kette des Vorsteuerabzugs unterbrochen, wenn immer ein Gut im Zuge seiner Herstellung eine befreite Produktionsstufe durchläuft. Die vorliegende Arbeit untersucht die allokativen Konsequenzen dieser speziellen Form der Steuersatzdifferenzierung im Rahmen eines Empirischen Allgemeinen Gleichgewichtsmodells für die Bundesrepublik Deutschland. Zur besseren ökonomischen Interpretation der Ergebnisse wird das ebenfalls in der Arbeit entwickelte Konzept der effektiven Steuersätze herangezogen.
Bulgarien und Rumänien wurden mit 1. Jänner 2007 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Österreich hatte Befürchtungen, dass sehr viele Bürger aus diesen beiden Staaten auf den österreichischen Arbeitsmarkt drängen würden, sodass in den Beitrittsverträgen Übergangsregelungen vereinbart wurden, die eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit bis spätestens 1. Jänner 2014 vorsehen. Die europarechtliche Niederlassungsfreiheit wurde jedoch nicht beschränkt. In der Folge meldeten sehr viele ?neue EU-Bürger? (vorwiegend Rumänen) in Österreich ein freies Gewerbe an, hauptsächlich im Bereich des Trockenbaus. Bei den finanzpolizeilichen Kontrollen auf den Baustellen wird dann oft festgestellt, dass das angebliche Werkvertragsverhältnis mit dem Subunternehmer nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt ein Dienstverhältnis oder ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis ist und daher den Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unterliegt. Dem Beschäftiger droht im Zusammenhang mit der aufgedeckten Scheinselbständigkeit seines ?Subunternehmers? eine hohe Verwaltungsstrafe, die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Haftung für die nicht entrichtete Lohnsteuer, der Entzug der Gewerbeberechtigung oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Freiheitsstrafe. ; On 1 January 2007, Bulgaria and Rumania became members of the European Union. The Austrian government was concerned that many citizens of those two countries would like to enter the Austrian job market. Hence the Treaty of Accession contained the transitional arrangement that the freedom of movement for workers and the freedom of services will be restricted until 1 January 2014 at the latest. The freedom of establishment however was not restricted at all for those citizens. Therefore many ?new EU-citizens? registered an independent profession in Austria, mainly in the sector of drywall installations. But when members of the financial police come to a construction site and examine the workers there, then they often find out that the alleged subcontractor is in practice an employee or an individual in an employment-like situation which leads to the application of the Law on the Employment of Foreign Nationals (Ausländerbeschäftigungsgesetz). In the case of ostensible self-employment, the employer has to face unpleasant consequences: He may has to pay a high administrative penalty and social insurance contributions or tax arrears for the worker. Under certain circumstances he might even loses his business license and has to face a prison sentence. ; von Simon Sackl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2012 ; (VLID)222498
Die Wahrnehmung Südostasiens findet auf verschiedenen Ebenen statt und kann auch entsprechend gemessen werden. Zum einen ist da die Institutionelle. Bereits im Jahr 1967 haben sich südostasiatische Länder im Verband Südostasiatischer Nationen, kurz ASEAN (Association of Southeast Asian Nations), zusammengeschlossen. Während zu den Gründungsmitgliedern nur Thailand, Indonesien, Malaysia, die Philippinen und Singapur gehörten, zählt der Verbund inzwischen zehn Mitglieder (mit Brunei, Kambodscha, Laos, Burma, Vietnam). Zum anderen stellt die geographische Ebene eine weitere wichtige Ebene dar. Im Rahmen des zweijährigen internationalen Forschungsprojekts Asia in the Eyes of Europe wurde die gegenwärtige mediale und öffentliche Wahrnehmung des »Aufstiegs Asiens« in Europa unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP, Berlin) und der Asia Europe Foundation (ASEF, Singapur) untersucht.
In Ost- und Westdeutschland kann noch immer nicht von einem einheitlichen Arbeitsmarkt gesprochen werden. Ein Vergleich der beiden Teilarbeitsmärkte allein auf Basis der Arbeitslosenquote gibt daher nur ein unvollständiges Bild wieder. Neben der offenen gibt es einen quantitativ bedeutsamen Umfang verdeckter Arbeitslosigkeit in Form arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sowie der Stillen Reserve. Die Stille Reserve umfaßt alle Personen, die eine Beschäftigung suchen, aber in der amtlichen Arbeitsmarktstatistik nicht registriert sind. Während in Ostdeutschland der Aufbau einer Stillen Reserve bisher kaum stattgefunden hat, arbeitsmarktpolitische Programme hingegen eine vorherrschende Position einnehmen, ist es in Westdeutschland eher umgekehrt. Hier erreicht die Stille Reserve – je nach Abgrenzung –ein Volumen von rund 600.000 bis 2,2 Millionen Personen. Auch wenn die Stille Reserve ihrem Ausmaß nach und hinsichtlich der Wiederbeschäftigungschancen nicht die gleiche Bedeutung wie die offene Arbeitslosigkeit erlangt, stellt sie – wie auch der Umfang arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen – ein wichtiges Element zur Quantifizierung des Arbeitsmarktungleichgewichts dar. Allzuoft wird in wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Fragestellungen vernachlässigt, daß die verdeckte Arbeitslosigkeit ein zusätzliches Arbeitsangebotspotential darstellt und deswegen ein Zuwachs an Beschäftigung nicht zwangsläufig mit der Reduzierung der offenen Arbeitslosigkeit verbunden ist.
Kenia scheint ein typisches Beispiel für die Formierung einer neuen Mittelschicht in Afrika zu sein, deren Kaufkraft und politische Orientierung sie als Träger eines ökonomischen und gesellschaftlichen Aufbruchs in einer offenen Gesellschaft erscheinen lässt. Dieses undifferenziert positive Bild der Mittelschicht wurde inzwischen breit kritisiert. Hier steht vor allem die vermeintliche Stabilität der Mittelschicht im Blickpunkt. Denn es zeigt sich eine umfangreiche parallele Auf- und Abwärtsmobilität. Trotz weiter bestehender Aufstiegschancen und auch bei gutem Einkommen ist die erreichte sozioökonomische Position für viele Familien in Kenia aktuell als auch für die nächste Generation bedroht. Hinzu kommt, dass innerhalb der erweiterten Familie oftmals massive Unterschiede zwischen der sozialen Position der Familienangehörigen bestehen. Diese Fluidität und Spreizung sozialer Positionen in der Familie wurde in der bisherigen Analyse von Gesellschaften häufig übersehen. Trotz dieser weitgehend fluiden Positionierung zeichnet sich ein verdeckter sozioökonomischer Schließungsprozess ab. Einem Teil der Mittelschicht gelingt es, die Unsicherheit und die Abstiegsrisiken zu reduzieren. Dabei ist das jeweilige Einkommen zwar ein wichtiger, aber eben nicht der entscheidende Faktor. Der Schlüssel für die Analyse sind die verfügbaren Sicherungsstrategien. Sie umfassen vor allem familiäre Sicherungsnetzwerke, die Investition in die Bildung der Kinder, in Land, in Immobilien oder Unternehmen sowie Kranken- und Sozialversicherungen. Die für die Sicherung höchst wichtigen Netzwerke bieten potenzielle Unterstützung, zugleich können aus der Mitgliedschaft auch erhebliche Anforderungen resultieren. Das Zusammenspiel der Sicherungselemente erlaubt es einem Teil der Mittelschicht, die wirtschaftliche Position dauerhaft zu stabilisieren und sich sozioökonomisch vom Rest der Mittelschicht abzusetzen. Dieser empirisch vorfindbare Abgrenzungsprozess hat bisher noch nicht zu einer sozialen Abgrenzung geführt oder eine Gruppenbildung bewirkt. Die Schließung liegt vielmehr quer zur soziokulturellen Milieudifferenzierung. Der Blick in den Globalen Süden zeigt uns, dass wir das soziologische Instrumentarium zu Sozialstrukturanalyse weiterentwickeln müssen, insbesondere wenn wir die spezifischen Dynamiken unterschiedlicher Gesellschaften erfassen wollen.
Neben der Durchführung geldpolitischer Operationen nehmen die nationalen Zentralbanken des Eurosystems eine Reihe von nationalen Aufgaben in eigener Verantwortung wahr. Dazu zählt auch die Verwaltung ihrer Portfolios. Damit dies nicht in Konflikt mit der Durchführung der gemeinsamen Geldpolitik gerät, gibt das "Agreement on Net Financial Assets" (ANFA) den nationalen Zentralbanken eine Obergrenze für ihre Nettofinanzanlagen (NFA) vor. Ankäufe von Staatsanleihen im Rahmen des ANFA haben in der Öffentlichkeit zu dem Vorwurf geführt, dass dies eine verdeckte Finanzierung fiskalischer Defizite durch die "Druckerpresse" der nationalen Notenbanken darstelle. Dieser Bericht erläutert zunächst die NFA-Vereinbarung und zeigt auf, in welchem Umfang verschiedene nationale Zentralbanken Wertpapierkäufe im Rahmen des ANFA getätigt haben. Darauf aufbauend wird der Frage nachgegangen, inwiefern der Vorwurf monetärer Staatsfinanzierung gerechtfertigt ist. Auch wenn es Anzeichen dafür gibt, dass einige Nationalbanken in den letzten Jahren die Bestände an Staatsanleihen in ihren Bilanzen ausgeweitet haben, reicht dies nicht aus, um eine verdeckte monetäre Haushaltsfinanzierung zu belegen. Die öffentliche Debatte über das NFA-Abkommen weist allerdings auf ein deutliches Transparenzdefizit des Eurosystems, insbesondere der nationalen Notenbanken, hin. Um das Vertrauen in die europäische Geldpolitik nicht zu gefährden und Transparenz sowie Kommunikation zu verbessern, sollten Informationen über die Bilanzentwicklung der nationalen Zentralbanken detaillierter und regelmäßiger veröffentlicht werden. ; As well as implementing the common monetary policy, the national central banks (NCBs) which, together with the European Central Bank (ECB) form the Eurosystem, are also responsible for performing a range of national tasks. Among other things, these include the management of their financial assets portfolios. To ensure that this function does not interfere with the implementation of the single monetary policy, the Agreement on Net Financial Assets (ANFA) limits the total net amount of financial assets (NFA) the NCBs are permitted to hold. National central bank purchases of government bonds under ANFA have led to public accusations that this was tantamount to covert monetary financing of fiscal deficits through the "printing press" by the national central banks. The present report first explains the Agreement on Net Financial Assets and shows the volume of securities purchased by the different NCBs under ANFA. Based on this, it examines the extent to which the accusation of monetary financing may be justified. Although there have been indications of certain national banks increasing the government bond holdings on their balance sheets in recent years, this does not provide sufficient evidence of monetary financing. However, the public debate on ANFA clearly highlights the Eurosystem's lack of transparency, particularly that of the NCBs. To ensure that confidence in European monetary policy is not undermined and both transparency and communication are improved, more detailed information on the development of NCBs' balance sheets must be published more regularly.
Mehr als eine halbe Million ältere Menschen in Deutschland nehmen derzeit die Grundsicherung im Alter in Anspruch – mehr als doppelt so viele wie bei ihrer Einführung im Jahr 2003. Die Dunkelziffer derer, die Anspruch auf diese Leistung hätten, sie aber nicht geltend machen, kann nur geschätzt werden. Der vorliegende Bericht quantifiziert die Nichtinanspruchnahme auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels und eines Mikrosimulationsmodells. Demnach liegt der Anteil der Nichtinanspruchnahme bei etwa 60 Prozent oder hochgerechnet bei etwa 625 000 Privathaushalten. Besonders hoch liegt sie bei Haushalten mit geringen Ansprüchen an die Grundsicherung, bei Menschen ab 77 Jahren und WohneigentümerInnen. Häufiger wird die Grundsicherung in Anspruch genommen, wenn die Ansprüche relativ hoch oder nur niedrige sonstige Einkommen vorhanden sind. Die Haushalte, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen, könnten ihr Einkommen durchschnittlich um fast 30 Prozent steigern. Um zumindest der Nichtinanspruchnahme aus Scham oder Unwissenheit vorzubeugen, sollten die Verfahren bei der Antragstellung vereinfacht und einer Stigmatisierung durch eine Betonung des Rechtsanspruchs auf die Leistung entgegengetreten werden.
Die verdeckte Ermittlung ist ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zunächst mit einem Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland in Bezug auf die rechtlichen Aspekte verdeckter Ermittlungen. In weiterer Folge widmet sie sich einem besonderen Problem: Will ein verdeckter Ermittler seinen Einsatz effizient gestalten, so besteht die Gefahr, dass es für ihn zu diesem Zweck erforderlich ist, Straftaten zu begehen. Dazu kann es kommen, wenn er milieutypische Handlungen begeht, damit er in der kriminellen Szene nicht als szenenfremde Person enttarnt wird oder wenn er Strafverfolgungshandlungen zurückstellt, um seine Ermittlungsziele nicht zu gefährden. Da der verdeckte Ermittler derartige Straftaten aber im Rahmen seines Einsatzes begeht, stellt sich die Frage, ob dieser Umstand zu einem Absehen von seiner strafrechtlichen Verfolgung führen kann. Die rechtsvergleichende Betrachtung dieser Fragestellung zeigt, dass die diesbezüglichen Standpunkte in Österreich und Deutschland nicht übereinstimmen. Dieser Umstand führt dann zu einer weiteren Problematik, wenn verdeckte Ermittler grenzüberschreitend agieren. Kann ein verdeckter Ermittler, der im Rahmen eines grenzüberschreitenden Einsatzes eine einsatzbedingte Straftat begeht und dafür im Tatortstaat nicht bestraft wird, für diese Tat im Entsendestaat strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden? Hinsichtlich dieser Frage offenbart sich ein Konkurrenzproblem zwischen Normen des Rechtshilfeübereinkommens der Europäischen Union und nationalem Strafanwendungsrecht. Mit Hilfe verschiedener Prinzipien wird versucht, den europarechtlichen Regelungen Vorrang einzuräumen, um auf diesem Wege eine Gleichstellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit grenzüberschreitend operierender verdeckter Ermittler herbeizuführen und so die Effizienz der Bekämpfung organisierter Kriminalität zu fördern. ; Covert investigations are an important instrument for fighting organized crime. For being able to investigate efficiently, officials acting under covert or false identity can be forced to perpetrate criminal acts. To avoid being unmasked they have to take part in actions, which are used to take place in the criminal milieu. Furthermore they are not able to fulfill their obligations of criminal prosecution within their mission. The question that arises is, whether the officials have to be penalized or can leave unpunished because of their criminal acts happening in the context of their operations. The Austrian and the German law do not answer this question in the same way. This fact can cause further problems, when officials act border-crossing. A convention of the European Union tries to cause the equality of the criminal liability regarding officials in the Member states but is competing with national norms. This is a conflict which is attempted to be solved in order to guarantee more effective cross-border investigations. ; eingereicht von Klaus-Dieter Tatzl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)252097
In den vergangenen Jahren sind anhand der vormals internen Dokumente der Tabakindustrie die Verbindungen zwischen verschiedenen medizinischen Disziplinen sowie prominenten Vertretern des Faches Public Health und der Tabakindustrie in Deutschland recherchiert worden. Für die deutsche Arbeitsmedizin steht dies dagegen noch aus. Welche unrühmliche Rolle die verdeckte Zusammenarbeit zwischen der Tabakindustrie und prominenten Vertretern der deutschen Arbeitsmedizin gespielt hat, ist dringend aufklärungsbedürftig. Für die Tabakindustrie war seit den 1970er Jahren die wissenschaftliche Erforschung der Gesundheitsunschädlichkeit des Passivrauchens von primärer Bedeutung. In den Tabakindustriedokumenten finden sich eine Fülle von stichhaltigen Belegen dafür, dass deutsche Arbeitsmediziner über viele Jahre hin, die Tabakindustrie in ihrem ambitionierten Bestreben unterstützt haben, die Schädlichkeit des Passivrauchens in Frage zu stellen, zu leugnen und Tatsachen zu verdrehen. Dies geschah beispielsweise durch wissenschaftliche Konferenzen, die verdeckt von der Tabakindustrie finanziert und gesteuert wurden, sowie durch von der Tabakindustrie verdeckt in Auftrag gegebene wissenschaftliche Publikationen zu der Thematik des Passivrauchens. Außerdem finanzierte der vom Verband der deutschen Cigarettenindustrie (VdC) gegründete Forschungsrat 'Rauchen und Gesundheit' verdeckt umfangreiche Studien, die nahezu ausschließlich an Wissenschaftler, darunter viele Arbeitsmediziner, vergeben wurden, die eng mit der Tabaklobby kooperierten. Auch in Deutschland setzt nun erfreulicherweise, allerdings erst vergleichsweise spät, eine Diskussion darüber ein, welche Gefahren eine Kooperation von Wissenschaftlern mit der Tabakindustrie bergen. Als erste medizinische Fachgesellschaft hat die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) 2006 einen ethischen Kodex verabschiedet, in dem jedwede Zusammenarbeit mit der Tabakindustrie abgelehnt wird. Gemäß diesem Kodex wird es abgelehnt, finanzielle Mittel der Tabakindustrie für Forschungsvorhaben, Gutachtertätigkeiten, Vortragshonorare und Reisekosten anzunehmen. Es wäre zu wünschen, dass weitere Universitäten, Forschungseinrichtungen, medizinische Fakultäten und wissenschaftliche Fachgesellschaften diesem positiven Beispiel folgen. ; In recent years, the former internal documents of the tobacco industry have been investigated in regard to secret alliances between several prominent representatives of the medical profession and public health sciences in Germany. For the German occupational medicine, however, there exist only sparse investigations for this issue. There is a strong need of information to investigate which disreputable role the hidden cooperation between the occupational medicine and the tobacco industry has taken place in Germany. Since 1970, the scientific research about harmful effects of passive smoking was at the top of the agenda for the tobacco industry. In the tobacco industry documents can be found plenty of solid evidence that prominent representatives of the German occupational medicine have supported the tobacco industry for many years in their efforts to deny the harmful effects of passive smoking. This took place for example in scientific conferences, which have been sponsored and secretly directed by the tobacco industry, and as well by scientific publications about the harmful effects of passive smoking, which have been requested by the tobacco industry. Furthermore, the German Association of the Tobacco Industry (VdC) secretly financed many studies, which were carried out exclusively by scientists, among them many occupational physicians, who had tight links to the tobacco industry. Fortunately, a discussion about the dangerous cooperation between scientists and the tobacco industry has been initiated in Germany in recent years. The first medical association, which approved an ethical codex not to cooperate with the tobacco industry in 2006, was the German Association for Pneumology and Respiration Medicine (DGP). This codex included the denial of any financial resources from the tobacco industry for research projects, consulting activities, fees for presentations and travel expenses. It would be desirable that further universities, research institutions, medical faculties and scientific associations would follow this positive example.
Es existiert keine systematische Analyse, die die Ausweitung forschungsethischer Bestimmungen von der medizinischen Forschung auf die nicht-experimentelle sozialwissenschaftliche Forschung rechtfertigen würde. Stattdessen werden gemeinhin drei Studien – von MILGRAM, HUMPHREYS und ZIMBARDO – herangezogen, um diese Ausweitung zu legitimieren. Dabei wird insbesondere auf deren Umgang mit Täuschung und/oder verdeckter Forschung hingewiesen. Um die forschungsethische Regulierung infFrage zu stellen, ist eine Neubewertung dieser Studien erforderlich. In diesem Beitrag formulieren wir eine Kritik an einem rein experimentellen Verständnis von Täuschung und verdeckter Forschung. Eine derartige Einschränkung erweist der sozialwissenschaftlichen Forschung einen schlechten Dienst (wie auch der Vergleich mit den Studien von ROSENHAN und LEO zeigt). Unsere Analyse verdeutlicht, dass diese Studien, so kontrovers sie auch sein mögen, ein wichtiges ethisches Prinzip erfüllen, das von den meisten ihrer Kritiker/innen allerdings ignoriert wurde: der Nutzen (beneficence) der Forschung. In diesem Beitrag differenzieren wir zwischen Täuschung und verdeckter Forschung und zeigen die theoretischen Grundlagen für beide Forschungsstrategien. Wir argumentieren, dass beide von zentraler Bedeutung für die Erforschung machtvoller Individuen und Organisationen sind, insbesondere angesichts des aktuellen politischen Klimas. ; No systematic assessment exists that justifies the extension of ethics regulations to non-experimental social science research. Instead, three studies—by MILGRAM, HUMPHREYS, and ZIMBARDO—are repeatedly cited to support such regulation, based on their use of deception and/or covertness. Challenging such regulation requires these studies' detailed re-examination. In this article we offer a critique of deception and covert research as understood solely within the context of experimentation: that framing of those research activities has narrowed their consideration in ways that do a disservice to social science research (as ...
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die Armut in der Bevölkerung zu bekämpfen und den Betroffenen ein Existenzminimum zu gewährleisten. In dem Maße, in dem die in Armut lebenden Personen und Haushalte Sozialhilfe beantragen und Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, kann man von 'bekämpfter Armut' sprechen. Wird die Sozialhilfe von Berechtigten jedoch nicht in Anspruch genommen, besteht die Armut fort. Diese 'verdeckte Armut' ist nicht aus der Sozialhilfestatistik ersichtlich, stellt aber ein wichtiges Problem für die Sozialpolitik dar. Die Gestaltung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der verdeckten Armut setzt allerdings zunächst die Kenntnis von Ausmaß und Ursachen der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialhilfe voraus. Seit 2004 wurde die Sozialhilfe (HLU) für alle erwerbsfähigen und längerfristig arbeitslosen Personen und ihre Angehörigen durch das Arbeitslosengeld II abgelöst.
Diese Arbeit setzt sich mit dem sehr breit gefassten Thema "Tatprovokation" auseinander. Geheime Maßnahmen sind einerseits erforderlich um Straftaten aufzuklären, andererseits kann ein von den verdeckten Ermittlern angebahntes Scheingeschäft einen Grundrechtseingriff darstellen und die subjektiven Rechte der Zielperson einschränken. Ein Ziel dieser Arbeit ist es darzulegen, wo genau die Grenze zwischen den legitimen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und der grundrechtsverletzenden Tatprovokation verläuft. Es soll umfassend geklärt werden, welche strafprozessualen Konsequenzen aus einer unzulässigen Tatprovokation folgern und welche Grundrechte dadurch beeinträchtigt werden können. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit seinem Urteil vom 24. 10. 2014 in der Rechtssache "Furcht gegen Deutschland" zu einer entscheidenden Wende in dieser Angelegenheit geführt. ; eingereicht von Bettina Prüller ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)4666657