Bewaffnete Reaktionen und Verdeckter Kampf
In: Theorie des Irregulären, S. 383-397
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In: Theorie des Irregulären, S. 383-397
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, • Auskunft über die Telekommunikation, • Auskunft über Nutzungsdaten, • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, • Funkzellenabfrage, • besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
BASE
Blog: Verfassungsblog
Viele der Maßnahmen, die jetzt erwogen werden, um sich gegen das Szenario einer schrittweisen Machtübernahme der rechtsextremen AfD zu wappnen, betreffen das Parlamentsrecht. So wichtig und richtig es ist, den automatischen Zugriff der AfD auf diese Ämter zu beschränken oder Blockademöglichkeiten zu minimieren, so merkwürdig bleibt, dass in der Debatte ein Aspekt regelmäßig ausgeklammert bleibt, der die Durchführung der Wahlen betrifft. Die geheime Wahl des Regierungschefs ist aus demokratischer Sicht nur schwer zu rechtfertigen.
In: Ungleichwertigkeitsideologien in der Einwanderungsgesellschaft, S. 25-40
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 69, Heft 22, S. 1273-1276
ISSN: 2194-4202
In: Sozialismus, Band 39, Heft 5, S. 45-46
ISSN: 0721-1171
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 49, Heft 6, S. 252-256
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In: Schriftenreihe des österreichischen Notariats 44
In: Studien zum Zivilrecht 2
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 55, Heft 10, S. 309
ISSN: 0341-3977
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 36, Heft 29, S. 1083
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 35, Heft 24, S. 897-898
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In: Das geheime Glossar der Politikwissenschaft: geschlechtskritische Inspektion der Kategorien einer Disziplin, S. 114-136
Verbergen sich hinter der politikwissenschaftlichen Terminologie Annahmen über die soziale und politische Wirklichkeit, die nicht transparent gemacht werden? Verhindert die Terminologie die politische Wahrnehmung von Frauen? Reproduziert diese Terminologie die Verhältnisse, die sie kritisch zu analysieren vorgibt? Dies sind Fragen, die dem Beitrag zugrunde liegen. Um zu illustrieren, was die Ausblendung von Frauen aus der Theoriebildung heißt, greift die Autorin eines der klassischen Konzepte der politischen Philosophie heraus: das Konzept des Gesellschaftsvertrages und der Staatsbürgerschaft. Sie legt den andokratischen Gehalt dieser Konzepte dar und analysiert die androzentrische Generalisierung des Staatsbürgerstatus. Exemplarisch zeigt sie am Gesellschaftsvertrag, daß es um die Festschreibung und Tabuisierung der Geschlechterhierarchie geht. Im weiteren diskutiert sie die Frage, ob das Konzept des Vertrages als androzentrische Konzeption für eine feministische Theoriebildung unbrauchbar ist oder ob es Sinn macht, feministische Versionen des Gesellschaftsvertrages zu entwickeln. Dies heißt auch, nach Konzeptionen zu suchen, die Frauen in den fiktiven "Urvertrag" einbeziehen. Dies ändert sowohl die fiktive Zusammensetzung der Vertragspartner als auch die Inhalte des Grundvertrages, lautet ein Fazit. (rk)
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 34, Heft 13, S. 485-487
ISSN: 0949-7676, 0012-1347