Partei und verfassungsmäßige Ordnung
In: Auf dem Weg zu einem gesamtdeutschen Parteienrecht, S. 175-201
In dem Aufsatz wird der Zusammenhang zwischen Partei(en) und verfassungsmäßiger Ordnung in der ehemaligen DDR behandelt. Nach der Klärung einiger Begrifflichkeiten wird untersucht, wie die Rechts- und Verfassungsordnung der DDR in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien die Partei(en) als Rechtsinstitut erfaßt hat und welche Normen für Gründung, Tätigkeit und Verbot von Parteien existierten. Auch Parteibegriff, -funktion und -verständnis im Verfassungsrecht der DDR werden erörtert. Danach wird die Situation nach der Wende betrachtet. Hier wird unterschieden zwischen der Umbruchphase 1989-1990 und neuem Parteienrecht und Verfassungsänderungen 1990. Schließlich wird der Einigungsvertrag und der Beitritt zur Bundesrepublik im Hinblick auf die so eventuell bewirkten Änderungen im Verhältnis von Partei und verfassungsmäßiger Ordnung betrachtet. Für künftige Entwicklungen auf diesem Gebiet wird die Nutzung der politischen und rechtlichen Erfahrungen der kurzen Demokratieetappe der DDR gefordert. (ICE)