Der Verlust des Richterablehnungsrechts
In: Monatsschrift für Deutsches Recht, Band 61, Heft 17, S. 992-994
ISSN: 2194-4202
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In: Monatsschrift für Deutsches Recht, Band 61, Heft 17, S. 992-994
ISSN: 2194-4202
In: Jus publicum 164
Stefan Haack untersucht aus einer eigenen staatswissenschaftlichen Perspektive heraus die Frage der Staatlichkeit im europäischen Einigungsvorgang. Dabei thematisiert er das Problem eines möglichen Staatsformwandels ebenso wie die verfassungsrechtlichen Konsequenzen. (Quelle: Klappentext des Verlages).
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In: Jus Publicum Band 164
Die Frage nach der Bedeutung und nach dem Bestand der Staatlichkeit im europäischen Einigungsprozeß zählt gegenwärtig zu den am meisten diskutierten Grundproblemen der Staatstheorie und des Öffentlichen Rechts. Stefan Haack erschließt das Wesen der Staatlichkeit von einem eigenen staatswissenschaftlichen Ansatz her, indem er »Staatlichkeit« als die Form der grundlegenden politischen Bindung eines Gemeinwesens versteht und Kriterien zu ihrer Identifizierung im Zusammenspiel verschiedener politischer Ebenen entwickelt. Verfassungsrecht wird dabei als die rechtliche Umsetzung eines solchen grundlegenden politischen Gebundenseins interpretiert. Anhand des geltenden EU-Rechts und anhand des gescheiterten Verfassungsvertrages untersucht der Autor, welche Elemente des Staatseins auf der Ebene der Europäischen Union bereits vorhanden sind und welche weiteren Reformen einen europäischen Bundesstaat ins Leben rufen würden. Aufgeklärt wird dabei auch, in welchem Zusammenhang die Staatlichkeitsfrage zu bestimmten Vorgehensweisen, insbesondere zu einem möglichen Verfassungsreferendum, steht. Auch ein möglicher Wandel der Staatsform im europäischen Einigungsvorgang wird erörtert. Abschließend werden die verfassungsrechtlichen Konsequenzen dieser Erkenntnisse diskutiert. Es zeigt sich, daß bereits das bestehende EU-Primärrecht die Verbürgungen des Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 GG verletzt. Die Preisgabe der deutschen Staatlichkeit in einem gesamteuropäischen Bundesstaat müßte sich dabei, auch bei einer Inanspruchnahme von Art. 146 GG, als Bruch der grundgesetzlichen Ordnung erweisen.
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 9, Heft 4, S. 140-141
ISSN: 1434-7474
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 45, Heft 1, S. 13-14
ISSN: 0028-3320
In: Versicherungsmagazin, Band 46, Heft 2, S. 12-17
ISSN: 2192-8622
In: H&V Journal: Wirtschaftsmagazin für Handelsvermittlung und Vertrieb, Band 67, Heft 12, S. 26-26
ISSN: 2192-8657
In: Schriften des Interdisziplinären Zentrums für Internationales Finanz- und Steuerwesen, International Tax Institute, der Universität Hamburg 47
In: Biologische Vielfalt Perspektiven für das Neue Jahrhundert, S. 39-84
In: Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht 27
Die Finanzkrise und die Krisenmaßnahmen der Europäischen Zentralbank haben zu umfangreichen Veränderungen und neuen Herausforderungen für das Europäische System der Zentralbanken geführt.Wesentliche Auswirkungen ergeben sich auch in Bezug auf den Gewinn und Verlust der Bundesbank. Die erhebliche Erweiterung der Bilanzen der Zentralbanken des ESZB ermöglicht einerseits deutlich höhere Gewinne als in der Vergangenheit und andererseits stellt sie eine Bedrohung für die Solvenz der Zentralbanken dar. Vor diesem Hintergrund untersucht Timo Sebastian Heller die rechtlichen Regelungen in Bezug auf Gewinn und Verlust der Bundesbank. Dabei betrachtet er sowohl die Krisenmaßnahmen des ESZB als auch die Veränderung der TARGET2-Salden. Ebenfalls untersucht und bewertet er Alternativen zum bestehenden System der Gewinnverteilung und Gewinnverwendung.
Der Beitrag entfaltet anhand der aktuellen Studienlage die These, dass ein Verlust normativer Selbstverständlichkeit ein wesentliches Motiv für die Wahl der Alternative für Deutschland darstellt. Damit ist gemeint, dass die normative Basis, auf der AfD-Wähler:innen bisher Ansprüche auf soziale und politische Teilhabe formuliert haben, in deren Wahrnehmung zunehmend erodiert. Um die These zu begründen, stellt der Beitrag zunächst auf Grundlage verschiedener Studien zwei Hinweise auf normativer Irritationen seitens der AfD-Wähler:innen vor: Erstens ein Gefühl der Benachteiligung und zweitens der Eindruck, dass ein soziales Ordnungsgefüge zerfällt. Anschließend werden diese Hinweise mit der Soziologie der Kritik von Luc Boltanski in einen theoretischen Rahmen überführt, der es erlaubt, das zentrale normative Prinzip zu rekonstruieren, welches in den Augen der AfD-Wähler:innen seiner Selbstverständlichkeit beraubt wurde: nämlich ein nativistisch verstandenes Leistungsprinzip, das Leistungsprämien für soziale und kulturelle Insider vergibt.
BASE
In: Studien zum europäischen und deutschen öffentlichen Recht 27