Eine verteilungspolitische Überlegung zum Länderfinanzausgleich
In: Diskussionsbeiträge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin 2003,6
In: Volkswirtschaftliche Reihe
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In: Diskussionsbeiträge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin 2003,6
In: Volkswirtschaftliche Reihe
In Deutschland wird derzeit intensiv über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns debattiert. Die Befürworter verweisen auf positive Auslandserfahrungen. Allein in der Europäischen Union haben 18 von 25 Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn. Aber auch außerhalb der Europäischen Union, etwa in Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten, sind gesetzliche Mindestlöhne schon seit geraumer Zeit verbreitet. Während in diesen Ländern zumeist ein landesweit einheitlicher Mindestlohnsatz gilt, favorisiert in Deutschland vor allem die IG Metall eine branchenbezogene Regelung. Eine solche Lösung wäre allerdings zum einen mit gravierenden beschäftigungspolitischen Risiken vor allem für Geringqualifizierte verbunden. Zum anderen kann das verteilungspolitische Ziel, "Arbeit in Armut" zu bekämpfen, durch einen branchenspezifischen Mindestlohn nicht effizient angegangen werden.
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The Coronavirus crisis has had a distinct impact on the labour market. The lockdown has led to job losses, especially in the catering and tourism industries. Certain sectors have also been affected by shortterm work. This also has consequences for the income situation of affected households. It is evident that households with incomes that were already lower before the crisis are more affected by income losses during the crisis. However, the federal government's economic stimulus and crisis management aid package is certainly effective at stabilising jobs and averting social hardship. However, men benefit from this comparatively more than women.
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In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 168, S. 8-9
ISSN: 0170-4613
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 46, Heft 10, S. 617-634
ISSN: 0342-300X
World Affairs Online
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft 2569
In: Sozialismus, Band 19, Heft 7-8, S. 49-56
ISSN: 0721-1171
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 1984, Heft 7, S. 395-402
ISSN: 0342-300X
"Der Beitrag beschreibt die wichtigsten Verteilungsprozesse, die in der italienischen Wirtschaft und vor allem im industriellen Sektor seit der ersten Erdölkrise stattgefunden haben. Der Autor geht von der These aus, daß in den Jahren 1977/78 ein Zyklus in den Verteilungs- und Umverteilungsprozessen zu Ende gegangen ist. Nachdem die Verteilungsquote jahrelang zugunsten der abhängig Beschäftigten gestiegen war, ging diese erstmals wieder zurück, und in den jüngsten Jahren nehmen auch die Reallöhne ab, wobei es sich hierbei um ein Novum in der italienischen Entwicklung handelt. Die Hauptgründe für diese Veränderungen der Verteilungsregeln liegen in dem unter dem Eindruck der Rezession veränderten sozialpolitischen Klima, in der Dynamik der Produktivität, der fiskalischen und parafiskalischen Umverteilung und der Inflation. Ausgehend von der Steuerreform von 1973 und den Steuerpolitiken der folgenden Jahren erfolgte eine tiefgreifende Veränderung der staatlichen Umverteilung: das Gewicht der direkten Steuern nahm zu, und die Hauptsteuerlast tragen die abhängig Beschäftigten. Die zunehmenden Sozialausgaben der letzten Jahren werden somit überwiegend aus der wachsenden Steuer- und Abgabenlast der Lohn- und Gehaltsempfänger finanziert. Die Höhe der italienischen Inflation, das Steuersystem und der Finanzmarkt führen zu einer Umkehr der egalitaristischen Lohnpolitik, die von den Gewerkschaftskämpfen Ende der sechziger Jahren ihren Ausgang genommen hatte, zugunsten des akkumulierten Reichtums und Vermögens." (Autorenreferat)
Alle im Bundestag vertretenen Parteien treten inzwischen für Mindestlohnregulierungen ein, deutlich unterschiedliche Positionen gibt es jedoch hinsichtlich der Gestaltung und der Höhe. In der vorliegenden Untersuchung wird gezeigt, dass bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor allem die Löhne von geringfügig Beschäftigten, Frauen, Personen ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmern, die nicht im gelernten Beruf tätig sind, sowie von Beschäftigten in Ostdeutschland angehoben werden müssten. Betroffen wären insbesondere Kleinstbetriebe sowie Anbieter konsumnaher Dienstleistungen, kaum indes Wirtschaftszweige, die unmittelbar dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Generell müsste ein Mindestlohn nach den Ergebnissen der ökonomischen Forschung nicht mit Arbeitsplatzverlusten einhergehen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass die Wirkungen stark von der Höhe der festgesetzten Lohnuntergrenze abhängen. Durch einen Mindestlohn könnte zwar die Lohnspreizung verringert werden, und Gerechtigkeitsvorstellungen, wie sie von einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geteilt werden, würden so weniger verletzt als gegenwärtig. Zu einer Einebnung der Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und zu einer wesentlichen Verringerung von Armut käme es aber nicht. Ebenfalls wäre nicht zu erwarten, dass die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, die Leistungen nach Hartz IV beziehen (Aufstocker), stark zurückginge. Ein kräftiger gesamtwirtschaftlicher Kaufkraftschub ist ebenfalls nicht anzunehmen. Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland wäre ein Feldexperiment, das mit Bedacht angegangen werden sollte. Aus wissenschaftlicher Sicht sollte beim Einstieg das Niveau nicht zu hoch angesetzt werden, und die Wirkung des Mindestlohns müsste sorgfältig beobachtet werden. Erweist sich ein allgemeiner Mindestlohn als unschädlich für die Beschäftigung, sollte sein Niveau zügig angehoben werden. Bei der Einführung ist darauf zu achten, dass die Regulierung nicht unterlaufen wird - etwa durch unbezahlte Mehrarbeit oder durch die vermehrte Beschäftigung in Form von Minijobs oder Werkverträgen. ; All parties represented in the Bundestag now support minimum-wage regulations, yet their positions on its structure and amount differ significantly. The present study shows that a general statutory minimum wage would mainly have to increase the wages of workers in marginal employment, women, persons with no vocational training, workers employed in fields other than those in which they were trained, and workers in eastern Germany. Very small businesses and consumer service providers would be impacted most of all, but those sectors of the economy directly exposed to international competition hardly at all. According to the results of economic research, a minimum wage would not generally lead to job losses. However, there are indications that the effects depend strongly on the amount of the minimum wage. A minimum wage could reduce the wage differential and would be more in line with what a large majority of the German population currently considers fair. However, it would not even out inequalities in the disposable incomes of private households or significantly reduce poverty. Nor could the number of workers receiving Hartz IV benefits (means tested minimum income support), i. e., income supplements, be expected to fall significantly. A powerful boost in overall purchasing power would not be expected, either. Introducing a general minimum wage in Germany would be a field experiment to be approached with caution. From a scientific point of view, the level should not be too high at first, and the impact of the minimum wage should be observed closely. If it proves not to have negative effects on employment, the general minimum wage should be increased rapidly. When it is introduced, care should be taken that regulation is not circumvented - for example through unpaid additional work or increasing the number of people in employed in mini-jobs or through contract work.
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In: DIW-Wochenbericht, Band 80, Heft 39, S. 3-17
In: DIW-Wochenbericht, Band 80, Heft 39, S. 3-17
"Alle im Bundestag vertretenen Parteien treten inzwischen für Mindestlohnregulierungen ein, deutlich unterschiedliche Positionen gibt es jedoch hinsichtlich der Gestaltung und der Höhe. In der Untersuchung wird gezeigt, dass bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor allem die Löhne von geringfügig Beschäftigten, Frauen, Personen ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmern, die nicht im gelernten Beruf tätig sind, sowie von Beschäftigten in Ostdeutschland angehoben werden müssten. Betroffen wären insbesondere Kleinstbetriebe sowie Anbieter konsumnaher Dienstleistungen, kaum indes Wirtschaftszweige, die unmittelbar dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Generell müsste ein Mindestlohn nach den Ergebnissen der ökonomischen Forschung nicht mit Arbeitsplatzverlusten einhergehen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass die Wirkungen stark von der Höhe der festgesetzten Lohnuntergrenze abhängen. Durch einen Mindestlohn könnte zwar die Lohnspreizung verringert werden, und Gerechtigkeitsvorstellungen, wie sie von einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geteilt werden, würden so weniger verletzt als gegenwärtig. Zu einer Einebnung der Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und zu einer wesentlichen Verringerung von Armut käme es aber nicht. Ebenfalls wäre nicht zu erwarten, dass die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, die Leistungen nach Hartz IV beziehen (Aufstocker), stark zurückginge. Ein kräftiger gesamtwirtschaftlicher Kaufkraftschub ist ebenfalls nicht anzunehmen. Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland wäre ein Feldexperiment, das mit Bedacht angegangen werden sollte. Aus wissenschaftlicher Sicht sollte beim Einstieg das Niveau nicht zu hoch angesetzt werden, und die Wirkung des Mindestlohns müsste sorgfältig beobachtet werden. Erweist sich ein allgemeiner Mindestlohn als unschädlich für die Beschäftigung, sollte sein Niveau zügig angehoben werden. Bei der Einführung ist darauf zu achten, dass die Regulierung nicht unterlaufen wird - etwa durch unbezahlte Mehrarbeit oder durch die vermehrte Beschäftigung in Form von Minijobs oder Werkverträgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Beiträge zur Sozial- und Verteilungspolitik 5
In: ZeS-Arbeitspapier 2001,17
In: Berichte des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien 1978,46
World Affairs Online
In: Sozialismus, Band 31, Heft 3, S. 43-50
ISSN: 0721-1171