Die aktuelle Diskussion über die Reserven der Gesetzlichen Krankenversicherung hat einmal wieder gezeigt, dass Überschüsse sehr schnell politische Begehrlichkeiten wecken. Klare Regeln für ihre Verwendung wären demgegenüber aber nötig. Um die Belastungen der Beitragszahler zu verringern, sollten einheitliche gesetzliche Vorgaben zur Zweckbindung und Bemessung der Sozialversicherungsrücklagen eingeführt werden.
Bei der Stellungnahme zum Indikatorensystem im Jahre 2010, aber auch beim Mitwirken des SVR bei der Enquete-Kommission durch seinen gegenwärtigen Vorsitzenden, zeigte sich an der (scharf) ablehnenden Haltung gegen eine Verwendung von subjektiven Indikatoren als Orientierungshilfe für die (Wirtschafts-) Politik, dass der SVR noch (immer!) im neoklassischen (neoliberalen) Paradigma und der für dieses Paradigma grundlegenden "homo oeconomicus-Annahme" und darauf fußend der Theorie der "offenbarten Präferenzen" verhaftet ist. Die grundsätzliche Ablehnung subjektiver Indikatoren durch den SVR bedeutet faktisch auch eine Leugnung der Psychologie als Wissenschaft. Als der Psychologe Daniel Kahneman, der für seine Arbeiten auf dem Gebiet der Behavioural Economic(Verhaltensökonomik) 2002 auch den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielt, erstmals von der homo oeconomicus- Annahme der neoklassischen Ökonomik, wonach der Mensch in der Ökonomik rational und egoistisch sei und seine Präferenzen (im Zeitablauf) nicht ändere ("the agent of economic theory is rational and selfish, and that his tastes do not change"), glaubte er als erfahrener Psychologe kein Wort davon ("not to believe a word of it").
von M. von Bömcken, Hauptmann im Schlesischen Füsilier-Regiment Nr. 38 ; Aus: Schriftwart ; Jahrgang 1868 ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Graph. 5009 i
Bei der Bewertung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss zwingend zwischen Korrelation und Kausalität unterschieden werden. Ein simpler Abgleich des zeitlichen Verlaufs der Neuinfektionen mit dem zeitlichen Verlauf der Abwehrmaßnahmen ist unzureichend: Menschen passen in der Krise ihr Verhalten an, Unternehmen stellen ihre Produktionsprozesse und den Kundenkontakt um - auch ohne politische Vorgaben. Entscheidend für mögliche Lockerungen der Auflagen sind daher deren Wirkungskanäle: Haben die Kontaktverbote zur Eindämmung des Virus geführt oder die mit ihnen verbundene Wahrung von Abstandsregeln, die auch ohne Kontaktverbote verwirklicht werden könnten? Um diese Frage zu beantworten, braucht es zeitnah empirische Studien, die belastbare Belege erarbeiten. ; When evaluating measures to contain the coronavirus pandemic, it is necessary to distinguish between correlation and causality. A simple comparison of the time course of new infections with the time course of the containment measures is insufficient: People adjust their behavior in the crisis, companies adjust their production processes and their costumer contact - even without political guidelines. The effect channels are therefore decisive for a possible easing of the restrictions: Is it the contact bans that made the difference or is it the maintenance of distancing rules that could also be implemented without contact bans? In order to answer this question, empirical studies which provide reliable evidence are needed in the near future.
Eine Analyse der "Fortschrittsberichte Aufbau Ost" der ostdeutschen Länder1 zeigt, dass die aufbaugerechte Verwendung der vom Bund gewährten Zuweisungen vielerorts nicht gewährleistet ist. Stattdessen werden die Mittel zu einem guten Teil zur Deckung unvorhergesehener Haushaltsdefizite verwendet. Auch wenn dies den Ländern nur zum Teil anzulasten ist, offenbaren die Fortschrittsberichte die Notwendigkeit eines Umsteuerns in der Finanzpolitik.
Die rechtliche Beurteilung der Verwendung des Gewinns von Zentralbanken bewegt sich im Überschneidungsbereich von: 1) Währungsrecht 2) Finanzverfassungsrecht und 3) Finanzpolitik. Rechtliche Bedenken ergeben sich im Wesentlichen aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Staatsfinanzierung sowie aus der Garantie der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und der Bundesbank. Maßgebende Rechtsquellen sind sowohl das Recht der Europäischen Union als auch das deutsche Finanzverfassungsrecht, angereichert um das einfache Haushaltsrecht des Bundes.
Möglichkeiten der Verwendung von humoristischen Elementen im Geschichtsunterricht ; Humorist elements and anecdotes make history more concrete and vivid for the pupils. They also illustrate how people react on political situations. Polish people have great experience in the humoristic perception of kings and party-leaders.
Die finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter am Arbeit gebenden Unternehmen ist in den letzten 30 Jahren in Europa zu einem wichtigen politischen Thema geworden. Jedoch nutzen in Deutschland sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer insbesondere die Mitarbeiterkapitalbeteiligung im europäischen Vergleich nur unterdurchschnittlich. Die vorliegende interdisziplinär angelegte Forschungsarbeit behandelt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung unter Verwendung einer Beteiligungsgesellschaft, wobei die Situation der Unternehmensnachfolge besonders berücksichtigt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Beteiligungsmodellen bietet dieses in Deutschland bisher selten praktizierte Konzept vor allem hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte für Arbeitnehmer Potenzial. Das Buch leistet in Form einer erstmaligen systematischen Analyse der arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte eines solchen Modells einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung sowie zu einer weiterführenden Debatte. Rechtspolitische Empfehlungen zielen auf eine Reform des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes.
In dieser Dissertation wird die Frage aufgearbeitet, unter welchen juristischen Rahmenbedingungen es in Österreich möglich ist, Drohnen zu betreiben. Außerdem wird die in Entwicklung befindliche europäische Rechtslage (und ihr Einfluss auf das Thema) beleuchtet. ; This Thesis Shows the legal Framework for operating drones in Austria, as well as an overview of the european legislation that is currently in development, including its Impact on the Austrian legal System. ; eingereicht von: Wolfgang Kutschera ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Universität Linz, Dissertation, 2016 ; OeBB ; (VLID)1390387
Zusammenfassung der Ergebnisse: 1. Europäische Zentralbank und Bundesbank erfüllen im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben. 2. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben darf nicht dazu dienen, den allgemeinenStaatsbedarf zu finanzieren. Akzidentiell anfallende Erlöse können jedoch imHaushalt vereinnahmt werden. 3. Die gesetzliche Anordnung, Bundesbankgewinne an den Bund abzuführen(§ 27 BBankG), ist mit den finanzverfassungsrechtlichen Maximen der Staatsfinanzierung vereinbar. Es liegt auch kein Verstoß gegen das Steuerstaatsprinzip vor. 4. Ertragsgesichtspunkte dürfen aber keinesfalls und in keiner Weise in die Entscheidungen einfließen, mit denen hoheitliche Aufgaben erfüllt werden. 5. Die Vereinnahmung von Bundesbankgewinnen durch den Bund stellt keine Kreditaufnahme dar, die im Rahmen der Verschuldungsgrenzen des Art. 115 Abs. 1 GG zu berücksichtigen wäre. 6. Weder die Bundesregierung noch der Bundestag haben die Kompetenz, auf die Komponenten einzuwirken, die zur Entstehung des Bundesbankgewinns führen. Dafür ist ausschließlich das Europäische System der Zentralbanken zuständig, soweit währungspolitische Gesichtspunkte betroffen sind. 7. Das gilt insbesondere auch für die Entscheidung über den Verkauf von Gold oder Devisenreserven. Es besteht keinerlei Anrecht des Bundes auf diese Vermögensgegenstände, solange die Bundesbank besteht. 8. Einwirkungen dieser Art sind mit der europarechtlich und verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Zentralbanken nicht zu vereinbaren. Schon der bloße Versuch einer Beeinflussung ist verboten, Art. 108 EGV und Art. 88 Satz 2 GG. 9. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnabführung verstoßen als solche derzeit aber noch nicht gegen höherrangiges Recht, auch wenn sie starke Anreize für die Politik schaffen, sich über die Unabhängigkeitsgarantien hinwegzusetzen. 10. Die Bundesbank darf sich nicht aus währungspolitischen Erwägungen weigern, den zur Ausschüttung bereitstehenden Gewinn auszuzahlen. 11. Der unmittelbare Einsatz des Gewinns zur Schuldentilgung würde alle Bedenken im Hinblick auf die Unabhängigkeitsgarantie beseitigen.
Zusammenfassung der Ergebnisse: 1. Europäische Zentralbank und Bundesbank erfüllen im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben. 2. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben darf nicht dazu dienen, den allgemeinenStaatsbedarf zu finanzieren. Akzidentiell anfallende Erlöse können jedoch imHaushalt vereinnahmt werden. 3. Die gesetzliche Anordnung, Bundesbankgewinne an den Bund abzuführen(§ 27 BBankG), ist mit den finanzverfassungsrechtlichen Maximen der Staatsfinanzierung vereinbar. Es liegt auch kein Verstoß gegen das Steuerstaatsprinzip vor. 4. Ertragsgesichtspunkte dürfen aber keinesfalls und in keiner Weise in die Entscheidungen einfließen, mit denen hoheitliche Aufgaben erfüllt werden. 5. Die Vereinnahmung von Bundesbankgewinnen durch den Bund stellt keine Kreditaufnahme dar, die im Rahmen der Verschuldungsgrenzen des Art. 115 Abs. 1 GG zu berücksichtigen wäre. 6. Weder die Bundesregierung noch der Bundestag haben die Kompetenz, auf die Komponenten einzuwirken, die zur Entstehung des Bundesbankgewinns führen. Dafür ist ausschließlich das Europäische System der Zentralbanken zuständig, soweit währungspolitische Gesichtspunkte betroffen sind. 7. Das gilt insbesondere auch für die Entscheidung über den Verkauf von Gold oder Devisenreserven. Es besteht keinerlei Anrecht des Bundes auf diese Vermögensgegenstände, solange die Bundesbank besteht. 8. Einwirkungen dieser Art sind mit der europarechtlich und verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Zentralbanken nicht zu vereinbaren. Schon der bloße Versuch einer Beeinflussung ist verboten, Art. 108 EGV und Art. 88 Satz 2 GG. 9. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnabführung verstoßen als solche derzeit aber noch nicht gegen höherrangiges Recht, auch wenn sie starke Anreize für die Politik schaffen, sich über die Unabhängigkeitsgarantien hinwegzusetzen. 10. Die Bundesbank darf sich nicht aus währungspolitischen Erwägungen weigern, den zur Ausschüttung bereitstehenden Gewinn auszuzahlen. 11. Der unmittelbare Einsatz des Gewinns zur Schuldentilgung würde alle Bedenken im Hinblick auf die Unabhängigkeitsgarantie beseitigen.
Das vorliegende Buch gibt ausgehend von der Struktur, den physikalischen und chemischen Eigenschaften der Seltenen Erdmetalle eine umfassende Übersicht der ständig an Bedeutung wachsenden Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten, dem Vorkommen und der außerordentlich bedeutsamen Recyclingmaßnahmen der Elemente. Eine Vielfalt von Anwendungsfeldern der Seltenen Erden für die Volkswirtschaften wie der Einsatz als Legierungsmetalle zur Fertigung von Permanentmagneten für Windkraftanlagen, Hybridmotoren, Elektroantrieben, zur Herstellung von Leuchtstoffen, Brennstoffzellen, Batterien, Energiesparlampen, als Bestandteile für Farb- und UV-Filter, Stabilisatoren von Keramiken und ihre Anwendung in der Medizin (Pharmazeutika, Diagnosemittel u. a.) werden diskutiert. Ausführlich wird auf die Fragen der Erzgewinnung, -aufarbeitung wie Aufschlussverfahren, Trennung der Seltenen Erden sowie ihre Gewinnung als Metalle eingegangen. Neben analytischen Fragestellungen zur Identifizierung werden gleichermaßen ökologische und toxikologische Probleme abgehandelt. Das Buch soll vor allem Ingenieur-, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler sowie Wirtschaftsunternehmen für die außerordentliche strategische Bedeutung der Seltenen Erden mobilisieren.
Inhalt: 1. Vorbemerkungen 2. Zu einigen philosophischen und theoretisch-linguistischen Grundlagen einer kommunikativ orientierten Betrachtung der Sprache 3. Sprache und menschliche Gesellschaft 4. Der Euphemismus 5. Euphemismen im Golfkrieg - Zur Analyse der Untersuchungsergebnisse 6. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 7. Perspektiven der kommunikativen Sprachforschung bezüglich 215der Untersuchung des politischen Euphemismus - Forschungsausblick und Schlußbemerkungen
Bis zur Novellierung des EEG im Jahr 2014 verzeichnete die Biogasbranche und damit der Anbau nachwachsender Rohstoffe in Deutschland einen starken Aufschwung. Aufgrund hoher Maisanteile in den Fruchtfolgen und zunehmender öffentlicher sowie politischer Kritik, wurde nach Substratalternativen gesucht, welche in der Lage sind Mais möglichst gleichwertig zu ersetzen. Dabei wurden zunehmend Zuckerrüben als Substrat eingesetzt. Um diese ganzjährig nutzen zu können, ist sowohl eine Aufbereitung als auch eine Konservierung notwendig. Die Aufbereitung umfasst die Reinigung oder Wäsche der Rüben, deren Transport und ihre Zerkleinerung. Bei der Konservierung haben sich verschiedene Verfahren etabliert. Die bei der Silierung auftretenden Verluste sind jedoch nur unzureichend untersucht. Ziel dieser Arbeit war es, verschiedene Zuckerrübensorten, welche sowohl auf verschiedenen, als auch auf einem gemeinsamen Standort angebaut wurden, hinsichtlich Ihrer Eignung für die Biogasproduktion zu untersuchen. Dazu wurden die bei der Aufbereitung bedeutenden Parameter Erdanhang in der Wurzelrinne, Anfälligkeit gegenüber mechanischen Beschädigungen sowie die zur Zerkleinerung aufzuwendende Arbeit im Labormaßstab vergleichend untersucht. Hinsichtlich der Konservierung wurden Silierversuche in geschlossenen Glasbehältern durchgeführt. Ziel war es, den Silierverlauf anhand des pH-Werts zu dokumentieren, die bei der Silierung auftretenden Verluste zu quantifizieren und einen möglichen Einfluss von Sorte und Zuckergehalt festzustellen. Bezüglich des Erdanhangs wurde festgestellt, dass der Einfluss von Bodenart und Witterung auf die Menge der in der Wurzelrinne anhaftenden Erde den Einfluss des Genotyps deutlich übertrifft. Bei der Anfälligkeit gegenüber mechanischen Beschädigungen und auch bei der, für die Zerkleinerung aufzuwendenden Arbeit, konnten zwar signifikante Unterschiede zwischen den Genotypen festgestellt werden, jedoch konnte auch hier ein starker Einfluss des Standorts nachgewiesen werden. Bei der Silierung konnte bei allen Varianten eine annähernd parallele Entwicklung des pH-Werts festgestellt werden. Zwar traten signifikante Unterschiede auf, jedoch waren alle pH-Werte ausreichend gering um eine sichere Konservierung zu gewährleisten. Die Verluste an Methanbildungspotenzial bei der Auslagerung schwankten zwischen ca. 10 % und 20 %. Hier konnte vor allem die alkoholische Gärung als Verlustursache identifiziert werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Silierung unterschiedlicher Zuckerrübensorten schnell und sicher gelingt, wobei eine intensive alkoholische Gärung zu hohen Verlusten, sowohl an Trockensubstanz als auch an Methanbildungspotenzial, führt. ; Until the amendment of the EEG in 2014, the number of biogas plants and thereby the cultivation of renewable raw materials in Germany increased. Due to a high amount of maize in crop rotation and increasing public as well as political criticism, the goal was to find an alternative substrate which is equivalent to maize. Therefore sugar beets were increasingly used as substrate in biogas plants. In order to be able to use sugar beet all year round, both, preparation and preservation are necessary. The preparation includes the cleaning or washing of the beets, the transport and the crushing. For preservation, various methods have been established. However, the losses occurring during the ensiling are only insufficiently studied. The aim of this work was to investigate different sugar beet varieties with regard to their suitability for biogas production. The varieties have been cultivated at different locations in 2013 and 2014 and on one location in 2015. For this purpose, the parameters soil tare in root grooves, susceptibility to mechanical damage as well as energy input for crushing the beets have been investigated in the laboratory. These three parameters are important for preparation. With regard to the preservation, silage experiments were carried out in closed glass containers. The goal was to document the ensiling process using the pH-value, to quantify the losses occurring during the ensiling and to determine the possible influence of the variety and the sugar content. Regarding the soil tare it was found, that the influence of soil type and weather on the amount of adhering soil in the root grooves is much bigger than the influence of the genotype. In case of the susceptibility to mechanical damage as well as the energy input for crushing the beets, significant differences between the genotypes have been determined. But also a strong influence of the location has been detected. At the ensiling of the beets, the pH-value developed almost parallel in all variants. Although there were significant differences between the pH-values of the different variants all pH-values were sufficiently low to ensure safe conservation. Losses of methane forming potential after 90 days of storage fluctuated between approximately 10 % and 20 %. Alcoholic fermentation was identified as the reason for these losses. The results show that ensiling of different sugar beet varieties can be achieved quickly and safely, whereby an intensive alcoholic fermentation leads to high losses, both of dry matter and methane forming potential.