In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 63, Heft 9, S. 253-259
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 63, Heft 8
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 63, Heft 6
"Der von der Landesregierung Baden-Württemberg im Jahre 1990 beschlossene Entwurf zum Bodenschutzgesetz bestimmte erstmalig in der Bundesrepublik den Boden zum eigenständigen Schutzgut, den es zu schützen und zu erhalten gilt. Eckpunkte des Gesetzes sind ein Instrumentarium der Gefahrenabwehr, die Einrichtung einer Bodenschutzverwaltung und die Schaffung entsprechender Handlungsgrundlagen sowie vorsorgeorientierte Regelungen bei der Beteiligung der Bodenschutzbehörden in Genehmigungsverfahren. Das von CDU, SPD und FDP am 24.06.1991 beschlossene erste Bodenschutzgesetz eines Landes verlangt vielfach ein Umdenken von Planen und Entscheidungsträgern, von Verbänden und Organisationen, letztlich von jedem Bürger. Es geht schließlich darum, unsere begrenzte Lebensgrundlage Boden wirksam zu schützen und auch für künftige Generationen zu erhalten und zu sichern. Der eingeschlagene Weg ist konsequent fortzusetzen. Baden-Württemberg hat die Vorreiterrolle im Bodenschutz übernommen und hofft, daß sowohl die anderen Länder wie auch der Bund und die Europäische Gemeischaft gesetzliche Regelungen zum Schutz des Bodens ergreifen. Der vorliegende Bundesgesetzesentwurf zum Schutz des Bodens bleibt in seiner derzeitigen inhaltlichen Ausgestaltung leider hinter den baden-württembergischen Anforderungen an einem vorsorgenden Bodenschutz zurück." (Autorenreferat)