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Warlords and Landlords
In: A Companion to the Roman Army, S. 477-494
Georgia: Warlords, Generals, and Politicians
In: Oxford Research Encyclopedia of Politics
"Georgia: Warlords, Generals, and Politicians" published on by Oxford University Press.
Warlord: Nutzen und Mängel einer negativen Kategorie
In: Handbuch Kriegstheorien, S. 487-497
Der Begriff Warlord hat seit etwa zwei Jahrzehnten Konjunktur in Medien und Wissenschaft. Er dient zur Bezeichnung von Bürgerkriegsakteuren, die sich anderen Analysekategorien entziehen. Der Beitrag unternimmt den Versuch, die Kritik an der Ungenauigkeit und normativen Einseitigkeit des Begriffs genauer herauszuarbeiten und andererseits, einige alternative Analysemittel aufzuzeigen, die zu einem besseren Verständnis von Warlords, ihren Organisationen sowie gegenwärtigen Bürgerkriegen beitragen. In einem ersten Schritt werden die Schwierigkeiten der wissenschaftlichen Literatur dargestellt, die an einer eindeutigen Definition des Warlord-Begriffs gescheitert ist. Im zweiten Teil werden zwei Kriegsakteure in der Demokratischen Republik Kongo beschrieben. Ausgehend von diesen empirischen Beispielen wird ausgeführt, inwiefern der Warlord-Begriff nützlich sein kann, solange er in eine kontext- und prozesssensitive Betrachtung eingebettet ist. (ICB2)
Somali warlords and militias
In: Armed Groups and the Balance of Power; LSE International Studies
Reformers, Warlords, and Communists
In: China’s Political System, S. 45-62
Reformers, Warlords, and Communists
In: China’s Political System, S. 54-78
Welthandel, Warlords und die Wiedererfindung des afrikanischen Staates
In: Autoritäre Systeme im Vergleich, S. 70-91
Der vorliegende Beitrag versucht zu erklären, inwiefern und warum souveräne Staaten nicht die alleinigen konstitutiven Elemente des afrikanischen internationalen Systems sind. Die Herrscher im "Liberia der Warlords" und der schwache Staat Sierra Leone illustrieren einen alternativen theoretischen Bezugsrahmen, der es erlaubt, Veränderungen in den gesellschaftlichen Verhältnissen politischer Systeme in Afrika und deren Konsequenzen für die Rolle der Region in der internationalen Gemeinschaft zu untersuchen. Die Ausführungen zeigen, dass in den meisten Ländern Afrikas die Regierungen und nichtstaatliche Akteure die Ressourcen der Länder monopolisieren. Die westliche Welt nutzt diese "Eliten", um Instabilitäten der Länder zu verhindern und die Bewahrung der territorialen Integrität zu sichern. Die Abkehr vom Interventionismus alter kolonialer Prägung sowie die Zwänge und Möglichkeiten eines neuen Weltmarkts und internationaler Beziehungen nach dem Kalten Krieg haben jedoch gerade in Afrika die innen- und außenpolitischen Spielregeln für die "schwachen" Staaten in grundsätzlicher Weise verändert. Die afrikanischen Staaten sind nach wie vor in Weltwirtschaft und Weltpolitik involviert. Allerdings geschieht dies heute in einer zunehmend unkonventionellen, direkten und gewalttätigen Form. Für den Autor spiegelt sich darin die "neue internationale Arbeitsteilung" mit einer "immer steiler werdenden internationalen Hierarchie der Staaten, die nicht nur Afrika betrifft". (ICA2)
Warlord: Nutzen und Mängel einer negativen Kategorie
In: Handbuch Kriegstheorien, S. 487-497
Piraten, Warlords und zerfallende Staaten: versagt das Völkerrecht?
In: Söldner, Schurken, Seepiraten: von der Privatisierung der Sicherheit und dem Chaos der "neuen" Kriege, S. 107-122
Das moderne Völkerrecht ist nach wie vor durch die dominierende Stellung des Staates gekennzeichnet. In den letzten Jahrzehnten sind zwar neue Völkerrechtssubjekte entstanden - zu nennen sind insbesondere internationale zwischenstaatliche Organisationen und Völker, die legitimerweise um ihre Befreiung aus kolonialer Unterdrückung und Fremdherrschaft kämpfen - aber sie alle verfügen nicht über die nur dem Staat zugehörige Eigenschaft der Souveränität. Sie macht den Staat zum Schöpfer des Völkerrechts, denn Völkerrecht wird nicht wie das nationale Recht durch einen Gesetzgeber verabschiedet, sondern durch die Völkerrechtssubjekte vereinbart - es ist ein Konsensrecht. Dies ist ein Ausdruck der rechtlichen Gleichstellung der Staaten, denn anders als im nationalen Recht gibt es keine Rechtsunterworfenen. Die im Titel des Beitrags genannten Rechtssubjekte - Piraten und Warlords - sind aber typische Rechtsunterworfene der nationalen Rechtsordnungen. Dies führt einerseits zu der Frage, warum sich das Völkerrecht damit beschäftigt und wie es den Umgang mit diesen Personengruppen regelt. Andererseits erklärt sich daraus, warum sich das Völkerrecht beim Umgang mit diesen Personengruppen so schwer tut. Der Beitrag zeigt, wie viele Probleme daraus entstehen, dass es die Staatengemeinschaft zunehmend mit zerfallenden Staaten und De-Facto-Regimen zu tun hat. (ICB2)
Supreme Warlord: Kaiser Wilhelm II in Wartime
In: Die Rückkehr der "Großen Männer"; Prinz-Albert-Studien
Rebellen, Warlords und Milizen: Kritik der Kriegsforschung und Ansätze zu ihrer Neuorientierung
In: Gewaltordnungen bewaffneter Gruppen: Ökonomie und Herrschaft nichtstaatlicher Akteure in den Kriegen der Gegenwart, S. 9-37
"Milizen, Warlords und Rebellen prägen das Bild des Krieges zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Die Staatenkriege, die der Weltgeschichte bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts ihren Stempel aufprägten, bilden heute nicht mehr die vorherrschende Form kriegerischer Auseinandersetzungen. In großen Teilen der Forschung ist diese Veränderung erst in den letzten Jahren wirklich zur Kenntnis genommen worden. Im Rahmen dieser Diskussion hat ein altbekanntes Problem der gesamten Kriegs- und Gewaltforschung seine Aktualität erneut unter Beweis gestellt: ihre mangelnde gesellschaftstheoretische Untermauerung. Bis heute neigen die verschiedenen Diskussionsstränge innerhalb der Disziplin dazu, den integralen Zusammenhang der ökonomischen, politischen und kulturellen Aspekte kriegerischer Gewalt in konkurrierende Erklärungsansätze auseinander zu reißen. Der vorliegende Beitrag versteht sich als Plädoyer für eine gesellschaftstheoretische Grundlegung der Kriegsforschung." (Autorenreferat)
Mafia, Warlords, Terror, Korruption: Systeme rationaler Besitzsicherung
In: Korruption als Ordnung zweiter Art, S. 99-137
Mafia, Warlords, Terror, Korruption: Systeme rationaler Besitzsicherung
In: Korruption als Ordnung zweiter Art, S. 99-137
Das Auftauchen und die offenkundige Stabilität mafiöser, korrupter, terroristischer oder gewaltbasierter Sozialverhältnisse gelten vielfach als ein theoretisches Rätsel, dessen vorgebliche Unlösbarkeit bisweilen Anlass zu ungeordneten politischen und moralischen Reaktionen gibt. Der Autor versucht in seinem Beitrag, eine einheitliche Erklärung ausfindig zu machen, die sich im weiteren Umkreis des rationalistischen Erklärungsprogramms bewegt und die ihren Ausgang in der Beobachtung nimmt, dass die genannten kriminellen Strukturen vor allem dort auftreten, wo es nicht gelingt, verbindliche Eigentumsrechte zu etablieren und abzusichern. Mafiöse, terroristische, korrupte und gewaltorientierte Maßnahmen und Beziehungsformen lassen sich demnach als Reaktion rationaler Akteure auf die Tatsache erklären, dass keine Eigentumsgarantien vorliegen und sie sich eine Absicherung ihrer Besitzinteressen auf anderen Wegen nicht beschaffen können. Um diese These zu entwickeln, stellt der Autor zunächst das allgemeine Problem der Besitzstandssicherung, vor dem eigeninteressierte Akteure stehen, dar und untersucht anschließend die zum Teil sehr unterschiedlichen strukturellen oder situativen Bedingungen, angesichts derer sich die genannten Sicherungsverhältnisse reproduzieren können. (ICI2)