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Georgia: Warlords, Generals, and Politicians
In: Oxford Research Encyclopedia of Politics
"Georgia: Warlords, Generals, and Politicians" published on by Oxford University Press.
Warlord: Nutzen und Mängel einer negativen Kategorie
In: Handbuch Kriegstheorien, S. 487-497
Der Begriff Warlord hat seit etwa zwei Jahrzehnten Konjunktur in Medien und Wissenschaft. Er dient zur Bezeichnung von Bürgerkriegsakteuren, die sich anderen Analysekategorien entziehen. Der Beitrag unternimmt den Versuch, die Kritik an der Ungenauigkeit und normativen Einseitigkeit des Begriffs genauer herauszuarbeiten und andererseits, einige alternative Analysemittel aufzuzeigen, die zu einem besseren Verständnis von Warlords, ihren Organisationen sowie gegenwärtigen Bürgerkriegen beitragen. In einem ersten Schritt werden die Schwierigkeiten der wissenschaftlichen Literatur dargestellt, die an einer eindeutigen Definition des Warlord-Begriffs gescheitert ist. Im zweiten Teil werden zwei Kriegsakteure in der Demokratischen Republik Kongo beschrieben. Ausgehend von diesen empirischen Beispielen wird ausgeführt, inwiefern der Warlord-Begriff nützlich sein kann, solange er in eine kontext- und prozesssensitive Betrachtung eingebettet ist. (ICB2)
Warlord: Nutzen und Mängel einer negativen Kategorie
In: Handbuch Kriegstheorien, S. 487-497
Piraten, Warlords und zerfallende Staaten: versagt das Völkerrecht?
In: Söldner, Schurken, Seepiraten: von der Privatisierung der Sicherheit und dem Chaos der "neuen" Kriege, S. 107-122
Das moderne Völkerrecht ist nach wie vor durch die dominierende Stellung des Staates gekennzeichnet. In den letzten Jahrzehnten sind zwar neue Völkerrechtssubjekte entstanden - zu nennen sind insbesondere internationale zwischenstaatliche Organisationen und Völker, die legitimerweise um ihre Befreiung aus kolonialer Unterdrückung und Fremdherrschaft kämpfen - aber sie alle verfügen nicht über die nur dem Staat zugehörige Eigenschaft der Souveränität. Sie macht den Staat zum Schöpfer des Völkerrechts, denn Völkerrecht wird nicht wie das nationale Recht durch einen Gesetzgeber verabschiedet, sondern durch die Völkerrechtssubjekte vereinbart - es ist ein Konsensrecht. Dies ist ein Ausdruck der rechtlichen Gleichstellung der Staaten, denn anders als im nationalen Recht gibt es keine Rechtsunterworfenen. Die im Titel des Beitrags genannten Rechtssubjekte - Piraten und Warlords - sind aber typische Rechtsunterworfene der nationalen Rechtsordnungen. Dies führt einerseits zu der Frage, warum sich das Völkerrecht damit beschäftigt und wie es den Umgang mit diesen Personengruppen regelt. Andererseits erklärt sich daraus, warum sich das Völkerrecht beim Umgang mit diesen Personengruppen so schwer tut. Der Beitrag zeigt, wie viele Probleme daraus entstehen, dass es die Staatengemeinschaft zunehmend mit zerfallenden Staaten und De-Facto-Regimen zu tun hat. (ICB2)
Mafia, Warlords, Terror, Korruption: Systeme rationaler Besitzsicherung
In: Korruption als Ordnung zweiter Art, S. 99-137
Mafia, Warlords, Terror, Korruption: Systeme rationaler Besitzsicherung
In: Korruption als Ordnung zweiter Art, S. 99-137
Das Auftauchen und die offenkundige Stabilität mafiöser, korrupter, terroristischer oder gewaltbasierter Sozialverhältnisse gelten vielfach als ein theoretisches Rätsel, dessen vorgebliche Unlösbarkeit bisweilen Anlass zu ungeordneten politischen und moralischen Reaktionen gibt. Der Autor versucht in seinem Beitrag, eine einheitliche Erklärung ausfindig zu machen, die sich im weiteren Umkreis des rationalistischen Erklärungsprogramms bewegt und die ihren Ausgang in der Beobachtung nimmt, dass die genannten kriminellen Strukturen vor allem dort auftreten, wo es nicht gelingt, verbindliche Eigentumsrechte zu etablieren und abzusichern. Mafiöse, terroristische, korrupte und gewaltorientierte Maßnahmen und Beziehungsformen lassen sich demnach als Reaktion rationaler Akteure auf die Tatsache erklären, dass keine Eigentumsgarantien vorliegen und sie sich eine Absicherung ihrer Besitzinteressen auf anderen Wegen nicht beschaffen können. Um diese These zu entwickeln, stellt der Autor zunächst das allgemeine Problem der Besitzstandssicherung, vor dem eigeninteressierte Akteure stehen, dar und untersucht anschließend die zum Teil sehr unterschiedlichen strukturellen oder situativen Bedingungen, angesichts derer sich die genannten Sicherungsverhältnisse reproduzieren können. (ICI2)
Zur Geschichte des Afghanistan-Konflikts
In: Afghanistan: ein Krieg in der Sackgasse, S. 25-46
Der Verfasser zeichnet die historische Entwicklung des Afghanistankonflikts nach. Er arbeitet dann insbesondere die verhängnisvolle Rolle des Westens in den vergangenen Jahrzehnten bei dem Versuch Afghanistans heraus, eine eigenständige nachkoloniale, demokratische Politik zu entwickeln. So ist der Westen für die Existenz und die Stärke seiner heutigen Gegner zu einem guten Teil selbst verantwortlich. (ICE2)
Failing States and Conflict
In: Oxford Research Encyclopedia of International Studies
"Failing States and Conflict" published on by Oxford University Press.
"Neue Kriege" und "Postheroische Helden"
In: Tradition für die Bundeswehr: neue Aspekte einer alten Debatte, S. 67-78
Es besteht nach Meinung des Autors eine erhebliche Verantwortung des reichen Nordens für die Kriege im armen Süden, aus der zumindest eine moralische Verpflichtung gegenüber denen erwächst, die zu Opfern dieser Kriege geworden sind. Diese Verpflichtung wird dann akut, wenn die Flüchtlingsströme aus den Kriegsgebieten nach Europa größer und breiter werden und sich nicht mehr mit Hilfe von Polizei und Grenzschutz abwehren lassen. Um die transkontinentalen Fluchtbewegungen in Grenzen zu halten, werden an den Rändern der Kriegsgebiete Flüchtlingslager angelegt, in die dann die humanitäre Hilfe aus den Gesellschaften des reichen Nordens fließt - zunächst durchaus in der Erwartung, dass der Krieg bald zu Ende gehen wird und die Menschen wieder in ihre Heimat und damit in ihr früheres Leben zurückkehren können. Genau das ist aber im Fall der "neuen Kriege" nur selten der Fall, denn entweder dauern sie infolge ihrer Verbindung mit den wirtschaftlichen Interessen der Warlords fort oder sie haben die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen der Regionen so nachhaltig zerstört, dass es keine Rückkehr mehr in ein friedliches Leben gibt. Dies zeigt sich gerade am Beispiel Somalias und Afghanistans. Auch in anderen Teilen der Welt findet sich das Militär der postheroischen Gesellschaften unversehens in einem der "neuen Kriege" wieder, und anstatt Gewaltbeendiger und Friedensstifter zu sein, ist es selbst zur Kriegspartei geworden. (ICI2)
Die Entwicklung demokratischer Strukturen in Afghanistan heute
In: Afghanistan: Probleme, Konflikte, Perspektiven, S. 23-40
Die grundsätzliche Konfliktsituation in Afghanistan besteht dem Autor zufolge darin, dass seit dem Ende der 1920er Jahre ein innerstaatlicher Gesellschafts-, Modernisierungs-, Identitäts- und Legitimationskonflikt besteht und zwar in Form einer tief greifenden Auseinandersetzung (1) zwischen einem tribal geprägten sunnitischen islamischen Traditionalismus und einer noch schwachen gesellschaftlichen Moderne, (2) zwischen einer überwiegend durch Stammes- und Clan-Loyalitäten sozialisierten vormodernen Gesellschaft und einer Frühform des modernen nationalen Staates, (3) sowie zwischen einer tribalistischen und orthodox-islamischen Lebensweise im vorherrschenden ländlichen Bereich. Dieser Konflikt entlud sich in drei Bürgerkriegen (1929-1931, 1979-1992, 1992-2001), welche den eigentlichen Afghanistan-Konflikt markieren. Er wurde in elementarer Weise durch die militärische Intervention externer Mächte verschärft, weil diese außer ihrer machtpolitischen Zielsetzung immer auch die Absicht verfolgten, einen bestimmten Typ von Modernisierung Afghanistans von außen durchzusetzen. Die NATO hat dabei durch ihre fehlgeleitete Politik undemokratische Prinzipien im Lande verfestigt. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der realen Macht der so genannten "Warlords" in Afghanistan kritisch auseinander und zeigt auf, inwieweit das Demokratieversagen eine Folge der Politik der Interventionsmächte und der Entscheidungen der Petersberger-Konferenz ist. (ICI2)
Don Corleone in Gomorrah: Entstehung, Stabilität und Veränderung mafioser Unternehmen
In: Korruption als Ordnung zweiter Art, S. 139-161
Um die Entstehungs- und Bestandsbedingungen mafioser Strukturen zu analysieren, rekonstruiert die Autorin im ersten Teil ihres Beitrags den Kernmechanismus mafiosen Handelns, wie ihn der italienische Soziologe Diego Gambetta am Beispiel des Films "Der Pate" herausgearbeitet hat. Gambetta beschreibt die Mafia vor allem als eine "Industrie, die privaten Schutz schafft, fördert und verkauft". Im zweiten Teil des Beitrags geht die Autorin über Gambettas Analyse hinaus und schlägt vor, sich bei der Analyse mafioser Strukturen nicht auf das Anbieten, Produzieren und Verkaufen von Schutz für externe Kunden zu beschränken. Vielmehr lässt sich die These verfolgen, dass mafiose Unternehmer die Branche wechseln und Schutz in eigener Sache einsetzen: für die legalen und illegalen Transaktionen von Unternehmen, deren ökonomische Leitung sie übernommen haben. Als empirische Grundlage für diese These bezieht sich die Autorin auf die Reportage von Roberto Saviano mit dem Titel "Gomorrha", die in der letzten Zeit großes Aufsehen erregt hat. Das Buch handelt von der neapolitanischen Camorra und lässt sich dahingehend interpretieren, dass die Camorra-Clans ihre ökonomische Machtposition ausgebaut haben, indem sie mit illegalen Gütern und Dienstleistungen handeln und einen gewaltoffenen Markt geschaffen haben, so dass sie auch bei Transaktionen mit legalen Gütern der "normalen" Konkurrenz überlegen sind. Die Autorin zeigt anhand von Beispielen, dass sich genau hier Übergänge zu einem Warlord-System finden lassen. (ICI2)
The Afghan drug problem and its implications for Pakistan
In: Partners for stability: involving neighbors in Afghanistan's reconstruction - Transatlantic approaches, S. 47-54
China's role in Afghanistan's reconstruction process
In: Partners for stability: involving neighbors in Afghanistan's reconstruction - Transatlantic approaches, S. 75-80
Grausame Herrscher - die Delhi-Sultane
In: On cruelty, S. 431-491
"At the end of the 12th century the 'victorious armies of Islam' finally succeed in the conquest of Northern India, of Hindustan. Turkish war-slaves erect the Sultanate of Delhi. Yet, for the next 150 years the new power of Islam is constantly threatened from three sides: The Delhi-Sultanate remains separated from the classical lands of Islam by a Mongol power and Mongol armies which constantly threaten 'Sindh and Hind' from the West. In the East prosperous but turbulent Bengal remains a hotbed of rebellions and seditions - by Afghan warlords and competitors of the throne. Every one of these attacks or disruptions can initiate tax-revolts and rural unrest over the length of Hindustan and the Ganges valley. These dangers directly interact with a 'meritocratic' style of government in which the coups, political assassination and intrigue are routine. Thus, external threats and the despotism at the centre combine to create a unique culture of cruelty - vis-à-vis the Hindus, renegades and competitors. In fact, cruelty becomes a 'total phenomenon'. It is part of the struggle for power, wealth, and prestige. It is an indispensable feature of the art of war, of statecraft and political science, of religion and aesthetics." (author's abstract)