Diese Arbeit thematisiert die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Menschenrechtsverletzungen bei der auslaendischen Warenproduktion. Der Grundgedanke befasst sich mit der Frage, inwieweit der Vertrieb von Waren, die unter dem Einsatz von menschenverachtenden Formen der Kinderarbeit gefertigt wurden, als ein lauteres geschaeftliches Verhalten i.S. des UWG angesehen werden kann. Dazu werden die Corporate Social Responsibility Publikationen als Werbeform einer lauterkeitsrechtlichen Ueberpruefung unterzogen. Im Vordergrund stehen dabei Siegel und Verhaltenskodices. Unternehmen verbuergen sich da
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Frank Gondert behandelt die in einer Marktwirtschaft ebenso zentrale wie grundlegende Thematik, inwieweit Nachahmung zulässig und ab wann Nachahmungsschutz zu gewähren ist. Er geht dabei der Frage nach, was Wettbewerb ist, und erörtert, inwiefern bei der Auslegung namentlich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Nachahmungssachverhalten auf Erkenntnisse bezüglich des Wesens des Wettbewerbs als zugrunde liegender vorrechtlicher Regelungsmaterie zurückgegriffen werden kann und zurückzugreifen ist. Hierbei knüpft er an die Normen des UWG und des sondergesetzlichen Leistungsschutzes an und entwickelt ein eigenständiges ordnungsrechtliches Konzept, das er anwendungspraktisch vorstellt. Schließlich wird konkret ein Vorschlag zum wettbewerbsrechtlichen Schutz vor der Ausbeutung fremder Leistungen durch das Einschieben in eine fremde Produktserie entwickelt und ausdifferenziert vorgestellt.
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Diese Arbeit thematisiert die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Menschenrechtsverletzungen bei der ausländischen Warenproduktion. Der Grundgedanke befasst sich mit der Frage, inwieweit der Vertrieb von Waren, die unter dem Einsatz von menschenverachtenden Formen der Kinderarbeit gefertigt wurden, als ein lauteres geschäftliches Verhalten i.S. des UWG angesehen werden kann. Dazu werden die Corporate Social Responsibility Publikationen als Werbeform einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen. Im Vordergrund stehen dabei Siegel und Verhaltenskodices. Unternehmen verbürgen sich dadurch, Menschenrechts- und Sozialstandards während der Produktions- und Handelsprozesse von Waren einzuhalten. Für die sozialen Beteuerungen der Wirtschaft werden aus den lauterkeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Prüf- und Überwachungsmechanismen einzuhaltende Maßstäbe entwickelt. Der Vertrieb von Produkten, die mit inakzeptabler Kinderarbeit gefertigt wurden, ist als unethisches geschäftliches Verhalten zu klassifizieren. Die verfassungsrechtlichen Grenzen des lauteren Wirtschaftens i.S. des UWG werden dadurch konkretisiert. Die grundgesetzliche Festlegung des Wettbewerbsrechts verleiht der Geschäftsethik im deutschen Handelsverkehr ein stärkeres Gewicht
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Frank Gondert behandelt die in einer Marktwirtschaft ebenso zentrale wie grundlegende Thematik, inwieweit Nachahmung zulässig und ab wann Nachahmungsschutz zu gewähren ist. Er geht dabei der Frage nach, was Wettbewerb ist, und erörtert, inwiefern bei der Auslegung namentlich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Nachahmungssachverhalten auf Erkenntnisse bezüglich des Wesens des Wettbewerbs als zugrunde liegender vorrechtlicher Regelungsmaterie zurückgegriffen werden kann und zurückzugreifen ist. Hierbei knüpft er an die Normen des UWG und des sondergesetzlichen Leistungsschutzes an und entwickelt ein eigenständiges ordnungsrechtliches Konzept, das er anwendungspraktisch vorstellt. Schließlich wird konkret ein Vorschlag zum wettbewerbsrechtlichen Schutz vor der Ausbeutung fremder Leistungen durch das Einschieben in eine fremde Produktserie entwickelt und ausdifferenziert vorgestellt
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Virtuelle Kraftwerksscheiben als wichtiges Instrument der Energiewirtschaft können ungeachtet ihrer vielen, unbestrittenen Vorzüge wettbewerbsrechtlich problematische Formen annehmen. Die Arbeit grenzt zunächst die unterschiedlichen Typen von Kraftwerksscheiben voneinander ab, arbeitet deren Besonderheiten heraus und stellt die Vorteile den Nachteilen dieser Produkte gegenüber. Anschließend werden problematische Konstellationen umfassend in Bezug auf das deutsche sowie europäische Kartellrecht und Missbrauchsrecht untersucht. Darüber hinaus werden Kriterien entwickelt, anhand derer die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit virtueller Kraftwerksscheiben in unterschiedlichen Marktumfeldern bewertet werden kann
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Virtuelle Kraftwerksscheiben als wichtiges Instrument der Energiewirtschaft können ungeachtet ihrer vielen, unbestrittenen Vorzüge wettbewerbsrechtlich problematische Formen annehmen. Die Arbeit grenzt zunächst die unterschiedlichen Typen von Kraftwerksscheiben voneinander ab, arbeitet deren Besonderheiten heraus und stellt die Vorteile den Nachteilen dieser Produkte gegenüber. Anschließend werden problematische Konstellationen umfassend in Bezug auf das deutsche sowie europäische Kartellrecht und Missbrauchsrecht untersucht. Darüber hinaus werden Kriterien entwickelt, anhand derer die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit virtueller Kraftwerksscheiben in unterschiedlichen Marktumfeldern bewertet werden kann
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In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 4, Heft 2
Minderheitsbeteiligungen können negative Effekte auf den Wettbewerb haben; entweder indem sie zu einer Erhöhung der Preise und einer Einschränkung der Produktion führen (unilaterale Wirkungen), oder indem sie eine Koordination zwischen den Wettbewerbern forcieren (koordinierte Wirkungen). Der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen kann im europäischen Wettbewerbsrecht zwar einer Prüfung unterzogen werden, allerdings bestehen gewisse Einschränkungen. Mit dieser Diplomarbeit werden die Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Erwerb solcher Beteiligungen kontrolliert werden kann. In Betracht kommt hierbei sowohl die Fusionskontrollverordnung (FKVO), als auch das Kartellverbot des Art. 101 AEUV und das Missbrauchsverbot des Art. 102 AEUV. Bei einer Prüfung ist die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Minderheitsbeteiligungen von entscheidender Bedeutung, da letztere nicht von der FKVO erfasst werden. Im Rahmen der Arbeit wird zunächst der Begriff ?Minderheitsbeteiligung? erklärt, sowie die möglichen negativen Wirkungen, die aus einer solchen strukturellen Verflechtung resultieren können, aufgezeigt. Anschließend werden allgemeine Grundlagen des Wettbewerbsrechts besprochen. Danach wird auf die einzelnen Normen eingegangen und eine Prüfung von Minderheitsbeteiligungen unter diesen Normen dargelegt. ; Minority shareholdings may have negative effects on competition; either by contributing to higher prices and less output (unilateral effects), or by facilitating collusion between the competing companies (coordinated effects). The acquisition of minority shareholdings can be reviewed under EC competition law, but there are certain constraints. This diploma thesis shows the possibilities, how minority shareholdings can be controlled. Under EC competition law regime the EC merger regulation as well as Art. 101 and 102 TFEU can be applied. Important is the distinction between active and passive minority shareholdings, since the latter are not covered by the EC merger regulation. Within the framework of this diploma thesis the term ?minority shareholding? and the potentially negative effects of such an structural interlocking are explained at the beginning. Afterwards general principles of EC competition law are reviewed. Subsequently the legal rules and a review of minority shareholdings under these are discussed. ; eingereicht von Stefan Jäger ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013 ; (VLID)232014
In: Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim; Die Patentfähigkeit von Arzneimitteln — der gewerbliche Rechtsschutz für pharmazeutische, medizinische und biotechnologische Erfindungen, S. 259-297