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Beyond the pale: white women, racism, and history
"How have ideas about white women figured in the history of racism? Vron Ware argues that they have been central, and that feminism has, in many ways, developed as a political movement within racist societies. Dissecting the different meanings of femininity and womanhood, Beyond the Pale examines the political connections between black and white women, both within contemporary racism and feminism, as well as in historical examples like the anti-slavery movement and the British campaign against lynching in the United States. Beyond the Pale is a major contribution to anti-racist work, confronting the historical meanings of whiteness as a way of overcoming the moralism that so often infuses anti-racist movements."--Publisher description.
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Operation Röschen: Das System von der Leyen
Sie ist konservativ und modern, diszipliniert und unberechenbar, weltläufig und heimatverbunden. Und sie könnte Angela Merkel als Kanzlerin nachfolgen: Ursula von der Leyen, Verteidigungsministerin, Spitzname Röschen. Wer ihre Arbeit verfolgt, lernt Entscheidendes darüber, wie Politik heute funktioniert.
Kaum ein Politiker war im letzten Jahrzehnt mehr in den Medien als sie. Kaum eine Frau ist ein prominenteres Role Model für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Peter Dausend und Elisabeth Niejahr, Hauptstadtkorrespondenten der ZEIT, erleben von der Leyen seit Langem unmittelbar. Sie bieten erhellende Einblicke in das System von der Leyen und enthüllen die Spielregeln des Berliner Betriebs. Die erste Nahaufnahme der ungewöhnlichsten Politikerin Deutschlands. Ihre Machtstrategie, ihr Geheimnis.
Die Wissenschaftselite Deutschlands: Sozialprofil und Werdegänge zwischen 1945 und 2013
Wer zählt zur deutschen Wissenschaftselite und wie rekrutiert sie sich? Gestützt auf empirisches Datenmaterial zeichnet Angela Graf das Sozialprofil und die Werdegänge der Wissenschaftselite von 1945 bis heute nach. Dabei zeigt sich, dass soziale Herkunft erheblichen
Einfluss auf die Karriere hat. Der weit überwiegende Anteil der Elitemitglieder stammt aus hochprivilegierten Familienverhältnissen, wobei diese mit zunehmendem Machtumfang der Elitepositionen eine größere Nähe zur Wirtschaft aufweisen. Umgekehrt findet sich bei den wissenschaftlichen Koryphäen eine engere familiäre Bindung zum akademischen Feld. Die Ergebnisse erlangen angesichts der aktuellen hochschulpolitischen Initiativen zur Förderung wissenschaftlicher Eliten besondere Brisanz, da sie das propagierte meritokratische Prinzip infrage stellen.
Die ertragsteuerliche Behandlung des Carried Interest der Initiatoren von Private Equity Fonds: Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Ausgestaltung in den USA und in Deutschland sowie der möglichen Übernahme U.S.-amerikanischer Reformvorschläge in das deutsche Steuerrecht
In: Schriften zum Steuerrecht, 122
Christoph Herrmann unternimmt eine rechtsvergleichende Untersuchung der Besteuerung des Carried Interest und entwickelt Überlegungen zur Reform derselben. Hierzu wird die Besteuerung des Carried Interest in Deutschland und den USA jeweils isoliert untersucht und dargelegt, dass sich die zentrale Frage in den USA um die Besteuerung schon des Empfangs der Beteiligung am Private Equity Fonds dreht, nicht aber um die später zugewiesenen Gewinne, wie dies in Deutschland der Fall ist. Christoph Herrmann legt sodann dar, dass die US-amerikanischen Reformvorschläge überwiegend bei der Beteiligungsgewährung ansetzen und vor allem aus diesem Grund nicht rezipiert werden können. Weil auch die deutschen Reformvorschläge unzureichend sind und die zwischenzeitlich eingeführte Abgeltungsteuer die vormals mögliche steuerfreie Vereinnahmung des Carried Interest ausschließt, spricht sich der Autor für eine ersatzlose Streichung der spezialgesetzlichen Regelung der Carried Interest Besteuerung aus. »The Taxation of the Carried Interest of Sponsors of Private Equity Funds« Private equity fund sponsors' aim is to take their share of the profits in form of capital gains taxed at preferential rates. The conditions for preferential taxation according to U.S. and German tax law are basically similar but distinctly different in important aspects. The various reform alternatives advocated in the U.S. cannot be adopted into the German tax system. Because of changes of the German capital gains tax regime the current tax regime for carried interest should be repealed. Christoph Herrmann untersucht die Besteuerung des Carried Interest in Deutschland und den USA und zeigt auf, dass die problematischen Aspekte in Bezug auf die begünstigte Besteuerung des Carried Interest jeweils divergieren. Weil sich weder die untersuchten US-amerikanischen noch die deutschen Reformvorschläge für eine Reform eignen und der Carried Interest aufgrund der Abgeltungsteuer nicht mehr steuerfrei vereinnahmt werden kann, spricht er sich für eine ersatzlose Streichung der derzeitigen Regelung aus. Christoph Herrmann studierte Politik- und Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Columbia University School of Law, New York, USA. Das Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Die Promotion erfolgte an der Technischen Universität Darmstadt. Er ist als Rechtsanwalt und Steuerberater in Frankfurt am Main tätig.
Die Governance der Wasserinfrastruktur: Band 2: Nachhaltigkeitsinstitutionen zur Steuerung von Wasserinfrastruktursystemen
In: Studien zu Umweltökonomie und Umweltpolitik, 12
Die auf langlebige technische Infrastrukturen gestützten Dienstleistungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind ökologisch, ökonomisch und sozial eine Schlüsselherausforderung für eine nachhaltige Entwicklung. Die zentralen Infrastruktursysteme in Deutschland und Europa geraten angesichts steigender gesellschaftlicher Anforderungen an Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit sowie als Folge globaler wie regionaler Wandlungsprozesse (Klima, Demographie, Konsummuster) zunehmend unter Veränderungsdruck. Gesucht sind flexiblere und anpassungsfähige Systemlösungen, die sich auch an kleinräumige und schnell wechselnde demographische und klimatische Veränderungen anpassen lassen. Wie aber müssen Regeln für Wasserdienstleistungen der Ver- und Entsorgung ausgestaltet werden, um eine solche nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen und anzustoßen? Die in zwei Bänden zusammengestellten interdisziplinären Beiträge aus Wissenschaft und Praxis analysieren die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland und Europa und entwickeln auf dieser Grundlage Überlegungen zur Gestaltung von »Institutionen« zur Sicherung einer nachhaltigen Steuerung langfristiger Infrastrukturentscheidungen. »The Governance of the Water Infrastructure« The interdisciplinary articles from science and practice, published in two volumes, analyze the future viability of water supply and wastewater disposal in Germany and Europe. On this basis, they develop ideas for the design of »institutions« to secure a sustainable governance of long-term infrastructure decisions. The aim is to achieve more flexible and adjustable system solutions, which can be adapted to small-scale and fast alternating demographic, climatic and socio-economic changes. Die in zwei Bänden vorgelegten interdisziplinären Beiträge aus Wissenschaft und Praxis analysieren die Zukunftsfähigkeit der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland und Europa und entwickeln auf dieser Grundlage Überlegungen zur Gestaltung von »Institutionen« zur Sicherung einer nachhaltigen Steuerung langfristiger Infrastrukturentscheidungen. Ziel sind flexiblere und anpassungsfähige Systemlösungen, die sich auch an kleinräumige und schnell wechselnde demographische, klimatische und sozio-ökonomische Veränderungen anpassen lassen. Univ.-Prof. Dr. Erik Gawel ist Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Institutionenökonomische Umweltforschung, und Direktor des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig. Er ist zugleich Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ in Leipzig. Prof. Gawel promovierte in Köln und habilitierte sich in Augsburg im Fach Volkswirtschaftslehre zu umweltökonomischen und finanzwissenschaftlichen Themen und war Gastprofessor der Universität Bremen im DFG-Graduiertenkolleg »Risikoregulierung und Privatrechtssystem«. Nach wissenschaftlichen Stationen am Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln, dem Zentrum für Interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld, dem Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern (Bonn) und dem wissenschaftlichen Stab der Energie-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages ist er seit 2001 Professor für Volkswirtschaftslehre. Vor der IHK Frankfurt am Main ist er öffentlich bestellt und vereidigt für Entgeltfragen der kommunalen Ver- und Entsorgung. Er ist u.a. Mitglied der European Academy of Sciences and Arts, des umweltökonomischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik und gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschriften »Energies« und »Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht« an. Als Umwelt- und Institutionenökonom blickt Prof. Gawel auf ein mittlerweile 25jähriges Schaffen im Dienste der Umweltforschung zurück. Er ist insbesondere als Brückenbauer zwischen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft bekannt und gehört zu den profiliertesten deutschsprachigen Experten für ökonomische Instrumente in der Umweltpolitik, insbesondere für die Wasserwirtschaft.
Freiheit am Arbeitsplatz: Betriebsdemokratie und Betriebsräte in Deutschland und Schweden (1880-1950)
Welche Rolle spielten Konzepte von Freiheit und Demokratie bei der Entwicklung unterschiedlicher Modelle betrieblicher Ordnung? In einer Zusammenschau über einen Zeitraum von siebzig Jahren verfolgt Klaus Neumann die ideengeschichtliche und arbeitsrechtliche Entwicklung deutsch-schwedischer Betriebsdemokratie. Er zeigt, wie in beiden Ländern das Modell der Alleinherrschaft des Unternehmers in eine Legitimitätskrise geriet und sich unterschiedliche Formen von Betriebsräten etablierten.
Separate and dominate: feminism and racism after the War on Terror
"Separate and Dominate is Delphy's manifesto, lambasting liberal hypocrisy and calling for a fluid understanding of political identity that does not place different political struggles in a false opposition. She dismantles the absurd claim that Afghanistan was invaded to save women, and that homosexuals and immigrants alike should reserve their self-expression for private settings. She calls for a true universalism that sacrifices no one at the expense of others. In the aftermath of the Charlie Hebdo massacre, her arguments appear more prescient and pressing than ever."--Provided by publisher.
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Bankenbeihilfen im Zuge der Finanzkrise
In: Schriften zum Wirtschaftsrecht, 266
Die weltweite Finanzkrise, die ihren Ursprung im Jahr 2007 in den USA findet, hat eine Vielzahl europäischer Staaten veranlasst, ihren Banken Beihilfen in zuvor unvorstellbarem Ausmaß zu gewähren. Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung und Bewertung der Kommissionspraxis in der Krise. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, aus welchen Gründen sich die ursprünglich herangezogenen »Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten« in Zeiten der Krise als ungeeignet darstellten. Einen Schwerpunkt bildet die Untersuchung der von der Kommission vorgesehenen Nebenbestimmungen, die in strukturellen Maßnahmen und Verhaltensmaßregeln bestehen. Im Ergebnis ist es der Kommission gelungen, in der gebotenen Eile auf die aus der Krise entstandenen Schwierigkeiten zu reagieren, ohne den Wettbewerbsschutz zu vernachlässigen. Dabei beschränkt sich die Kommission in ihrer Tätigkeit nicht mehr auf die Rolle als Hüterin des Wettbewerbs, sondern wird zunehmend rechtsgestaltend tätig. »State Aid in the Banking Crisis« During the global financial crisis, several European countries offered their banks large scale bailouts. As a result, the European Commission was confronted with the difficult task of quickly deciding the legitimacy of those measures. It had to balance enacting quick and effective support for systemically relevant institutions while also preventing a subsidy race between its member states. Die weltweite Finanzkrise hat eine Vielzahl europäischer Staaten veranlasst, ihren Banken Beihilfen in enormem Ausmaß zu gewähren. Die Kommission stand vor der großen Herausforderung, innerhalb kürzester Zeit über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen zu entscheiden. Auf der einen Seite musste sie eine schnelle und effektive Unterstützung systemrelevanter Institute ermöglichen, auf der anderen Seite gewährleisten, dass kein Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten entstand.
Produktsicherheit und staatliche Verantwortung: Das normative Leitbild des Produktsicherheitsgesetzes
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, 99
Das Werk untersucht das staatliche Rollenverständnis des zum 1. Dezember 2011 in Kraft getretenen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Nach einer einleitenden Darstellung der historischen Hintergründe und der Entwicklung des allgemeinen Produktsicherheitsrechts setzt sich die Autorin im Detail mit den produktsicherheitsgesetzlichen Steuerungselementen auseinander. Einem akteursbezogenen Ansatz folgend klassifiziert sie diese jeweils nach ihrer Zugehörigkeit zur privaten oder staatlichen Verantwortungssphäre. Hierauf basierend bestimmt sie das normative Leitbild des ProdSG, dessen praktische Umsetzung sie sodann anhand der Marktüberwachungspraxis reflektiert. Die Darstellung schließt mit einer kritischen Würdigung des Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets der Europäischen Union, das eine weitere Etappe der Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der Product Compliance eingeleitet hat. The last century witnessed a fundamental transformation of the role of the state with regard to product safety. This book examines the processes that led to the state's sharply increasing influence and responsibilities culminating in the adoption of the German Product Safety Act on December 1, 2011. Particular attention is given to the increasing influence of EU law. Dörte Gauger addresses the instruments of control legislators employ to guarantee product safety and delineates the actions of the players involved to classify the requirements laid down in product safety law, distinguishing between the supervision of the state and the responsibility of private entities. As a result, she is able to identify the normative paradigm of the German Product Safety Act and to examine, in a subsequent step, the practical implementation of this paradigm through the example of the market surveillance practices of the Federal State of Baden-Württemberg. The book concludes with a critical assessment of the European Union's impact on product safety and market surveillance provisions, which initiated a new stage in product compliance. Zur Erreichung des Ziels der Produktsicherheit setzt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) auf unterschiedliche Steuerungselemente. Gemeinsam bilden diese ein ausdifferenziertes und komplexes Regelungssystem, das sich aus Tätigkeitsbeiträgen privater und staatlicher Protagonisten speist. Unter Bildung von Verantwortungssphären untersucht die Autorin das staatliche Rollenverständnis, das dem ProdSG zugrunde liegt. Hiervon ausgehend ermittelt sie das produktsicherheitsgesetzliche Leitbild. Dörte Gauger wurde 1983 in Sindelfingen bei Stuttgart geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Aix en Provence. Nach Erwerb der Maîtrise en Droit in 2007 und des Ersten Staatsexamens in 2009 absolvierte sie ihr Referendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart mit einer Auslandsstation in Shanghai. Das Zweite Staatsexamen legte sie 2011 ab. Seitdem ist sie als Rechtsanwältin im Bereich Öffentliches Recht in einer überörtlichen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart tätig. Promoviert wurde sie im Jahre 2014 an der Universität Tübingen unter der Betreuung von Prof. Dr. Martin Nettesheim.
Die Reichweite der Grundrechte im EU-Kartellverfahrensrecht
In: Schriften zum Europäischen Recht, 172
Ioannis Thanos untersucht das Verhältnis zwischen dem EU-Kartellverfahrensrecht und den in der EU-Grundrechtecharta und der EMRK niedergelegten Grundrechten. Während der freie Wettbewerb grundrechtliche Freiheit voraussetzt, ermächtigt der Schutz des freien Wettbewerbs die Kommission zu Grundrechtseingriffen. Ausgehend von der Feststellung, dass die im EU-Kartellverfahren verhängten Bußgelder als strafrechtliche Sanktionen zu betrachten sind, wird unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR die Reichweite einer Reihe von Grundrechtsverbürgungen, wie beispielsweise dem Aussageverweigerungsrecht bei Gefahr der Selbstbezichtigung, dem Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre und dem »Ne bis in idem«-Grundsatz, im EU-Kartellverfahren untersucht. Der Autor schlägt eine im Hinblick auf die EU-Grundrechtecharta und die EMRK geboten erscheinende Erweiterung der Tragweite dieser Grundrechtsverbürgungen im EU-Kartellverfahren vor. »The Scope of Fundamental Rights in Public Enforcement of EU Competition Law« The thesis examines the relationship between public enforcement of EU competition law and the fundamental rights enshrined in the EU Charter of Fundamental Rights and the European Convention on Human Rights. After establishing that penalties imposed by the Commission for cartel infringements should be considered criminal in nature, the thesis analyzes how the scope of fundamental rights applicable to competition law enforcement should be expanded to account for an effective legal protection of the addressees of EU competition law enforcement. Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen dem EU-Kartellverfahrensrecht und den in der EU-Grundrechtecharta und der EMRK niedergelegten Grundrechten. Ausgehend von der These, dass die im EU-Kartellverfahren verhängten Bußgelder als strafrechtliche Sanktionen zu betrachten sind, prüft die Dissertation eine Reihe von auf das EU-Kartellverfahren anwendbaren Grundrechtsgarantien und schlägt die Erweiterung ihrer Reichweite vor, wo sie geboten zu sein erscheint. Ioannis Thanos (geboren 1979) studierte Rechtswissenschaft an der Universität Athen. 2004 absolvierte er den Aufbaustudiengang »Master of European Studies« an der Universität Tübingen. Seit 2010 ist er für internationale Wirtschaftskanzleien als Associate im Bereich des deutschen und EU-Wettbewerbsrechts tätig. 2014 wurde er durch die juristische Fakultät der Universität Hamburg promoviert.
Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung: Das Verbot nazistischer Meinungen in Deutschland und den USA
In: Schriften zum Öffentlichen Recht, 1288
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) ist nur unter strengen Anforderungen einschränkbar. Gleichwohl findet es seine Grenzen dort, wo Strafgesetze Äußerungen sanktionieren. Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des § 130 Abs. 4 StGB rührt der Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Grundfesten der Dogmatik des Rederechts. Diese Entscheidung nimmt Fohrbeck zum Anlass, um im Spannungsfeld von Grundrechtsschutz und wehrhafter Demokratie straf- und verfassungsrechtliche Instrumente im Kampf gegen extremistische Meinungsäußerungen auf ihre Rechtmäßigkeit und verfassungspolitische Sinnhaftigkeit zu untersuchen. Dabei vergleicht er die gesellschaftliche und rechtliche Situation mit der in den USA und diskutiert Vorschläge zur Freiheit wahrenden und Demokratie sichernden Auflösung des in Zeiten von NSU-Prozess und zweitem NPD-Verbotsverfahren hochaktuellen Konfliktes. »Criminal Sanctions for Extremist Speech. A Comparison of German and US Approaches to Combating Neo-Nazi Hate Speech« In a recent ruling, the German Constitutional Court upheld a controversial statute criminalizing the endorsement, glorification and justification of the National Socialist regime. Based on the decision, Fohrbeck compares free speech limitations in Germany to those in the US, taking into account the different historical, sociological and constitutional backgrounds, and attempts to balance the interests of a ›militant democracy‹ against its citizens' fundamental rights. Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des § 130 Abs. 4 StGB rührt der Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Grundfesten der Meinungsfreiheitsdogmatik des Grundgesetzes. Ausgehend von dieser richtungsweisenden Entscheidung untersucht Fohrbeck die Rechtmäßigkeit und verfassungspolitische Sinnhaftigkeit von Redebeschränkungen im Spannungsfeld von Grundrechtsschutz und wehrhafter Demokratie und vergleicht die hiesige gesellschaftliche und rechtliche Situation mit der in den USA. Till Fohrbeck studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth, Münster und Tartu (Estland) als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, 2010 absolvierte er seine erste juristische Prüfung. Ab 2010 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster. Forschungsvorhaben führten ihn an die Columbia University (New York). Er promovierte 2014 in Münster und arbeitet seither als Referendar beim OLG Hamm mit Stationen u.a. im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie in einer internationalen Anwaltssozietät.
Odious Debts: Status quo und Regelungsmodell unter besonderer Berücksichtigung internationaler Menschenrechte
In: Schriften zum Völkerrecht, 212
Staatsschulden, die entgegen den Interessen der Bevölkerung verwendet werden, werfen eine Vielzahl bisher ungelöster moralischer und rechtlicher Fragen auf. Gleichzeitig zeigen Ereignisse der Zeitgeschichte wie der Arabische Frühling, dass der Umgang mit den Schulden despotischer Regime unmittelbare Relevanz besitzt. Die vorliegende Arbeit bietet daher eine umfassende Untersuchung der Problematik der sog. Odious Debts aus völkerrechtlicher, insbesondere menschenrechtlicher, sowie privatrechtlicher Sicht. Ausgehend von der bis in das 17. Jahrhundert zurückreichenden Staatenpraxis, modernen Menschenrechtsverträgen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen wird zunächst die Wirksamkeit odiöser Schulden untersucht. Sodann werden bestehende Lösungsmodelle analysiert. Angesichts der vielfältigen Probleme, die bei dem Umgang mit odiösen Schulden fortbestehen, wird ein menschenrechtsbasiertes Regelungsmodell erarbeitet, welches in Form eines Entwurfes für eine internationale Konvention die Arbeit abschließt. »Odious Debts. Legal Status and Draft Convention with Special Consideration of International Human Rights« Public debts used against the interests of the population give rise to a number of moral and legal questions. Precedents date back to the 17th century, but have gained new relevance after the events in Iraq and, recently, the Arab Spring. This study analyses whether so called odious debts are legally valid by examining sources of international law, human rights and private law. Furthermore, a human rights based convention for the prevention of odious agreements is drafted. With detailed English summary. Staatsschulden, die entgegen den Interessen der Bevölkerung verwendet werden, werfen eine Vielzahl moralischer und rechtlicher Fragen auf, die seit den Ereignissen des Arabischen Frühlings auch die Tagespresse beschäftigen. Die Untersuchung befasst sich aus völker-, menschen- und privatrechtlicher Sicht mit der Frage, ob solche sog. odious debts rechtlich wirksam sind. Im Anschluss wird ein Regelungsmodell entwickelt, welches in Form eines internationalen Konventionsentwurfs die Arbeit abschließt. Friedrich Benjamin Schneider studierte an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaft und französisches Recht und arbeitete dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Werner Meng. Im Anschluss an den juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin mit Station beim Internationalen Gerichtshof, Den Haag, absolvierte er ein LL.M.-Studium in Human Rights Law an der University of Nottingham, Großbritannien. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Christoph G. Paulus, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin, und gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes arbeitete er bis 2014 an seiner Promotion zum Thema »Odious Debts«.
Der Rechtsmissbrauchsgrundsatz im Europäischen Insolvenzrecht
In: Schriften zum Europäischen Recht, 173
Die Arbeit untersucht zuständigkeitsbegründende Gestaltungen im Europäischen Insolvenzrecht aus dem Blickwinkel des Rechtsmissbrauchs. Dazu wird im ersten Teil zunächst ein allgemeiner unionsrechtlicher Rechtsmissbrauchsgrundsatz hergeleitet und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Rechtsmissbrauch untersucht. Im Ergebnis sind solche Gestaltungen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren, die im Widerspruch zur Teleologie des Unionsrecht stehen und mit dem durch objektive Kriterien indizierten Ziel vorgenommen werden, sich einen durch das Unionsrecht gewährten Vorteil zu verschaffen. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich dem Problem des Rechtsmissbrauchs im Europäischen Insolvenzrecht. Anreize und Motive für zuständigkeitsbegründende Gestaltungen werden dargelegt und diese rechtlich bewertet. Der im ersten Teil erarbeitete Rechtsmissbrauchsgrundsatz wird auf das Europäische Insolvenzrecht übertragen und eine Fallgruppensystematik erarbeitet mit dem Ergebnis, dass der entwickelte Rechtsmissbrauchsgrundsatz geeignet ist, binnenmarktschädliche und gläubigergefährdende Gestaltungen herauszufiltern. »The Principle of Abuse of Law in European Insolvency Law« Different legal systems and gradients resulting hereof offer an incentive to incfluence the applicable law by choice of law, transfer of registered offices or forum shopping. With regard to cross-border insolvency proceedings as well as the application of the European Insolvency Regulation a competition of legal systems has begun. The thesis provides a comprehensive overview of the issue of abuse of law in European Insolvency Law. Unterschiedliche Rechtsordnungen und dadurch entstehende Rechtsgefälle bieten dem Kundigen Anreiz durch Rechtswahl, Sitzverlegung oder »forum shopping« das für ihn günstigste Recht zur Anwendung zu bringen. Im Hinblick auf grenzüberschreitende Insolvenzen und der Geltung der Europäischen Insolvenzverordnung hat der Wettlauf der Rechtsordnungen um das beste Insolvenzrecht begonnen. Die Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Europäischen Insolvenzrecht. Lisa Schneider, geboren 1984 in Bonn, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und legte 2010 das erste Staatsexamen ab. Im Anschluss daran promovierte sie an der Universität Konstanz unter der Betreuung von Prof. Dr. Christoph Althammer. Von 2011 bis 2012 war sie Stipendiatin der Fazit-Stiftung. Ihr Referendariat absolvierte sie zwischen 2012 und 2014 am Landgericht Bonn. Seit 2014 ist Lisa Schneider als Rechtsanwältin in Köln tätig.