Das Recht auf Arbeit als Grundrecht und als internationales Menschenrecht
In: Recht auf Arbeit: eine politische Herausforderung, S. 75-103
Der Beitrag beginnt mit der Bestimmung des Rechts auf Arbeit aus der aktuellen sozioökonomischen Situation. Es werden der Entwicklungsgang der Befreiung der Arbeit und die verschiedenen Schichten des Rechts auf Arbeit gezeigt. Dabei wird das Recht auf Arbeit als politische Forderung der Arbeiterklasse gegenüber der Bourgeoisie und ihrem Staat verstanden, das aus den unmittelbaren Erfahrungen mit den Widersprüchen der kapitalistischen Gesellschaft gewachsen ist. Die Diskussion des Rechts auf Arbeit nach 1945 und seine Stellung in den Landesverfassungen und im Grundgesetz werden nachgezeichnet. Es wird die Herausbildung eines internationalen Menschenrechts auf Arbeit anhand der Entwicklung der Arbeiterbewegung untersucht und deren Rückwirkung auf das innerstaatliche Rechtssystem der BRD herausgearbeitet. (KW)