Staat, Gesellschaft, Freiheitswahrung
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 7, S. 1-30
ISSN: 0479-611X
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 7, S. 1-30
ISSN: 0479-611X
In: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte: Economic history yearbook, Band 10, Heft 3
ISSN: 2196-6842
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 18, Heft 2, S. 1-38
ISSN: 0479-611X
In: Kriminologische Schriftenreihe der Deutschen Kriminologischen Gesellschaft 12
In: Kriminologische Schriftenreihe der Deutschen Kriminologischen Gesellschaft 12
In: International affairs, Band 25, Heft 2, S. 211-211
ISSN: 1468-2346
In: http://hdl.handle.net/2027/coo.31924030065688
Author's pseud., Parvus, at head of title. ; Mode of access: Internet.
BASE
Bis ins 7. und 8. Jahrtausend v.Chr. reichen die Spuren staatlicher Organisation zurück. Der Verfasser geht ihnen nach und untersucht die Herrschaftsformen dieser frühesten Staaten ebenso wie diejenigen der späteren Großreiche, die sich im Vorderen Orient, in Ägypten, Indien und China herausbildeten. So wird ein umfassender Einblick in die Lebensgesetze früher Staaten eröffnet und zugleich beim Leser das Verständnis für die Eigenart späterer Staaten - auch der heutigen - geschärft.
In: Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient 22
Main description: "Der säkularisierte Staat im postsäkularen Zeitalter" versammelt die Beiträge der 49. Studienwoche des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient, die im Oktober 2006 stattfand. Der Titel unterscheidet sich etwas von der Tagung - ihr Thema lautete: "Der säkularisierte Staat und seine Veränderungen heute". Diese Änderung könnte geringfügig erscheinen, sie ist aber bedeutsam, denn der Bezug auf das postsäkulare Zeitalter bezeichnet präziser nicht nur den Kontext, sondern auch die Dynamik der Wandlungsprozesse des säkularisierten Staates."Säkularisierter Staat" - das bedeutet: Legitimation und Funktion des Staates sehen von jedem religiösen oder transzendenten Bezug ab. Der säkularisierte Staat verlangt von seinen Bürgern nicht, daß sie eine bestimmte religiöse Überzeugung haben oder bekunden, sondern garantiert ihnen größtmögliche Gewissensfreiheit.Aus der Einführung