Rezeption in Schweden
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung, Band 82, Heft 1, S. 316-326
ISSN: 2304-4861
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In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung, Band 82, Heft 1, S. 316-326
ISSN: 2304-4861
In: Sportkommunikation 3
Der dritte Band der Reihe Sportkommunikation beschäftigt sich mit der Rezeption und dem Erleben von Sport in den Medien. Zunächst wird in zwei Überblickskapiteln das Sportangebot in den Medien und die Nutzung dieses Angebots durch die Rezipienten umrissen. In Anlehnung an die einschlägige Einteilung der Medienrezeption in prä-kommunikative, kommunikative und post-kommunikative Phase werden darauf aufbauend a) die Determinanten der Zuwendung zu Mediensport, b) das Rezeptionserleben selbst sowie c) Wirkungen während und nach der Rezeption näher beleuchtet. Die einzelnen Beiträge beschäftigen sich z.B. mit dem Einfluss der Sozialisation auf die Nutzung von Mediensport, Motiven der Mediensportnutzung, verschiedenen Erlebensaspekten bei der Rezeption von Mediensport, parasozialen Interaktionen zwischen Rezipienten und Mediensport-Stars, Wirkungen von Gewalt im Mediensport sowie Wirkungen des Mediensports auf Ökonomie, Politik und Freizeitverhalten. Die Autor/inn/en sind in Deutschland oder den USA als Kommunikations- und Medienwissenschaftler, Medienforscher, Soziologe oder Freizeitforscher tätig
In: Zeitschrift für Kultur-Austausch, Band 41, Heft Vj. 2, S. 204-211
ISSN: 0044-2976
Seit Ende der 60er Jahre läßt sich in Deutschland ein regelrechter Yoga-Boom beobachten, welcher bis heute anhält. Der vorliegende Beitrag zeigt, daß die deutsche Yoga-Rezeption nicht neueren Ursprungs ist, sondern daß Yoga bereits seit mehr als einhundert Jahren systematisch praktiziert wird. Dabei untersucht der Autor vor allem die Frage, wie der indische Yoga bei seiner Rezeption im Westen modifiziert wurde. Er kommt zu dem Ergebnis, daß sich besonders die Vermittlung des Yoga heute deutlich von den Anfängen der deutschen Yoga-Rezeption und von den indischen Ursprüngen unterscheidet. "Moderne deutsche Yogalehrer und -lehrerinnen sind nur selten religiöse Praktiker auf der Suche nach der letzten Wahrheit. Und heutige Yoga-Schüler wollen sich vor allem als emanzipierte 'Teilnehmer' verstanden wissen." Außerdem unterscheidet die signifikante Mehrheit der weiblichen Yoga-Rezipienten die deutsche Yoga-Szene sehr von der indischen. (psz)
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In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 133-135
Die Geschichte der Mozart-Rezeption in Bulgarien ist untrennbar mit dem Entstehen einer professionellen Musikkultur europäischer Prägung verbunden. Dabei muß man sich vergegenwärtigen, daß Bulgarien bis 1878 unter türkischer Herrschaft wirtschaftlich und politisch auf feudalem Niveau existierte. Es lohnt sich, den Versuch zu unternehmen, ein Bild der damaligen gesellschaftspolitischen und kulturellen Prozesse zu entwerfen, um zu verstehen, wie die \"Europäisierung\" der Musizierpraxis in Bulgarien vonstatten ging.
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Zu Mozarts Zeit ermöglichte die neue wirtschaftliche, politische und kulturellen Entwicklung der habsburgischen Monarchie die neuen Anfänge der nationalen Erweckung und Aufklärung. Die Reformen der Kaiserin Theresia und ihres Sohnes, Kaisers Josef H. , beeinflußten auch das Leben in den slowenischen Ländern. Es entstanden unter anderem neue kulturelle Zirkel, die von aufklärerischen Ideen geprägt waren.
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In: Deutschland Archiv, Band 17, Heft 5, S. 487-490
ISSN: 0012-1428
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 44, Heft 6, S. 727-731
ISSN: 0006-4416
Die Autorin diskutiert kritisch einige der "Fehlrezeptionen" der Habermasschen Theorie des kommunikativen Handelns bzw. der Diskursethik. Habermas' Ausgangspunkt ist nicht (wie vielfach behauptet) die "heile Welt" des verständigungsorientierten Handelns, sondern die modernen Bedingungen des raschen gesellschaftlichen Wandels, der alles "objektiv Gegebene" und damit auch letzte Gewißheiten über Werte und Normen verflüssigt. Normen können daher nicht mehr material-substantiell begründet werden; nur noch die formalen und prozeduralen Prämissen der je neuen Verständigung und Konsensbildung über Normen können selbst normativ ausgezeichnet werden. Die eigentlich kritische Intention der Diskurstheorie liegt gerade in der Beschränkung auf prozedurale Konstruktionen. Sie richtet sich gegen die heute herrschende Tendenz, inmitten einer dynamischen und hochmobilen Gesellschaft auf eine Festschreibung materialer Wertordnungen, die stets mit Exklusionen verbunden sind, zu regredieren. (pre)
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 120, Heft 1, S. 1-31
ISSN: 0003-8911
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Der Rechtphilosoph Günther Jakobs prägte erstmals im Jahr 1985 den Begriff "Feindstrafrecht" in Bezug auf die Neigung der deutschen Gesetzgebung zur "Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutverletzung". Jakobs spricht in diesem Zusammenhang von "Bekämpfungsgesetzen", die zu einer "Bekämpfungsgesetzgebung" führen könnten. Eine kritische Reaktion unter den deutschen Juristen erfolgte allerdings erst nach dem Vortrag von Jakobs auf der Berliner Tagung im Jahre 1999. Dieser sog. zweiten Phase folgte die dritte Phase beginnend mit Jakobs' Aufsatz "Feindstrafrecht und Bürgerstrafrecht" aus dem Jahre 2003, der sich durch dessen Versuch, das Feindstrafrecht mit Hilfe von philosophischen Erkenntnissen der Aufklärung zu untermauern, auszeichnet. Jakobs vergleicht hierbei Individuen im Naturzustand mit solchen, die sich durch ihr Verhalten dauerhaft vom Rechtsstaat abgewandt hätten. Um die Anerkennung des Feinds als Unperson zu konstruieren, greift Jakobs auf Kant zurück – die Unsicherheit, die ein Individuum im Naturzustand verbreite, berechtige dazu, dieses Individuum wie einen Feind zu behandeln und vom Bürger zu unterscheiden. Jakobs' Bezug auf die Philosophie der Aufklärung findet die Ablehnung der Mehrheit der Wissenschaftler. Die Strafe hat bei Jakobs das Ziel der Gefahrenbeseitigung und nicht das eines zukünftigen straffreien Verhaltens des Delinquenten. Das Recht des Bürgers auf Sicherheit legitimiere die Strafe. Der Feind, der keine kognitiven Mindestgarantien bietet, störe die Vertrauensbeziehungen zwischen den Bürgern. Somit gefährde schon allein die Anwesenheit eines Feindes die Freiheit aller Gesellschaftsmitglieder, der Feind werde zu einer Bedrohung für die Rechtsordnung. Wie Jakobs' Kritiker finden, habe das Konzept des Feinds als Unperson seinen Ursprung nicht in der Staatstheorie, sondern im politischen Denken von Carl Schmitt, und ein Feindbegriff dieser Art sollte niemals Teil eines liberalen Strafrechts sein. Jeder Straftäter habe einen unverzichtbaren Anspruch darauf, nicht als Unperson oder Feind behandelt zu werden. Weitere Kritikpunkte waren, dass Jakobs' Ideen autoritären Regimen als theoretische Rechtfertigung dienen könnten, ferner seine gewagte Wortwahl und hierbei insbesondere die Unterscheidung zwischen Bürgern (Personen) und Feinden (Un-Personen), die Assoziationen mit der deutschen Vergangenheit hervorrufe. Trotz der starken Ablehnung der Idee eines Feindstrafrechts war eine kontinuierliche Diskussion entstanden, die sich nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September auf die USA noch intensivierte. Mit der Internierung von echten oder vermeintlichen Mitgliedern von "al-Qaida" in Guantánamo wurden Zwangsmaßnahmen eingeführt, die weder dem Strafrecht noch dem Kriegsrecht angehören. Trotz aller Kritik an dem Begriff und dem Konzept des Jakob'schen Feindstrafrechts führten die kriminalpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre in Deutschland zu der Einsicht, dass die von Jakobs genannten, typischen Merkmale des Feindstrafrechts tatsächlich in der positiven Rechtsordnung zu finden seien und auch unter dem Begriff Risikostrafrecht diskutiert würden. Die Herausforderungen für die modernen Gesellschaften (z.B. Öffnung der Märkte) hätten zu einer Instrumentalisierung des Strafrechts geführt, um bestimmte kriminelle Erscheinungsformen (im Bereich der Wirtschaft, des internationalen Handels, des Datenmissbrauchs, des Handels mit Waffen, Drogen, menschlichen Organen oder mit Menschen) effizient bekämpfen zu können. Insgesamt überwiegt die Forderung, der Rechtsstaat müsse vor illegitimen Praktiken bewahrt werden, und es bestehen Befürchtungen, beispielsweise von Kai Ambos und Cornelius Prittwitz, hinsichtlich der eventuell negativen Konsequenzen von Jakobs' Ideen in Lateinamerika. Diese fanden in Lateinamerika rege Aufnahme. Einen Höhepunkt erreichte das Studium des Feindstrafrechtskonzepts in Lateinamerika nach der Übersetzung des Textes "Feindstrafrecht und Bürgerstrafrecht" von Jakobs, der zusammen mit einer Kritik von Cancio Meliá am Feindstrafrecht veröffentlicht wurde. Der Einfluss des deutschen Strafrechts wurde nicht erst durch Jakobs begründet. Vielmehr existierte er schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts und basiert auf einer Vielzahl deutscher philosophischer und rechtswissenschaftlicher Strömungen und Theorien. In dieser Tradition steht u.a. Welzel, der von einer engen Verbindung zwischen Spanien und Deutschland sprach. Eine besondere Rolle als Rezeptor spielte Jiménez de Asúa, der Schüler von v. Liszt gewesen war. Auf diese Verbindung lässt sich die lange Zeit geltende kausalistische Orientierung lateinamerikanischen Strafrechtsdenkens zurückführen, die dann überwiegend im Anschluss an die Übersetzungen von Welzels Systemdenken durch die finalistische Dogmatik abgelöst wurde. Der Finalismus dürfte darüber hinaus die Rezeption von Jakobs und Roxin in Latein-amerika gefördert haben. Einen weiteren Beitrag zur Rezeption leisteten auch die zahlreichen detaillierten Veröffentlichungen in Lehrbüchern in spanischer Sprache. Wesentliche Unterschiede zwischen Roxin und Jakobs betreffen das Strafziel: Bei Roxins Strafrechtsansatz stehen der Rechtsgüterschutz und eine Ausrichtung an der Kriminalpolitik im Mittelpunkt, bei Jakobs die Normgeltung und die daraus resultierende Stabilität der Gesellschaft. Roxin betont die positive Generalprävention und die Möglichkeit der Resozialisierung. Für Jakobs hat ebenfalls die positive Generalpräventation Bedeutung, er versteht darunter allerdings, in deutlicher Abgrenzung zu Roxin, die Normanerkennung zum Schutz der gesellschaftlichen Interaktion. Die große Verbreitung des deutschen Strafrechts im spanischsprachigen Raum spricht dafür, dass Jakobs' Feindstrafrecht auch in Lateinamerika verstanden und diskutiert werden kann. Die Mehrheit der lateinamerikanischen Autoren bestätigt die Existenz der von Jakobs beschriebenen Normen in allen Rechtsordnungen der westlichen Welt. Bezüglich des Feindstrafrechts als konzeptionellen Entwurfs mit der Trennung in Bürger- und Feindstrafrecht dominiert die Ablehnung, insbesondere gegen den nicht verfassungsgemäßen Ausschluss von Personen. Auch wird Jakobs insofern fehlende Klarheit vorgeworfen, als er für die Identifizierung eines Individuums als Feind bzw. Unperson keine Charakteristiken angebe. Das lege eine Einstufung des Feindstrafrechts als Täterstrafrecht nahe, für das es in einem Rechtsstaat keinen Raum geben sollte. Seine bis heute unklare Definition des Feindes dürfte zu einer Unsicherheit in der Interpretation seiner Aussagen auch in Lateinamerika und zu einer unzureichenden Differenzierung zwischen dem Konzept und der Beschreibung des Feindstrafrechts geführt haben. Diese beiden werden bisweilen austauschbar eingesetzt. Es wird zudem festgestellt, dass das Feindstrafrecht von Jakobs den tatsächlichen Gegebenheiten in Lateinamerika nur bedingt gerecht werde. Es herrsche in der lateinamerikanischen Praxis ein Zustand vor, der das Feindstrafrecht im Sinne von Jakobs als beschreibenden Begriff weit übersteige und in Lateinamerika anderen Themen Priorität verleihe als das Studium des Feindstrafrechts. Kritisiert wird, dass es in Lateinamerika z.B. nie rechtsstaatliche Strukturen gegeben habe, die ein Feindstrafrecht beschränken könnten. Der Staat habe in vielen Ländern Lateinamerikas die Versorgung der Bürger mit den grundlegendsten Gütern eingestellt und stattdessen die Strafgewalt beträchtlich ausgeweitet; diese Praxis sei jedoch nie als Feindstrafrecht bezeichnet worden. Deswegen wird wiederholt auf die notwendige Suche nach einer Strafrechtstheorie aufmerksam gemacht, die den Verhältnissen in Lateinamerika angepasst werden könne.
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In: Schriften aus dem Karl-Marx-Haus Trier 45
Frontmatter -- Cover -- Impressum -- Inhalt -- I. Einleitung -- Intention und Rezeption von Wissenschaftskommunikation -- Jutta Milde / Ines C. Welzenbach-Vogel / Maren Dern -- II. Perspektive auf die Kommunizierenden -- Digging deeper? Mudding through? Informationsgenerierung und Bedeutungskonstitution von wissenschaftlichen Informationen durch kanadische Umweltaktivisten -- Birte Fähnrich -- Wie partizipativ ist Wissenschaftskommunikation im Social Web? -- Ein Vergleich der Kommunikation und Interaktion von außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen mit ihren Stakeholdern auf Facebook -- Nadja Enke / Cornelia Wolf -- Vertrauen in das Gelingen der Energiewende durch Medienberichterstattung? -- Eine Inhaltsanalyse von journalistischen Beiträgen auf deutschen Online-Nachrichtenportalen unter Berücksichtigung von vertrauensrelevanten Aussagen zu an der Energiewende beteiligten Akteuren -- Ines C. Welzenbach-Vogel / Jutta Milde / Karin Stengel / Maren Dern -- III. Perspektive auf die Rezipierenden -- Wissenschaft ist überall, nur keiner weiß Bescheid: Über kulturelle Nähe und Distanz zur Wissenschaft -- Lars Guenther / Peter Weingart / Corlia Meyer -- Wen verstehen wir besser? -- Eine vergleichende Rezeptionsstudie zu Kurzmeldungen von Journalisten und Wissenschaftlern -- Christoph Böhmert / Philipp Niemann / Silvia Hansen-Schirra / Jean Nitzke -- Comics in der Wissenschaftskommunikation oder: Wie informativ sind Informationscomics? Eine Rezeptionsstudie mit Blickaufzeichnung und Wissenstests -- Bettina Boy / Hans-Jürgen Bucher -- Soziale Medien und Vertrauen in Wissenschaft. Befunde aus einer Befragung in 20 Ländern -- Brigitte Huber / Homero Gil de Zúñiga -- Citizen Science - eine ›erfolgreiche‹ Entwicklung in der Wissenschaftskommunikation? -- Nina Wicke -- Backmatter -- Autorinnen und Autoren -- Buchanzeigen.