Universalität im Internationalen Insolvenzrecht
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 507
Ein Ziel des internationalen Insolvenzrechts ist die weltweite Wirkungserstreckung, sog. Universalität, von Insolvenzverfahren. Danach sollen im Idealfall zum einen alle Gläubiger an einem Insolvenzverfahren beteiligt werden, ohne Rücksicht darauf, wo sie ansässig sind, und zum anderen alle Vermögenswerte des Schuldners einbezogen werden, unabhängig von ihrer geographischen Belegenheit im In- oder Ausland. Julia Harten untersucht rechtsvergleichend, wie sich der grenzüberschreitende Wirkungswunsch im deutschen, englischen, europäischen und U.S-amerikanischen Recht zeigt und inwiefern ein ausländischer Wirkungswunsch anerkannt wird. Dafür analysiert sie das Insolvenzrecht sowie die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit, dem anwendbaren Recht und der Anerkennung und Vollstreckung.Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis Insolvenzrecht & Sanierung 2023 des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet.InhaltsübersichtEinleitung Kapitel 1: Spannungsfeld im Internationalen Insolvenzrecht A. Konflikt zwischen extraterritorialem Wirkungsziel und territorialer DurchsetzungskraftB. Bedeutung des Konflikts für die Regulierung grenzüberschreitender InsolvenzverfahrenC. Gesetzliche Grundlagen im Internationalen InsolvenzrechtD. Untersuchungsgegenstand und Gang der Untersuchung Kapitel 2: Umfassender Wirkungsanspruch im Ausgangsstaat A. Insolvenzrechtliche Regelungen mit umfassendem WirkungsanspruchB. Grenzüberschreitender Wirkungsanspruch im ZuständigkeitsrechtC. Wirkungserstreckung und die Regelungen zum anwendbaren RechtD. Ergebnis zum umfassenden Wirkungsanspruch im Ausgangsstaat Kapitel 3: Akzeptanz eines umfassenden Wirkungsanspruchs im Anerkennungsstaat A. Zusammenhang von Universalität und AnerkennungB. Weitgehende Anerkennungsbereitschaft im geltenden RechtC. Unterschiedliche Folgen der AnerkennungD. Ergebnis zur Akzeptanz ausländischer Insolvenzverfahren Kapitel 4: Berücksichtigung ausländischen Rechts A. Bestimmung des erfassten VermögensB. Beziehung zwischen Insolvenzschuldner und GläubigernC. Verteilung der MasseD. Ergebnis zur Berücksichtigung ausländischen Rechts Kapitel 5: Schlussfolgerungen zur Rolle des Kollisionsrechts bei der Verwirklichung der Universalität A. Dominanz der lex fori concursus als Basis der ExtraterritorialitätB. Ausgleich entgegenstehender Regelungsziele durch abweichendes Kollisionsrecht im AusgangsstaatC. Abweichendes Kollisionsrecht zur Verbesserung der Wirkungserstreckung im EingangsstaatD. Abschließende Würdigung und AusblickZusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse