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Die Entwicklungshilfe der OPEC
In: Entwicklung und Zusammenarbeit: E + Z, Band 22, Heft 6, S. 4-6
ISSN: 0721-2178
Offiziöser Standpunkt
World Affairs Online
Nachhaltige humanitäre Hilfe: die Umsetzbarkeit des LRRD-Ansatzes in komplexen humanitären Notlagen unter Wahrung der humanitären Prinzipien
In: Beiträge zur Reorganisation des Staates, 5
World Affairs Online
Die Neuorientierung der Entwicklungshilfe
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 46, Heft 5, S. 153-160
World Affairs Online
Die humanitäre Intervention
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 47, S. 3-10
ISSN: 0479-611X
"Der Schutz grundlegender Menschenrechte gehört zu den größten Herausforderungen an die Staatengemeinschaft im ausgehenden 20. Jahrhundert. Während das klassische Völkerrecht humanitäre Interventionen im Rahmen einer Güterabwägung zwischen dem Schutz Unschuldiger und der Gefahr des Mißbrauchs dieses gewohnheitsrechtlichen Rechtsinstituts durch den intervenierenden Staat grundsätzlich für zulässig erachtete, ist die Rechtslage auf dem Hintergrund der Charta der Vereinten Nationen ungleich schwieriger zu beurteilen. Vor allem ist fraglich, ob das in Art. 2 Ziff 4 UN-Charta statuierte universelle Gewaltanwendungsverbot einer humanitären Intervention unter Verwendung militärischer Mittel entgegensteht. Die Staatenpraxis kennt verschiedene Szenarien der humanitären Intervention. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen tendiert dahin, derartige Schutzmaßnahmen zwar nicht generell zu rechtfertigen, sie in Anbetracht der besonderen Notlage der Betroffenen im Einzelfall aber zu tolerieren. Der einzelstaatlichen humanitären Intervention ist allerdings der Ausbau der Funktsionsfähigkeit kollektiver Mechanismen zur Sicherung der Menschen- und Volksgruppenrechte vorzuziehen. Erst dadurch erlangt der Schutz der Menschenrechte als Aufgabe von internationaler Bedeutung sein eigentliches Gewicht. Die in Art. 39 UN-Charta dem Sicherheitsrat nach dem Ende des Kalten Krieges neu eröffneten Handlungsspielräume könnten im Interesse einer weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte genutzt werden. Erste Ansätze einer solchen Entwicklung zeigen sich in der Somalia-Resolution 794, die bei innerstaatlichen Menschenrechtsverletzungen die Reaktionsmöglichkeiten der Vereinten Nationen nicht auf das VI. Kapitel der UN-Charta (friedliche Streiterledigung) beshränkt, sondern erstmals auch den Generalsekretär und die Mitgliedstaaten zu militärischen Maßnahmen nach dem VII. Kapitel ermächtigt." (Autorenreferat)
World Affairs Online
Entwicklungshilfe 2.0
In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 5
ISSN: 2366-2913
Entwicklungshilfe für die Reichen
In: Humanwirtschaft, Band 38, Heft 2, S. 26-29
ISSN: 1617-9153
Entwicklungshilfe für die Reichen
In: Humanwirtschaft, Band 38, Heft 3-4, S. 26-29
ISSN: 1617-9153