Auswirkungen der Globalisierung auf das Recht der völkerrechtlichen Verträge
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 134
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In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 134
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In: Internationalrechtliche Abhandlungen 19
In: Wege zur Koordinierung völkerrechdicher Verträge; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 25-51
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 6, Heft 2, S. 266-267
ISSN: 0506-7286
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1485
Völkerrechtlichen Verträgen wird heute international eine hohe Bedeutung zugemessen. Gleichwohl sind die Regelungen des Grundgesetzes dahingehend allenfalls rudimentär ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, welche Stellung den völkerrechtlichen Verträgen im nationalen Normgefüge zukommt und inwieweit dies die Handlungsmöglichkeiten von Exekutive und Legislative beeinflusst. Hatte doch das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 2015 – durch inhaltlichen Rekurs auf seine Entscheidung des Jahres 1957 – konstatiert, völkerrechtliche Verträge stünden einfachen Gesetzen gleich und damit sogleich den zwischenzeitlich aufgekommenen völkerrechtsfreundlicheren Auffassungen eine Absage erteilt. Ausgehend von diesem Befund analysiert die Arbeit die vorgebrachten Ansichten und schließt sodann mit der Entwicklung eines Lösungsmodells, das anhand eines fallgruppenorientierten Verfahrenskonzepts die praktische Konkordanz zwischen den widerstreitenden Verfassungsgrundsätzen anstrebt.
In: Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis Band 379
In: Europarecht, Band 41, Heft 3, S. 316-339
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 38, Heft 1, S. 123-124
ISSN: 0003-892X
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, 13/2778
World Affairs Online
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 66, Heft 1-2, S. 54-81
ISSN: 0340-0255
Der EWVG rezipiert völkerrechtliche Verträge der EWG in ihren Innenbereich; sie bleiben formell Völkerrecht, sind materiell Gemeinschaftsrecht. Es gibt einen generellen Geltungs- und Anwendungsbefehl. Die völkerrechtlichen Verträge der EWG genießen Vorrang vor dem nationalen Recht. (BE)
In: Y: das Magazin der Bundeswehr, Heft 12, S. 26
ISSN: 1617-5212
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