In: Die politischen Parteien in Westeuropa: Geschichte - Programm - Praxis ; ein Handbuch, S. 70-121
In dem vorliegenden Beitrag werden die Parteien und das Parteiensystem in der Bundesrepublik Deutschland analysiert. Einleitend wird die Entwicklung des Parteiensystems seit 1949 beschrieben. Anschließend werden alle relevanten Parteien der BRD entsprechend den sieben Gesichtspunkten Sozialstruktur, nahestehende Interessenverbände, Organisation, Ideologie/Programmatik, Tendenzen/Gruppen/Konflikte, Position im Parteiensystem und Partei in der Regierung dargestellt. Berücksichtigt werden die folgenden Parteien: CDU, CSU, FDP, SPD, NPD, DKP. An den Beitrag angehängt ist eine Tabelle der Wahlergebnisse (prozentualer Stimmenanteil und Mandatszahl) in den Jahren 1949 bis 1976. (KW)
"Insgesamt zeigt sich, daß die gegenwärtige gesundheitspolitische Situation in der Bundesrepublik Deutschland sehr komplex ist. Mit Anhalten und Vertiefung der ökonomischen Krise haben in zunehmendem Maße äußere Einflüsse das innere Gefüge der Beziehungen und Strukturen im Gesundheitswesen, das sich in den 50er und 60er Jahren gefestigt hatte, infragegestellt. Da das bundesrepublikanische Gesundheitswesen in seinem ökonomischen Kern gesetzlich geregelt ist, sah sich der Staat infolge der Einnahmeausfälle bei steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gezwungen, verstärkt zu intervenieren. Er bediente sich dabei des Konzepts der 'einnahmeorientierten Ausgabenpolitik', des staatlichen Rückzugs aus Defizitfinanzierungen bei gleichzeitigem Ausbau der ökonomisch-politischen Globalsteuerung, die auch eine Verschärfung der sozialen Kontrolle beinhaltet. Damit verbundene Reprivatisierungstendenzen, die vor allem zu Lasten der Sozialversicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen gehen, wurden von den Unternehmerverbänden und ärztlichen Standesorganisationen unterstützt und begrüßt." (Autorenreferat)
Ausgehend von den ökonomischen, sozialen und politischen Rahmenbedingungen Deutschlands stellen die Verfasser in ihrem Handbuchartikel zunächst die Entstehung und Entwicklung der Gewerkschaften dar. Im weiteren werden Organisationsstruktur, Größe und Programmatik des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf dem Hintergrund der historischen Entwicklung beschrieben. Weitere Abschnitte sind der betrieblichen Interessenvertretung, dem Verhältnis der Gewerkschaften zu Arbeitgebern, Parteien und staatlichen Organen sowie den Schwerpunkten gewerkschaftlicher Tätigkeit in der BRD gewidmet. Der sehr ausführliche Artikel enthält durch insgesamt 14 Tabellen eine Vielzahl von statistischen Angaben und wird außerdem durch eine umfassende Literaturliste und die Adressen des DGB und aller Einzelgewerkschaften ergänzt. (KS)
Im vorliegenden Beitrag erfolgt eine überblicksartige Darstellung der in Deutschland agierenden ausländischen Extremistengruppen. Es wird vorangestellt, daß Ende 1993 insgesamt ca. 39.000 in Deutschland lebende Ausländer Mitglieder von Gruppen waren, die von Verfassungsschutzbehörden beobachtet wurden. Die politischen Aktivitäten dieser Organisationen werden vor allem von den Konflikt- und Krisensitutationen in den jeweiligen Heimatländern bestimmt. Folgende Gruppen werden beschrieben: (1) Kurdische Extremisten/Terroristen; (2) linksextremistische türkische Organisationen; (3) Türkische islamische Extremisten; (4) Nah- und Mittelöstlicher Extremismus und Terrorismus; (5) Nordirischer Terrorismus; (6) Baskischer Terrorismus; (7) Sikh-Terrorismus; (8) Tamilen-Terrorismus; (9) Sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Angehörigen der Volksgruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Gefahr von terroristischen Anschlägen und gewaltsamen Aktionen durch Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland anhaltend groß ist. (psz)
Der Verfasser zeigt, dass die Bundesrepublik Deutschland in über 60 Jahren, im Bruch mit der Vergangenheit, ein eigenes außenpolitisches Selbstverständnis entwickelt hat. Die Grundorientierungen dieser Außenpolitik (Westbindung, kooperativer Internationalismus, europäische Integration) stellen auch für die voraussehbare Zukunft ein gutes Fundament dar. Europa bleibt für Deutschland die wichtigste Gestaltungsaufgabe. Darüber hinaus muss es die globale Perspektive in seiner Außenpolitik ausbauen und Asien-Politik als neue Priorität erkennen. Seit einigen Jahren agiert deutsche Außenpolitik in einer abnehmend unipolaren und zunehmend multipolaren Welt. Der beeindruckende Aufstieg Chinas, Indiens und Brasiliens, der politische, wirtschaftliche und nicht zuletzt legitimatorische 'imperial overstretch' der USA als Folge des neokonservativen Weltordnungsanspruchs der Administration George W. Bush sowie die Folgen der Weltmarktkrise von 2007/09, die nicht zuletzt als reale und ideelle Krise des im Westen zeitweise dominanten neoliberalen Ordnungsmodells interpretiert werden muss, haben diesen Prozess noch beschleunigt. Deutschlands Rolle und Handlungsmöglichkeiten in der sich herausbildenden multipolaren Weltordnung neu zu bestimmen, dürfte deshalb im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts zur wichtigsten Herausforderung für die Außenpolitik werden. Ebenso sind denkbar eine Fokussierung auf innenpolitische Probleme und eine selbst schädigende Vernachlässigung der europäischen Gestaltungsfunktion. Orientierte es sich als good international citizen nachhaltiger am Leitbild der Konsensmacht, wäre ein in der Europäischen Union fest verankertes Deutschland in der neuen multipolaren Welt gut positioniert. (ICF2)
Die Expertise stellt die Ziele und Aufgaben einer Einwanderungsgesetzgebung dar und zeigt und erläutert die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Gesetzgebung für die Bundesrepublik, wobei Fragen des Zuwanderungsbedarfs, des Staatsangehörigkeitsrechts, der institutionellen Rahmenbedingungen einer Einwanderungskonzeption, Rechtsfragen des Schutzes ethnischer Minderheiten und einer Antidiskriminierungsgesetzgebung angesprochen werden. Die Ziele einer Einwanderungsgesetzgebung werden entwickelt, die Rahmenbedingungen der Zuwanderungsgesetzgebung erörtert. Die Inhalte eines Einwanderungsgesetzes werden diskutiert. Die Regelungsbereiche eines Einwanderungsgesetzes und die seiner Koordinierungsfunktionen werden festgelegt. Flankierende Maßnahmen in der Außenpolitik, der Entwicklungshilfepolitik und der Wirtschaftspolitik werden diskutiert. (ICA)
Politisch-systembezogene und rechtliche Aspekte des sozialen und demokratischen Rechtsstaates in der Bundesrepublik werden erläutert. Die Nominierung des Rechtsstaats und seine Verknüpfung mit dem Sozialstaat sind für die Geschichte deutscher Verfassungen neu. Der Begriff des Rechtsstaats taucht im Verlauf der staatspolitischen Diskussion erst um die Wende zum 19. Jahrhundert auf; es wird verdeutlicht, daß er zunächst als unpolitisches Forminstrument verstanden wurde, so daß der Rechtsstaat von Staatszweck und -inhalt getrennt schien. Der soziale Rechtsstaat und die Grundzüge des heutigen Rechtsstaats werden als materielle Reaktion auf die Zerstörung der rechtlichen Grundlagen der Demokratie durch das Dritte Reich interpretiert. (HA)
Die 70er Jahre können in der Bundesrepublik als Jahrzehnt der Parlamentarismusforschung betrachtet werden (neue Impulse und Fragestellungen, öffentliche Subventionierung, Institutionalisierung). Ausgehend von einer Skizze dieses Aufschwunges der Parlamentarismusforschung gibt der Verf. einen Überblick zum gegenwärtigen Profil dieses politikwissenschaftlichen Arbeitsfeldes (These vom Funktionsverlust der Parlamente, Theoriedefizite der Forschung, empirische Ansätze und Defizite, Zeitgebundenheit der Forschungstrends). In einer historischen Rückschau werden die wichtigsten Stationen der bundesdeutschen Parlamentarismusforschung kritisch gesichtet (die wichtigsten Veröffentlichungen - Gesamtanalysen und Einzeldarstellungen - werden vorgestellt); besondere Berücksichtigung finden die Arbeiten seit dem 'Aufbruch' Ende der 60er Jahre. Nach einer kurzen Beschreibung methodischer Bemühungen geht der Beitrag auf das nach wie vor bestehende komparatistische Defizit ein. Ein abschließender Teil der vorliegenden Darstellung der Parlamentarismusforschung richtet sich auf zentrale Desiderata; weiterhin klärungsbedürftig bleibt die Position des Parlamentes im politischen Kommunikations- und Entscheidungsprozeß, zudem sollten sich die Forschungsbemühungen in stärkerem Maße auf parlamentsinterne und parlamentsexterne Interaktionsmuster sowie generell auf die Rolle der Opposition richten. (JL)
Der Aufsatz fragt nach dem "Beitrag der Wissenschaft, insbesondere der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Erkennung und Lösung der uns heute bewegenden beschäftigungspolitischen Probleme und damit zur Fundierung arbeitsmarktpolitischer Entscheidung". "Welche Ansatzpunkte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gibt es, welche werden angewendet, welche bieten sich eventuell für Testprogramme an? Wie sehen die Forschungsperspektiven für das nächste jahrzehnt aus?" (IAB2)
"Die Ausführungen versuchen zunächst, einige Entwicklungslinien im Verhältnis zwischen Stadt und Staat aufzuzeigen, dabei fragend, ob das historisch immer spannungsreiche Verhältnis mit der relativen Statik der verfassungsrechtlichen Perspektive ausreichend erfaßbar ist oder ob nicht eine der Dynamik der Entwicklung entsprechendere und öffentliche wie private Reaktionsweisen einbeziehende Sichtweise angemessener erscheint. Ein Überblick über aktuelle Entwicklungstendenzen im Verhältnis von Stadt und Staat in der Bundesrepublik nimmt diese Fragestellung auf. Er verweist in verschiedenen Bereichen auf eine Repolitisierung und Bedeutungssteigerung der kommunalen Ebene, die aufgrund spezifischer struktureller, prozessualer und inhaltlicher Ausprägungen die Routinen föderalstaatlicher Problemverarbeitung vor veränderte Aufgaben stellen, zwar nicht neue, aber veränderte Problemlösungen, Lösungsverfahren und Einstellungsweisen zu erfordern scheinen. Diese These wird dann anhand einzelner Problem- und Politikbereiche überprüft, wobei nach den erkennbaren Auswirkungen des ökonomischen und kulturellen Strukturwandels auf die städtischen Räume der Bundesrepublik unterschieden wird. Der Ausweis möglicher Handlungsperspektiven sowie schließlich der Versuch einer auch theoretischen Fassung der Veränderungen im Prozeß der föderalstaatlichen Willensbildung und Entscheidung beschließen diesen Überblick." (Autorenreferat)