Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
727 Ergebnisse
Sortierung:
In: Themenblätter im Unterricht 45
In Deutschland gilt ein absolutes Folterverbot. Spätestens seit dem "Fall Daschner" sind jedoch Meinungen salonfähig geworden, die Folter unter speziellen Bedingungen zulassen wollen. Welche Argumente für und gegen das Folterverbot gibt es, und in welchem Zusammenhang stehen Folterverbot und Rechtsstaatsverständnis? "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dieses oberste Prinzip unseres Grundgesetzes bedingt das absolute Folterverbot. Das Thema Folter und Rechtsstaat wird jedoch wieder kontrovers diskutiert. Einige plädieren dafür, Folter in Ausnahmefällen zuzulassen mit dem zentralen Argument, die Würde potentieller Opfer sei höher zu bewerten als jene der Täter. Die Themenblätter stellen Meinungen zur Diskussion – u.a. auch Stimmen zum Urteil im "Fall Daschner" –, die unterschiedliche Aspekte des Themas beleuchten und die Folgen einer Aufweichung des Folterverbots für den Rechtsstaat verdeutlichen.
Ist Folter in einem modernen Rechtsstaat unter bestimmten Bedingungen legitimierbar? Für ein eindeutiges Bekenntnis zur Tradition des modernen Rechtsstaats, der aus dem Kampf gegen Folter und ihrer Delegitimierung hervorgegangen ist, bedarf es der Ächtung jeder Art von Folter. Dies kann nicht aufgegeben werden, ohne unsere Rechtskultur schwer zu beschädigen und letztlich aufs Spiel zu setzen. "Wir sind, was wir tun. Und wir sind, was wir versprechen, niemals zu tun."
In: Research
Die vorliegende Arbeit analysiert die mögliche Funktions- und Wirkungsweise von Folter in politischen Systemen und geht vor dem Hintergrund des de facto Verbots der Folter im Völkerrecht der Frage nach, welchen Zweck die Folter im 21. Jahrhundert in Demokratien und Diktaturen eigentlich einnimmt. Die Autorin arbeitet die verschiedensten interdisziplinären Aspekte der Folter heraus. So wird die Gundlage für das theoretische Konstrukt eines Funktions- und Wirkungskataloges gebildet. Nach einem Überblick über die Folter im Laufe der Jahrhunderten und möglicher Sonderformen der Folter wird dieser Katalog anhand von sechs Länderbeispielen analysiert. Drei der Beispiele fallen dabei auf das demokratische Sprektrum der politischen Systeme wie die USA, Spanien und Israel. Die anderen drei nehmen Diktaturen des 21. Jahrhundert in den Fokus (China, Irak und Nigeria).
World Affairs Online
In: Research
Die vorliegende Arbeit analysiert die mögliche Funktions- und Wirkungsweise von Folter in politischen Systemen und geht vor dem Hintergrund des de facto Verbots der Folter im Völkerrecht der Frage nach, welchen Zweck die Folter im 21. Jahrhundert in Demokratien und Diktaturen eigentlich einnimmt. Die Autorin arbeitet die verschiedensten interdisziplinären Aspekte der Folter heraus. So wird die Gundlage für das theoretische Konstrukt eines Funktions- und Wirkungskataloges gebildet. Nach einem Überblick über die Folter im Laufe der Jahrhunderten und möglicher Sonderformen der Folter wird dieser Katalog anhand von sechs Länderbeispielen analysiert. Drei der Beispiele fallen dabei auf das demokratische Sprektrum der politischen Systeme wie die USA, Spanien und Israel. Die anderen drei nehmen Diktaturen des 21. Jahrhundert in den Fokus (China, Irak und Nigeria).
In: Europäische Rechts- und Regionalgeschichte 6
Trotz internationaler Ächtung findet die Folter faktisch in vielen Staaten nach wie vor Verwendung. Die gewaltsame Erzwingung von Geständnissen mittels des peinlichen Verhörs war im Rahmen des strafrechtlichen Inquisitionsprozesses seit dem Spätmittelalter in ganz Europa bis ins 18. Jahrhundert weit verbreitet und auch rechtlich geregelt. Der frühneuzeitliche Staat machte es sich zur Pflicht, die "Wahrheit" von Amtes wegen zu erforschen. In Ermangelung moderner kriminalistischer Instrumente galt das Geständnis als Königin der Beweise. Mit der Aufklärung erfuhr die Folter zwar zunehmend Kritik, doch blieb sie namentlich in der Gestalt von Ungehorsams- und Lügenstrafen noch lange üblich. Entgegen der landläufigen Annahme wurde die Folter in der Schweiz durch die Helvetik 1798 keineswegs definitiv abgeschafft. Nach 1803 griffen viele Kantone wieder auf den überkommenen Inquisitionsprozess zurück. Das gewaltsam erzwungene Geständnis blieb bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts strafprozessuale Realität. Noch 1869 wurde im Kanton Zug ein Angeschuldigter unter Anlegung der Daumenschraube verhört. Die vorliegende Darstellung zeigt unter Berücksichtigung zahlreicher Einzelfälle den langen Weg zur tatsächlichen Abschaffung des Geständniszwangs in der Schweiz. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Edition Menschenrechte
Das Thema "Folter" ist immer noch und heute wieder brandaktuell, gerade auch in den westlichen Staaten, die die Verteidigung der Menschenrechte auf ihre Fahnen geschrieben haben. Dieser Titel aus der "Edition Menschenrechte" des Horlemann- Verlags eignet sich besonders gut, Jugendlichen einen Zugang zu der Problematik zu verschaffen und mit ihnen darüber ins Gespräch zu kommen. Das Reihenkonzept ähnelt dem der Edition "Ich klage an!" aus dem Verlag Elefanten Press (vgl. B. Solet "Folter", zuletzt BA 1/99), bei der - wie auch hier - das Thema in einer Mischung aus Sachinformation und kurzen Erzählungen vorgestellt und problematisiert wird. Dies bewahrt vor einer rein abstrakten Diskussion und konfrontiert den Leser anhand von betroffenen Einzelschicksalen sehr konkret mit dem Thema. Der Infoteil mit Fakten und Argumenten wurde in Zusammenarbeit mit Amnesty International - und damit kompetent - erstellt. Sehr zu empfehlen für die aktuelle Jugendecke und die Menschenrechtserziehung in Schulen. (1 J,S)
Als Sonderberichterstatter über Folter der Vereinten Nationen hat der renommierte Menschenrechtsexperte Manfred Nowak in den Jahren 2004 bis 2010 die Folterpraktiken und Haftbedingungen weltweit untersucht. Unter dem Schutz der UNO war es ihm möglich, die Haftstätten mit seinem Team unangekündigt und unbeobachtet zu inspizieren, vertrauliche Gespräche mit Häftlingen zu führen und die Spuren der Folter zu dokumentieren. In mehr als 90 Prozent aller Staaten kommt Folter vor, in der überwiegenden Mehrheit wird sie routinemäßig von der Polizei zur Erpressung von Geständnissen oder Informationen verwendet. In ihrem "Krieg gegen den Terror" hat die Bush-Regierung sogar versucht, die Folter als notwendiges Instrument zur Wahrheitsfindung wieder zu legitimieren. In seinem Buch berichtet Manfred Nowak, wie man Folter erkennt, von seiner Arbeit, den Methoden zur Untersuchung der Folter und den damit verbundenen Schwierigkeiten, über die Folter und ihre Ursachen, über konkrete Erfahrungen in vielen Ländern, über die einfache Möglichkeit, Folter bei entsprechendem politischen Willen wirklich abzuschaffen. "Die Zeit" übertitelte ein Porträt Manfred Nowaks mit "Ein Mann, der leuchtet" - er bringt Licht in ein düsteres Kapitel unserer Zeit. Und er schafft Öffentlichkeit für ein Thema, bei dem viele am liebsten wegsehen.
World Affairs Online
'Darf der Staat foltern, um Leben zu retten?' - Diese in Deutschland zuletzt ausschließlich im Rahmen fiktiver Szenarien gestellte Frage hat spätestens seit dem Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner im Jahre 2004 ihren hypothetischen Charakter verloren und steht seitdem im Mittelpunkt einer politischen und wissenschaftlichen Debatte zur so genannten 'Rettungsfolter'. Ausgehend von der Beobachtung, dass sich der Streit um die Zulässigkeit polizeilich-präventiver Folterhandlungen zur Lebensrettung vorrangig in den normativen Kategorien des Rechts und der Moral rekonstruieren lässt, stellt diese Monographie einen interdisziplinären Beitrag zur Stärkung des absoluten Folterverbots dar. Auf der Grundlage einer rechtsphilosophischen Verhältnisbestimmung rechtlicher und moralischer Normen werden dabei verschiedene argumentative Wege aufgezeigt, wie das Dilemma staatlicher Folterhandlungen zur Lebensrettung aus juristischer und ethischer Perspektive aufgelöst werden kann
In: Springer eBook Collection