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In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen: Analysen zu Demokratie und Zivilgesellschaft, Band 31, Heft 1-2, S. 214-225
ISSN: 2365-9890
Zusammenfassung
Wie Gewalt im Kontext von Protesten wahrgenommen wird, was als Gewalt gilt und was als legitimer Protest, hängt wesentlich von der Berichterstattung in kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Massenmedien ab. Am Beispiel von drei Ereignissen im Kontext der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm vergleicht der Beitrag Deutungsmuster und Bildsprache in sechs deutschen Tageszeitungen. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen liberalen und konservativen Blättern – in der Beurteilung der Ereignisse, in der Perspektivität der Berichterstattung und damit in dem Bild, das von Protest und Gewalt gezeichnet wird.
In: Critical times: interventions in global critical theory, Band 2, Heft 2, S. 320-329
ISSN: 2641-0478
Abstract
In paragraph 18 of "Toward the Critique of Violence," the terms life, living, and violence, and the relations among them, complicate Walter Benjamin's justification of divine violence—his text's main discovery. This article seeks to reconstruct Benjamin's uses of life and living in earlier texts and to consider the potential influence of various authors he was reading at the time (Heinrich Rickert, Erich Unger, Kurt Hiller, Gershom Scholem). Benjamin's distinction between life and living is crucial for his critique of pacifism and for his shift in perspective: he moves the focus from the victim to the one committing murder, but whose violent act just might bring justice.
In: Paragrana, Band 20, Heft 1, S. 111-117
Zusammenfassung
Dieser Artikel differenziert zwischen unterschiedlichen Formen der Gewalt. Es wird herausgearbeitet, dass die Entscheidung darüber, was als Gewalt gilt, von den jeweiligen historischen und kulturellen Bedingungen abhängt. Phänomene des Tötens und der Gewalt können daher nur in ihrem jeweiligen Kontext angemessen begriffen und bewertet werden. Zu ihrem Verständnis und zu ihrer Erklärung bedarf es multidimensionaler Zugänge. Im Anschluss an René Girard wird von der Bedeutung mimetischer Phänomene für die Entstehung von Gewalt ausgegangen. Verbote und Rituale werden als Versuche begriffen, die Entstehung von Gewalthandlungen zu vermeiden. Es wird deutlich, dass viele Gewalthandlungen, die dazu führen, andere Menschen zu töten, spontan entstehen, selbst den Tätern unbegreiflich bleiben und sich häufig einer ausreichenden Erklärung entziehen.
Blog: Verfassungsblog
Sitzblockaden der "Letzten Generation" bewerten deutsche Gerichte als Nötigung durch Gewalt. Ich halte dies für vereinbar mit dem Begriff "Gewalt", den § 240 Strafgesetzbuch enthält. Gewalt bedeutet nicht zwingend Aktivität – maßgeblich ist, ob körperlich wirkende Macht über eine andere Person ausgeübt wird. Damit wende ich mich gegen den kürzlich erschienenen Beitrag von Siegmar Lengauer, der aus österreichischer Perspektive ungläubig auf die deutsche Rechtsprechung zum Gewaltbegriff blickt und diese ablehnt.
Blog: Verfassungsblog
Wer sich passiv verhält, übt keine Gewalt. In Österreich handelt es sich dabei um einen Leitsatz zur Nötigung, der sich in fast allen Kommentierungen und Lehrbüchern zu § 105 österreichisches Strafgesetzbuch (öStGB) findet. Der Autor wundert sich, dass deutsche Gerichte dies anders sehen und Aktivist*innen der Klimabewegung, die an Sitzblockaden teilnehmen, immer wieder wegen Nötigung bestrafen. Schon das allgemeine Sprachverständnis lege doch nahe: Wer bloß sitzt, der ist nicht gewaltätig.
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 83, Heft 1, S. 165-177
ISSN: 2196-6850
Zusammenfassung
Der Essay beginnt mit der Frage nach der Legalität militärischer Gewaltanwendung und endet mit dem Blick auf das komplexe Management und die Dosierung militärischer Gewaltsamkeiten. Militär als ein Gewaltdispositiv zu begreifen, das unterschiedliche kollektive Gewaltsamkeiten bündelt, organsiert und zur Anwendung bringen kann, verweist auf die Notwendigkeit eines breiten, integrativen Gewaltverständnisses, das Abstand von scharfen, aber einschränkenden Definitionen nimmt.