Naturrecht und Völkerrecht
In: Verhandlungen des 8. Deutschen Soziologentages vom 19.-21. September 1946 in Frankfurt am Main: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 136-157
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In: Verhandlungen des 8. Deutschen Soziologentages vom 19.-21. September 1946 in Frankfurt am Main: Vorträge und Diskussionen in der Hauptversammlung und in den Sitzungen der Untergruppen, S. 136-157
In: Verhandlungen des 1. Deutschen Soziologentages vom 19. bis 22. Oktober 1910 in Frankfurt am Main, S. 249-265
In: Verhandlungen des 1. Deutschen Soziologentages vom 19. bis 22. Oktober 1910 in Frankfurt am Main, S. 166-192
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 430-434
"Bei der Betrachtung und Analyse von Gesellschaftstypen wird von soziologischer Seite ein Aspekt der gesellschaftlichen Entwicklung seltener thematisiert, der jedoch für die Sozialorganisation insgesamt von großer Bedeutung ist: Die Herausbildung von Schriftlichkeit als Medium der Wissensspeicherung und Informationsübertragung. Das bedeutet, daß, die (partielle) Umstellung von mündlicher auf schriftliche Kommunikation keinesfalls nur eine (mnemo-)technische Innovation darstellt, sondern die kulturellen und sozialstrukturellen Grundlagen der Gesellschaft tiefgreifend beeinflußt. Der Begriff 'kodifiziertes Recht' verweist bereits auf eine Unterscheidung, die als solche jedoch selten ins Blickfeld gerät, nämlich die Unterscheidung von Gewohnheitsrecht und schriftlich fixiertem Recht. Spricht man - vor allem im Kontext von modernen Gesellschaften - von Recht, so wird dieses mit kodifiziertem Recht gleichgesetzt. Durch diese Art der Betrachtung verschwinden die sozialen Implikationen, die mit der Einführung des kodifizierten Rechts einhergehen. Zunächst einmal stellt sich die Frage, inwiefern das Vorhandensein eines Schriftsystems die Herausbildung einer spezifischen Sozialstruktur und eines spezifischen Rechts bedingen und/oder ob man von einer allmählichen Transformation von Sozialstruktur und Recht durch den Einfluß einer Schrifttechnik ausgehen kann. Man könnte in diesem Sinne von einer (mindestens) doppelten Codierung von Normen sprechen, die erstens ihre Explizitheit und zweitens ihre Darstellung umfaßt. Die Form der (schriftlichen) Darstellung hat darüber hinaus eine eminente Bedeutung in bezug auf das Vertragsrecht, das seinerseits - wie von Durkheim bereits beschrieben - in enger Verbindung mit den differenzierenden und integrierenden Kräften der Gesellschaft gesehen werden muß. Darüber hinaus hat die Notwendigkeit des Vorhandenseins schriftlicher Dokumente weitreichende Konsequenzen etwa hinsichtlich der individuellen Rechtswahrnehmung, oder in bezug auf die Formen der Gemeinschaftsbildung." (Autorenreferat)
In: Verrechtlichung - Baustein für Global Governance?, S. 12-45
Der Beitrag geht der Frage nach, welche Rolle Verrechtlichung heute im Kontext von Globalisierung und Global Governance spielt. Welche Ursachen liegen der internationalen bzw. transnationalen Verrechtlichung zugrunde und welche Wirkungen gehen davon aus? Der Beitrag versucht in einem ersten Schritt, internationale und transnationale Verrechtlichung als ein Element von Global Governance systematisch zu verorten. Eine solche Verrechtlichung jenseits des Nationalstaates ist Ausdruck eines Prozesses, bei dem vom traditionellen internationalen Regieren zu einem umfassenderen Regieren jenseits des Nationalstaates - Global Governance - fortgeschritten wird. Dieser konzeptionelle Kontext verdeutlicht, warum das vormals als eher träge angesehene Völkerrecht inzwischen so attraktiv erscheint. Allerdings ist der Begriff der Verrechtlichung recht schillernd. Deshalb wird in einem zweiten Schritt der Begriff der Verrechtlichung jenseits des Nationalstaates genauer bestimmt. Auf dieser Grundlage werden dann internationale und transnationale Verrechtlichungsprozesse vergleichend beschrieben. (ICA2)
In: Räumliche Auswirkungen der internationalen Migration, S. 311-326
"Nach einer kurzen Thematisierung der Stadt als Ort der Integration, anknüpfend an Konzepte von Georg Simmel und Robert Park, befasst sich der Beitrag mit den inhaltlichen Ausrichtungen der policy, der Integrationspolitik von Städten. Empirische Grundlage ist eine Analyse von Integrationskonzepten von Großstädten, die in den letzten Jahren verabschiedet wurden. Nach einer Darstellung der Organisationsformen, Prinzipien und Handlungsfelder, die in vielen Konzepten große Ähnlichkeiten aufweisen, werden inhaltliche Ambivalenzen (interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltungen und Segregation von Migrant(inn)en) sowie politisch begründete Widersprüche diskutiert, die die Chancen und Effekte lokaler Integrationspolitik infrage stellen." (Autorenreferat)
In: 23. Deutscher Soziologentag 1986: Sektions- und Ad-hoc-Gruppen, S. 257-260
In: 23. Deutscher Soziologentag 1986: Sektions- und Ad-hoc-Gruppen, S. 269-271
In: Materialien aus der soziologischen Forschung: Verhandlungen des 18. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1976 in Bielefeld, S. 120-131
In: Multilokale Lebensführungen und räumliche Entwicklung: ein Kompendium, S. 190-195
Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Auswirkungen multilokaler Lebensführung auf das Melde- und Wahlrecht. Das Melderecht in Deutschland legt einen sehr weiten Wohnungsbegriff zugrunde, daher wird man bei multilokaler Lebensführung schnell mit diesem in Berührung kommen. Das Wahlrecht orientiert sich für die Frage des (aktiven) Wahlrechts am Wohnort und dem melderechtlichen Wohnungsbegriff.
In: Reurbanisierung in baden-württembergischen Stadtregionen, S. 118-170
"Die Städte Stuttgart, Mannheim und Freiburg verzeichnen wachsende Einwohnerzahlen. Obgleich Suburbanisierungsprozesse anhalten, partizipieren nach Jahrzehnten rückläufiger Entwicklung auch die inneren Stadtbezirke von dem Bevölkerungszuwachs, der sich vor allem aus der Zuwanderung jüngerer Gruppen (Ausbildungswanderer und Berufseinsteiger) speist. In welchen Innenstadtquartieren die Zuwächse aufgenommen werden, hängt von den lokalen Wohnbauflächen- und Nachverdichtungspotenzialen ab, die sich in den drei Städten unterschiedlich darstellen: In Stuttgart konnten umfassende innerstädtische Wohnbauflächen aufgrund der Verzögerungen des Projekts 'Stuttgart 21' bisher nicht erschlossen werden, jedoch vollzieht sich in den Bestandsquartieren eine Erhöhung der Belegungsdichte. In Mannheim entstehen neue innerstädtische Wohngebiete vor allem durch die Konversion aufgegebener Bahn- und sonstiger Flächen. In Freiburg lässt sich die starke Wohnraumnachfrage nicht allein durch Brachflächen- und Innenentwicklung befriedigen. Obgleich alle drei Städte sich seit den 1970er-Jahren um die Förderung und Sicherung des innerstädtischen Wohnens bemühen, erfordert die jüngste Nachfragewelle neue stadtplanerische Strategien und Initiativen. Sie wurden in Stuttgart 2006, in Mannheim 2010 und in Freiburg 2013 in kommunalen Handlungskonzepten zusammengefasst. Dabei verschiebt sich in den stark wachsenden Städten Freiburg und Stuttgart der Akzent mittlerweile stärker auf die Sicherung preiswerten Wohnraums." (Autorenreferat)
In: Politik und Milieu : Wahl- und Elitenforschung im historischen und interkulturellen Vergleich, S. 60-91
In diesem Beitrag wird am Beispiel der beiden Großstädte Hamburg und München der Kampf des liberalen gehobenen Bürgertums um die Machterhaltung dargestellt. Hamburg und München sind im ausgehenden Kaiserreich strukturell sehr unterschiedlich geprägte Städte, die außer der liberalen Vorherrschaft in den Rathäusern und Gemeindekollegien wenig gemeinsam hatten. Deutlich lassen sich nord- und süddeutsche Mentalität, die nahezu ausschließlich protestantische (90 v.H.) von der ganz überwiegend katholischen (70 v.H.) Prägung der Städte unterscheiden. Ganz unterschiedlich auch die Berufsstruktur in beiden Städten. Unterschiedlich wie die Ausgangslage in beiden Städten waren auch die das Wahlrecht betreffenden Gesetzesnovellen in Hamburg und München und ihre Auswirkungen. Während das geänderte Wahlrecht in München den Liberalen entscheidende Nachteile gegenüber dem alten Wahlrecht brachte und langfristig doch die Sozialdemokratie stärkte, konnte in Hamburg das neue Wahlrecht den status quo in der fraktionellen Zusammensetzung der Bürgerschaft immerhin mühsam aufrechterhalten durch eine einschneidende Benachteiligung der Sozialdemokratie. Entscheidend war jedoch ein tiefgreifender Wandel, den das liberale Bürgertum, das mit annähernd gleicher Stimmenzahl in der Bürgerschaft vertreten blieb, dennoch hinnehmen mußte, nämlich den Wandel dieses traditionell unpolitischen Gremiums zu einer parteipolitisch modernen Stadtverwaltung. Während in München die Einbindung der SPD-Politiker in ein bürgerliches Umfeld schon relativ früh gelang, war dies in Hamburg angesichts einer zahlenmäßig übermächtigen sozialdemokratischen Organisation unmöglich. (ICF)
In: Wohnen in Großstadtregionen Baden-Württembergs: Herausforderungen für die Wohnungsmärkte in Wachstumsregionen, S. 123-141
Der Beitrag setzt sich mit der Rolle der Raumordnung in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Flächen für den Wohnungsbau auseinander. In Form von Thesen werden die Ursachen einer insbesondere in den Großstadtregionen hinter der Nachfrage zurückbleibenden Wohnbauflächenentwicklung gesucht und Ansätze zur Lösung der Wohnungsmarktprobleme entwickelt.
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 309-310
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 442-446