Wirkt sich der demographische Wandel auf die internationalen Kapitalbewegungen aus? Für die Analyse dieser Frage wird zunächst untersucht, welchen Einfluss die Verschiebung der Bevölkerungsaltersstruktur auf die gesamtwirtschaftliche Ersparnis und Investition hat. Anhand eines Modells der überlappenden Generationen wird die Richtung der internationalen Kapitalbewegungen zwischen zwei Ländern mit unterschiedlichen demographischen Entwicklungen näher betrachtet. Im Anschluss wird gezeigt, welche makroökonomische Bedeutung die internationalen Kapitalmärkte für eine alternde Gesellschaft haben. Des Weiteren versucht die Arbeit aufzuzeigen, wie das Erbschafts- und Vorsichtsmotiv, die Ausgestaltung des Rentenversicherungssystems und die internationale Integration der Kapitalmärkte diese Prozesse beeinflussen. Abschließend werden nationale und internationale Reformmaßnahmen betrachtet, die für eine alternde Gesellschaft notwendig sind, um den makroökonomischen Auswirkungen des Alterungsprozesses entgegenwirken zu können.
Bereits im materiellen Recht verursacht die Haftung für Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Gutachten von Experten und Sachverständigen entstehen, zahlreiche Schwierigkeiten. Wenn es zu grenzüberschreitenden Haftungsfällen von Experten gegenüber Dritten kommt, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem international zuständigen Gericht. Auch insoweit wird deutlich, dass sich die Expertenhaftung im Zwischenbereich von vertraglicher und deliktischer Haftung abspielt. Auf der Grundlage eines Vergleichs des deutschen, englischen und französischen Sachrechts untersucht Carsten Sprenger die kollisions- und internationalverfahrensrechtlichen Grundfragen der Expertenhaftung. Im Mittelpunkt steht die Qualifikation der Expertenhaftung als vertragliche oder deliktische Haftung, für die neben materiellrechtlich geprägten Kriterien vor allem die kollisionsrechtlichen Interessen der beteiligten Personen entscheidend sind. Maßgebende Topoi sind der äußere und innere Entscheidungseinklang, die Verhaltenssteuerung durch Haftungsrisiken, die Verteilung der Informations- und Transaktionskosten sowie die Einbettung der Gutachterleistung in einen Leistungsverbund. Im Ergebnis befürwortet der Autor eine vertragsähnliche Qualifikation, für die auf der Ebene der Anknüpfung zahlreiche Folgefragen (wie etwa die Möglichkeit einer Rechtswahl im Gutachten) behandelt werden. Im Rahmen der Internationalen Zuständigkeit erörtert er den Gerichtsstand am Erfüllungs- und am Erfolgsort sowie die Einräumung eines zusätzlichen Gerichtsstandes im Gutachten.
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Wirkt sich der demographische Wandel auf die internationalen Kapitalbewegungen aus? Für die Analyse dieser Frage wird zunächst untersucht, welchen Einfluss die Verschiebung der Bevölkerungsaltersstruktur auf die gesamtwirtschaftliche Ersparnis und Investition hat. Anhand eines Modells der überlappenden Generationen wird die Richtung der internationalen Kapitalbewegungen zwischen zwei Ländern mit unterschiedlichen demographischen Entwicklungen näher betrachtet. Im Anschluss wird gezeigt, welche makroökonomische Bedeutung die internationalen Kapitalmärkte für eine alternde Gesellschaft haben. Des Weiteren versucht die Arbeit aufzuzeigen, wie das Erbschafts- und Vorsichtsmotiv, die Ausgestaltung des Rentenversicherungssystems und die internationale Integration der Kapitalmärkte diese Prozesse beeinflussen. Abschließend werden nationale und internationale Reformmaßnahmen betrachtet, die für eine alternde Gesellschaft notwendig sind, um den makroökonomischen Auswirkungen des Alterungsprozesses entgegenwirken zu können.
In Zeiten allgemeiner Knappheit öffentlicher Haushalte lassen sich staatliche Investitionen in die öffentliche Infrastruktur nur noch selten oder sehr eingeschränkt realisieren. Zunehmend beteiligen sich private Investoren an der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur. Tim Metje untersucht die Möglichkeit Private im Rahmen so genannter BOT-Modelle (BOT = Build, Operate, Transfer) einzubinden. Dies sind öffentlich-private Partnerschaften, bei denen private Investoren Infrastrukturprojekte in staatlichem Auftrag realisieren, betreiben und erst nach einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren auf den sie beauftragenden Staat rückübertragen. Da das Engagement privater Investoren ganz wesentlich von einem stabilen nationalen und internationalen Investitionsschutzregime abhängt, das sich letztlich auch im Streitfall bewähren muss, liegt hier der Schwerpunkt der Untersuchung.Nach einer Einführung in die wesentlichen Funktionsmechanismen internationaler BOT-Projekte auf der Grundlage einzelner Beispiele und nach Ausführungen zu den Erwartungen der Projektbeteiligten diskutiert der Autor die Chancen und Risiken des geltenden Investitionsschutzrechts. Zugleich bewertet er neuere investitionsschutzrechtliche Ansätze, wie etwa die Flexibilisierung von Vertragsverhältnissen. Dies lässt ihn – unter Berücksichtigung der Besonderheiten von BOT-Projekten – auch die Frage nach einem für alle Beteiligten effektiven Streitbeilegungsmechanismus thematisieren.
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Internationale (Regierungs-)Organisationen haben einen wesentlichen Einfluss auf die internationale Politik und werden zunehmend als Eckpfeiler einer Global-Governance-Architektur perzipiert. Ausgehend von dieser Beobachtung fragt die Arbeit danach, wie sich diese Verselbständigungsprozesse internationaler Organisationen zu (partiell) eigenständigen Akteuren erklären lassen. Neben Theorien Internationaler Beziehungen wird ausführlich auf organisationssoziologische Ansätze und hier insbesondere auf die Systemtheorie und den soziologischen Neo-Institutionalismus eingegangen, die für die Untersuchung internationaler Organisationen und deren Verselbständigungsprozesse fruchtbar gemacht werden. Veranschaulicht wird der organisationstheoretische Mehrwert am Beispiel der Welthandelsorganisation und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt.
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Multilaterale internationale Abkommen haben in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Doch wie genau laufen Verhandlungsprozesse zu solchen Konventionen ab? Was sind entscheidende Erfolgsfaktoren? Wie kann ein einzelner Verhandlungsteilnehmer am besten Einfluss nehmen? Das vorliegende Werk untersucht systematisch, wie multilaterale Verhandlungen am besten gesteuert werden können. Anhand von zwei komplexen internationalen Verhandlungen im Kontext der Vereinten Nationen werden entscheidende Erfolgsfaktoren untersucht und bewertet. Ein Leitfaden am Ende des Buches gibt Hinweise darauf, wie die Erfolgswahrscheinlichkeit von komplexen internationalen Verhandlungen gesteigert werden kann. Das Buch richtet sich insbesondere an Ministerialbeamte, Diplomaten und Vertreter von NGOs und internationalen Organisationen, die an Verhandlungen zu internationalen Vertragswerken beteiligt sind. Der Autor ist Jurist und Politikwissenschaftler und arbeitet als Unternehmensberater zu den Themen Kommunikation und Verhandlungen
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"Seit Ende der 1990er Jahre steht die Weiterentwicklung von Fürsorgesystemsysteme als letztem Netz nationaler Sicherungssysteme zu einer 'aktivierenden' Grundsicherung auf der Reformagenda in vielen Ländern. Die gemeinsame Zielsetzung von Hilfereformen ist es, die soziale Treffsicherheit von Transfers durch die nachhaltige Verringerung der Armut mittels Reintegration ins Erwerbsleben zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Grundsicherungssysteme sowohl armutsfest als auch beschäftigungsfreundlich ausgestaltet werden müssen. Mit Hartz IV wurde in Deutschland - im Vergleich zu andern Ländern relativ spät aber umfassend reformiert. Im internationalen Vergleich ist die SGB II-Reform insofern singulär, als dass mit der Einführung der 'Grundsicherung für Arbeitssuchende' nicht nur der von bedürftigkeitsgeprüften Transferleistungen betroffene Personenkreis erheblich ausgeweitet wurde, sondern auch ein 'Systemwechsel' in Richtung angelsächsisches Sozialmodell verbunden ist. Stärker als in andern Ländern ist mit der Schaffung eines einheitlichen Systems bedürftigkeitsgeprüfter und steuerfinanzierter Grundsicherungsleistungen auch die Erwartung verbunden, einen nachhaltigen Abbau von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit zu erreichen. Gemeinsamkeiten mit Reformen in anderen Ländern können aber sowohl hinsichtlich der Umsetzung von Aktivierungsstrategien (Fördern und Fordern) als auch in Bezug auf eine Neuordnung der Organisationsstrukturen in 'Last-resort'-Systemen beobachtet werden. In allen Vergleichsländern ist eine stärkere Verknüpfung von Fürsorgeleistungen mit dem Beschäftigungssystem auch mit einer Neuordnung von finanziellen und organisatorischen Zuständigkeiten und Veränderungen in den Betreuungsstrukturen verbunden. Wie im SGB II wurden auch in den USA, Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark und Schweden die Gewährung von Hilfeleistungen stärker an die Aufnahme einer Erwerbsarbeit geknüpft. Zu diesem Zweck wurden finanzielle Arbeitsanreize und aktive Eingliederungshilfen ausgebaut, Zumutbarkeits- und Sanktionskriterien verschärft und verpflichtende Maßnahmen für Hilfebezieher eingeführt. Durch den Ländervergleich soll geklärt werden, wie Hilfesysteme ausgestaltet werden müssen, damit sie gleichzeitig armutsfest und beschäftigungsfreundlich sind; welche Aktivierungsstrategien ('Fördern und Fordern', Workfare, Work First) dazu beitragen, die Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt zu befördern?" (Autorenreferat)
In: Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim 32
Wie die Allgemeinmedizin ist auch die Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug am Wohl des Patienten ausgerichtet. Dieser Behandlungsauftrag steht jedoch von vornherein in einem Spannungsverhältnis zur Einbettung der Vollzugsmedizin in den Kontext freiheitsbegrenzender Maßnahmen. Überdies ist die Optimierung der intramuralen Versorgung angesichts der Verdichtung von Problemgruppen mit je spezifischen Gesundheitsbeschwerden schwierig. Der interdisziplinäre und internationale Band will dieser Vielfalt an Problemfeldern tragende Standards gegenüberstellen.
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Internationale Terrororganisationen stellen eine Herausforderung für das ursprünglich als zwischenstaatliches Recht konzipierte Völkerrecht dar. Will das Völkerrecht auch künftig seinem Regelungsanspruch gerecht werden, stellt sich die Frage nach der Einbeziehung dieser Erscheinungsform nichtstaatlicher Akteure in die internationale Rechtsordnung. Ausgehend von dieser Fragestellung untersucht das Buch, inwieweit völkerrechtliche Regelungen im Umgang mit Terrornetzwerken angewendet werden können. Der zweidimensionale Charakter terroristischer Gewalt gibt dabei den Maßstab vor: Die Normen des Friedenssicherungsrechts sowie des Konfliktvölkerrechts stehen im Mittelpunkt der Analyse. Aufbauend auf dem Befund der Untersuchung plädiert Lars Mammen für einen neuen Ansatz, der auf die Einräumung einer partiell beschränkten völkerrechtlichen Stellung internationaler Terrororganisationen hinaus läuft. Damit leistet er einen Beitrag zur Entwicklung des Völkerrechts hin zu einer umfassenden Rechtsordnung der internationalen Beziehungen unter Einbeziehung aller maßgeblichen inter- und transnational handelnden Akteure
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Main description: Angesichts der Globalisierung des Terrorismus und der Verletzung völkerrechtlicher Schutzgüter durch ihn wird offensichtlich, dass die strafrechtliche Auseinandersetzung mit terroristischen Gewaltakten nicht allein auf nationaler Ebene stattfinden darf. Innerstaatliche Strafrechtsordnungen können den spezifisch völkerrechtlichen Unrechtsgehalt modernen Terrorverhaltens nicht erfassen, denn sie sind auf klassische Terrorgefahren vorbereitet. Zur Ahndung von internationalen Terrorverbrechen tritt hier, insbesondere mit Blick auf atypische Terrorformen mittels Massenvernichtungswaffen, das Erfordernis einer internationalen Strafgerichtsbarkeit zutage. Diese soll die nationalen Kompetenzen zur Strafverfolgung terroristischer Verbrechen nicht ersetzen, sie muss diese aber ergänzen, um bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen.Kerstin Wolny untersucht die Frage, ob das Völkerstrafrecht ein geeignetes Instrumentarium zur Kriminalisierung von modernen Akten des internationalen Terrorismus bereithält. Es bietet sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für die Aufgabe der völkerrechtlichen Ahndung internationaler Terrorakte an. Obwohl derzeit nicht ausdrücklich in den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofs einbezogen, könnten Terrorakte unter die bestehenden Völkerrechtsverbrechen, namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression, zu subsumieren sein. Zum Gegenstand der Beweisführung werden neben möglichen terroristischen Gewaltakten mittels Massenvernichtungswaffen vorrangig die Anschläge vom 11. September 2001 gemacht.
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'Im Juni dieses Jahres bekundeten die in Afghanistan engagierten Staaten auf der Pariser Konferenz ihre Absicht, der Kabuler Regierung die volle Verantwortung für den Aufbau des Landes zu übertragen. Diese Politik erscheint zwar alternativlos, führt angesichts der schwindenden Unterstützung, die die afghanische Regierung in der eigenen Bevölkerung genießt, jedoch in eine durchaus problematische Situation. Einerseits gilt es nun, die Kapazitäten der Kabuler Führung trotz ihres mangelnden Ansehens zu stärken, andererseits müssen aber auch die nationalen Kontrollorgane ausgebaut werden, mit denen sich Korruption und Misswirtschaft eindämmen lassen. Gleichzeitig bedeutet eine Stärkung der afghanischen Regierung nicht, dass das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft reduziert werden kann, im Gegenteil: Der Ausbau von Streitkräften und Polizei muss - vor allem in Zusammenarbeit mit den USA - entschlossener als bisher vorangetrieben, die Koordination ziviler und militärischer Maßnahmen nachhaltig verbessert werden. Flankenschutz sollte diese Politik durch eine pragmatische Kooperation mit Iran erhalten: Die Europäer sollten versuchen, bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der Rückführung von Flüchtlingen mit Teheran zusammenzuarbeiten - unter Hintanstellung des Konfliktes um das iranische Nuklearprogramm. Pakistan wiederum gilt es in seinen Bemühen zu unterstützen, die Kontrolle über die westlichen Landesteile wiederzuerlangen, ohne dass Nato oder USA dabei selbst direkt eingreifen. Insgesamt haben sich beim Wiederaufbau in Afghanistan zahlreiche Erwartungen als überzogen erwiesen. Die internationale Gemeinschaft sollte ihre Zielsetzungen entsprechend reduzieren und ein besseres Gespür dafür entwickeln, was der Bevölkerung des Landes zuzumuten ist.' (Autorenreferat). Inhaltsverzeichnis: Peter Schmidt: Afghanistan - Problemaufriss und Schlussfolgerungen (5-12); Citha D. Maaß: Afghanisierung der Stabilisierungsstrategie (13-30); Timo Noetzel, Benjamin Schreer: Bundeswehr: Herausforderung Aufstandsbekämpfung (31-36); Ronja Kempin: Polizeiaufbau in Afghanistan (37-42); Michael Paul: Zivil-militärische Zusammenarbeit im ISAF-Einsatz (43-48); Claudia Hofmann: Das Problem der Sicherheit für NGOs in Afghanistan (49-58); Johannes Reissner: Iran und sein Problem Afghanistan (59-64); Christian Wagner: Pakistans Interessen in Afghanistan (65-72); Frank Kupferschmidt: Sisyphus bei der Arbeit - oder: Wie viel ist genug? (73-85).