Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit von Menschenrechten im Allgemeinen und der EMRK im Besonderen in internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. Hierbei analysiert die Arbeit die bestehende Rechtsprechung des EGMR zur extraterritorialen Anwendbarkeit der EMRK. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf das Verhältnis der EMRK zum Humanitären Völkerrecht und auf die Bindung nicht-staatlicher Akteure an Menschenrechte, allen voran die EMRK, gelegt.
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Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit von Menschenrechten im Allgemeinen und der EMRK im Besonderen in internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. Hierbei analysiert die Arbeit die bestehende Rechtsprechung des EGMR zur extraterritorialen Anwendbarkeit der EMRK. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf das Verhältnis der EMRK zum Humanitären Völkerrecht und auf die Bindung nicht-staatlicher Akteure an Menschenrechte, allen voran die EMRK, gelegt.
Internationale Handelsschiedsgerichte sehen sich im Kontext staatlicher Sanktionsgesetzgebung mit komplexen Rechtsanwendungsfragen konfrontiert. Edward L. Rensmann legt die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen staatlicher Sanktionspolitik dar und schlüsselt unter Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Dogmatik des international zwingenden Rechts die transnationale Dimension des schiedsgerichtlichen Entscheidungsprozesses auf.
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Bereits im materiellen Recht verursacht die Haftung für Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Gutachten von Experten und Sachverständigen entstehen, zahlreiche Schwierigkeiten. Wenn es zu grenzüberschreitenden Haftungsfällen von Experten gegenüber Dritten kommt, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem international zuständigen Gericht. Auch insoweit wird deutlich, dass sich die Expertenhaftung im Zwischenbereich von vertraglicher und deliktischer Haftung abspielt. Auf der Grundlage eines Vergleichs des deutschen, englischen und französischen Sachrechts untersucht Carsten Sprenger die kollisions- und internationalverfahrensrechtlichen Grundfragen der Expertenhaftung. Im Mittelpunkt steht die Qualifikation der Expertenhaftung als vertragliche oder deliktische Haftung, für die neben materiellrechtlich geprägten Kriterien vor allem die kollisionsrechtlichen Interessen der beteiligten Personen entscheidend sind. Maßgebende Topoi sind der äußere und innere Entscheidungseinklang, die Verhaltenssteuerung durch Haftungsrisiken, die Verteilung der Informations- und Transaktionskosten sowie die Einbettung der Gutachterleistung in einen Leistungsverbund. Im Ergebnis befürwortet der Autor eine vertragsähnliche Qualifikation, für die auf der Ebene der Anknüpfung zahlreiche Folgefragen (wie etwa die Möglichkeit einer Rechtswahl im Gutachten) behandelt werden. Im Rahmen der Internationalen Zuständigkeit erörtert er den Gerichtsstand am Erfüllungs- und am Erfolgsort sowie die Einräumung eines zusätzlichen Gerichtsstandes im Gutachten.
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In einer zunehmend multipolaren Staatengemeinschaft kollidiert außen- und sicherheitspolitisch motivierte Gesetzgebung vermehrt mit den transnationalen Strukturen des globalen Wirtschaftsverkehrs. Auch internationale Schiedsgerichte sehen sich unweigerlich mit widersprüchlichen normativen Anforderungen staatlicher Regulierung konfrontiert. Vor diesem Hintergrund zeichnet Edward L. Rensmann die Architektur des international zwingenden Rechts im internationalen Schiedsverfahren nach und schlüsselt den Entscheidungsprozess des Schiedsgerichts im Umgang mit fundamentalen staatlichen Rechtsanwendungsinteressen auf. Die Abgrenzung des kollisionsrechtlichen Eingriffsrechts von Fragen der völkerrechtlichen Zulässigkeit extraterritorialer Rechtsetzung ebnet den Weg für eine fundamentale Analyse der transnationalen Dimension des Rechtsanwendungsvorgangs und erlaubt die Herausbildung von Leitlinien für die Einordnung und Anwendung von Wirtschaftssanktionen durch internationale Schiedsgerichte