Four ex-Soviet states and the death penalty
In: Helsinki monitor: security and human rights, Band 14, Heft 2, S. 89-100
ISSN: 0925-0972
3295 Ergebnisse
Sortierung:
In: Helsinki monitor: security and human rights, Band 14, Heft 2, S. 89-100
ISSN: 0925-0972
World Affairs Online
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 43, Heft 3, S. 537-565
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
In: Dokumente: Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog, Band 59, Heft 2, S. 19-33
ISSN: 0012-5172
In den letzten 13 Jahren ist es Frankreich und Deutschland nach Einschätzung des Autors nicht gelungen, gemeinsame Antworten auf die beiden wesentlichen Herausforderungen zu finden, mit denen sich die EU heute konfrontiert sieht: die Vorbereitung der Union auf die größte Erweiterungsrunde in der europäischen Integrationsgeschichte sowie die Definition der Rolle Europas in einer globalisierten Welt nach dem Ende der Bipolarität. Berlin und Paris schienen sich erst im letzten Moment - nach den Bundestagswahlen und kurz vor dem entscheidenden EU-Gipfel im Dezember 2002 in Kopenhagen - ihrer Verantwortung für Europa wieder bewusst zu werden. Aus einer der tiefsten deutsch-französischen Krisen heraus konfrontierten sie ihre Partner mit gemeinsamen Positionen in fünf zentralen Bereichen der europäischen Agenda, die der Autor im Bereich der Agrarpolitik, der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, des Justizwesens und Strafrechts, der Ordnungspolitik und der Institutionenreform kurz skizziert. Er diskutiert vor diesem Hintergrund die Frage, ob Frankreich und Deutschland hierbei "Leadership" gezeigt oder nur Krisenmanagement geleistet haben. (ICI2)
In: Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht 112
In: Ebrary online
In: EBL-Schweitzer
Inhaltsverzeichnis IX; (2) Im Hinblick auf die Interviews 135; Kapitel 1 Einleitung 1; Kapitel 2 Begriff und Bedeutung von Internal Investigations 5; I. Begriffsdefinition 5; II. Bedeutung von Internal Investigations in rein nationalen Sachverhalten 8; 1. Corporate Governance/Corporate Compliance als Ausgangspunkt für interne Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen 8; a) Corporate Governance versus Corporate Compliance - Begriffsbestimmung 9; b) Compliance als eine Form unternehmensinternen Risikomanagements 10; c) Rechtspflicht zur Compliance-Organisation? 12
In: Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung 43
In: Augsburger Studien zum internationalen Recht 9
In: Working papers 4/2004
In: Harvard international law journal, Band 53, Heft 1, S. 85-133
ISSN: 0017-8063
World Affairs Online
In: Harvard international law journal, Band 49, Heft 1, S. 161-220
ISSN: 0017-8063
World Affairs Online
In: Humanitäres Völkerrecht: Informationsschriften ; HuV-I = Journal of international law of peace and armed conflict, Band 19, Heft 4, S. 274-281
ISSN: 0937-5414
World Affairs Online
In: Schriften der EBS Law School 1
Mit dem ersten Band der neuen Reihe "Schriften der EBS Law School" präsentieren die Mitglieder der Juristischen Fakultät das weite Forschungsspektrum an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Der Band enthält die gesammelten Beiträge des ersten EBS Law School Symposium, welches am 8. Dezember 2012 an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht auf dem Campus in Oestrich-Winkel bei Wiesbaden stattfand. Verfasser der Beiträge sind der Dekan sowie die Professoren der juristischen Fakultät. Der Tagungsband beschäftigt sich mit aktuellen Fragestellungen zu den "Perspektiven des Wirtschaftsrechts" und umfasst Aufsätze zum Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht aus nationaler, europäischer und internationaler Sicht.Mit Beiträgen von:Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene, Martin Will, Martin Kment, Matthias Knauff, Georg Steinberg, Jens-Hinrich Binder, Michael Nietsch, Christoph A. Kern und Matthias Weller
In: Fragile Staatlichkeit: "States at Risk" zwischen Stabilität und Scheitern, S. 170-194
Der Beitrag bewertet die Staatsfunktionen in Venezuela, einem zentralen Erdölexporteur. Im Einzelnen geht es um die Herausarbeitung typischer Verlaufsformen und Faktoren des Staatszerfalls sowie die Unterscheidung erstens zwischen Struktur-, Prozess- und Auslösefaktoren, und zweitens zwischen internationaler/regionaler, nationaler und substaatlicher Ebene. Bewertet werden staatliche Sicherheit, Wohlfahrt und Rechtsstaatlichkeit. Das Land galt vor dem Amtsantritt Hugo Chavez als Modell der Stabilität. Heute kann der Staat weder öffentliche Sicherheit noch ein Mindestmaß an sozialer Integration und demokratischer Rechtsstaatlichkeit gewährleisten. Korruption, Klientelismus und die Abhängigkeit von Erdöleinnahmen haben das Land in eine Strukturkrise manövriert. Der Staat weist funktionale Defizite in allen drei Schlüsselbereichen auf. Neben der Analyse von destabilisierenden und stabilisierenden Faktoren und deren Ursachen und Bestimmungsfaktoren geht es auch um die Akteurskonstellation und die Möglichkeit externer Intervention. Dabei stehen insbesondere die entwicklungspolitischen Lektionen und Maßnahmen in Bezug auf Reformen des Strafrechts und des Polizei- und Sicherheitsapparates im Vordergrund. (ICH)
In: Jus internationale et Europaeum 18
In: EBL-Schweitzer
In Rechtsprechung und Literatur wird der Vorbehalt des Gesetzes als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts bezeichnet. Während der Vorbehalt des Gesetzes in den verschiedenen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Rechtskreis, fest verankert ist, bedarf das konzeptionelle Verständnis im europäischen Rechtssystem einer systematischen und dogmatischen Klärung und Weiterentwicklung. Ausgehend von den Grundlagen des nationalen Rechts zeigt Henning Rieckhoff auf, dass es hier eine rechtsstaatliche und eine demokratische Säule gibt. Die Betrachtung des grundrechtlichen Gesetzesvorbehalts, des Gesetzesvorbehalts in der Leistungsverwaltung und der Delegationsproblematik ergibt für die europäische Ebene, dass die rechtsstaatliche Komponente bereits umfassend verwirklicht ist; der Vorbehalt des Gesetzes mit seiner demokratischen und grundrechtlichen Fundierung befindet sich dagegen erst auf dem Vormarsch. Wegen der beschränkten normativen Durchschlagskraft des europäischen Gesetzesvorbehalts verbleibt Skepsis, ob der Legitimationsfaden zwischen dem einzelnen europäischen Bürger und der Ausübung von hoheitlicher Gewalt ausreichend stark ist. Praktisch am bedeutsamsten ist der Zusammenhang zwischen dem Vorbehalt des Gesetzes auf der europäischen und der nationalen Ebene, der grundsätzlich sowie auf den Gebieten des Strafrechts, des Umweltrechts und des Telekommunikationsrechts untersucht wird. Die Grundsatzkongruenz zwischen deutschem und europäischem Gesetzesvorbehalt ermöglicht einen ebenenübergreifenden Gesetzesvorbehalt. Die Bedeutungsminderung des klassischen nationalen Gesetzesvorbehalts im Zuge der europäischen Integration kann durch eine entsprechende europäische Vorbehaltslehre kompensiert werden.
In: Veröffentlichungen aus dem Institut für Internationale Angelegenheiten der Universität Hamburg 35
World Affairs Online