Konfliktregelung und Hochschule – ein Praxisfall
In: Zeitschrift für Konfliktmanagement: Konfliktmanagement, Mediation, Verhandeln ; ZKM, Band 9, Heft 1
ISSN: 2194-4210
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In: Zeitschrift für Konfliktmanagement: Konfliktmanagement, Mediation, Verhandeln ; ZKM, Band 9, Heft 1
ISSN: 2194-4210
Die Arbeit beschäftigt sich mit neuen Formen der außergerichtlichen Konfliktregelung (ADR), die speziell auf die Lösung von Konflikten im elektronischen Geschäftsverkehr ausgerichtet sind. Die neuen Mechanismen sollen effektiver, flexibler, billiger, schneller und sachnäher als gerichtliche Verfahren sein. Es lassen sich im Wesentlichen zwei Haupttypen von Verfahren unterscheiden. Zum einen gibt es nutzerorientierte Verfahren, die das Vertrauen der Nutzer in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken sollen (E-Confidence). Zum anderen existieren besondere technische Mechanismen, die darauf ausgerichtet sind, Urheber- und Kennzeichenrechte vor Cyber-Piraten, Domaingrabbern und anderen Gefahren zu schützen. Nach deutschem Recht unterliegen die außergerichtlichen Verfahren bisher so gut wie keinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf europäischer Ebene stellt die außergerichtliche Konfliktregelung eine mehrfach erklärte politische Priorität dar. Bisher gibt es jedoch kaum zwingende Vorschriften. Die Entwicklung und Kontrolle der neuen Systeme wird in erster Linie der privaten Initiative und den Selbstregulierungskräften im Netz überlassen. Trotz der hohen Erwartungen bestehen allerdings erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Effektivität der neuen Verfahren und die Wahrung elementarer Rechte der Parteien. Es ist zweifelhaft, ob sich die vermeintlichen Vorteile der neuen Verfahren in dem Maße verwirklichen lassen, wie allseits erhofft. Zumindest gegenwärtig können sie den Zugang zum Recht nicht wirklich verbessern. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sowohl die einzelnen Konfliktregelungsmechanismen als auch das gesamte Konfliktregelungsangebot nicht hinreichend transparent sind. Außerdem ist die Wahrung anerkannter Verfahrensgarantien im Rahmen der Konfliktregelung nicht sichergestellt. Die neuen Mechanismen verringern schließlich auch die Möglichkeit der Regierungen, auf die Entwicklung und Durchsetzung des materiellen Rechts Einfluss zu nehmen. Die Selbstregulierungskräfte im Netz allein sind nicht ausreichend, um den genannten Bedenken zu begegnen. Es gibt viele Gründe für ein Marktversagen, die verhindern, dass alleine durch die Selbstregulierungskräfte vernünftige und gerechte Ergebnisse erzielt werden. Die E-Commerce-Teilnehmer sind nicht an öffentliche Interessen, wie z.B. die Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre und den Verbraucherschutz gebunden, die die Regierungen in der Offline-Welt mit den privaten Schutzrechten Dritter in Einklang bringen müssen. Auch der Einsatz neuer Technologien bietet keine Lösungen für diese Probleme. Die neuen Technologien sind auf die Durchsetzung der Konfliktregelungsergebnisse beschränkt, bieten aber keine Lösung für die Frage, wie bestimmte Standards und wichtige Werte in den Konfliktregelungsprozess eingebettet werden können. Die nationalen Regierungen und internationalen Organisationen müssen deshalb Maßnahmen ergreifen, um eine faire und effektive Konfliktregelung im elektronischen Geschäftsverkehr sicherzustellen. Da sich die Entwicklung der neuen Systeme noch in den Anfängen befindet und nicht durch voreilige und unausgereifte Regelungen gebremst werden soll, müssen zunächst die Grundbedingungen für die Entwicklung effektiver und fairer Verfahren geschaffen werden. In einem ersten Schritt sollten deshalb die bestehenden Transparenz- und Informationsdefizite angegangen werden.
BASE
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 125-149
Nach den festgelegten Zielen der Vereinten Nationen (VN) ist der Weltfrieden ohne eine wirtschaftliche und soziale Stabilisierung innerstaatlicher Strukturen nicht möglich. Der Aufgabenkatalog der VN und ihrer Sonderorganisationen kann heute in den Kategorien Frieden und Sicherheit, Menschenrechtsschutz, Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung zusammengefasst werden. Während im Sinne eines erweiterten Sicherheitsbegriffs in jedem dieser Arbeitsfelder ein Beitrag zum Weltfrieden geleistet werden kann, ist die Friedenssicherung im engeren Sinne, d.h. die Bearbeitung gewaltsam ausgetragener oder potentiell gewaltsamer Konflikte, Gegenstand des vorliegenden Beitrages. Ziel ist eine praxisorientierte Darstellung der Instrumente, Handlungsmöglichkeiten und Probleme der VN im Bereich der Konfliktregelung und Friedenssicherung. Es wird zum einen ein detaillierter Überblick über das System kollektiver Sicherheit der Vereinten Nationen während des Ost-West-Konflikts gegeben. Zum anderen werden die Herausforderungen und Probleme der VN-Friedenssicherung im 21. Jahrhundert aufgezeigt, die zwar neue Risiken, aber auch neue Chancen bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten zur friedlichen Konfliktbearbeitung in sich bergen. (ICI2)
In: Studienmaterial des Friedenswissenschaftlichen Weiterbildungsstudiums
World Affairs Online
Die Verfasserin ist Sozialpädagogin und Kommunikationstrainerin. Nach einer allgemeinen Einführung in den konstruktiven Umgang mit Konfliktsituationen, werden Spiele, Übungen und Bücher vorgestellt, mit deren Hilfe Kinder den Umgang mit Konflikten trainieren können (leider fehlen die Altersangaben). Anschließend stellt die Verfasserin vor, wie Kinder (ab der 3. Grundschulklasse) zu Konfliktlotsen ausgebildet werden können. (2 S)
In: Ost-West, europäische Perspektiven 6.2005,3
In: Reihe "Edition psychosozial"
Nachfolgeband zur Aufsatzsammlung "Mediation - die neue Streitkultur" von 2000 (ID 37/00). Die Beiträge hier liefern weitere Einsatzmöglichkeiten der Mediation als Lösungsmodell sowohl in politischen und interkulturellen Konfliktfeldern, als auch im Bereich von Bürgerprotest und Umweltfragen, wie schließlich in der Schule. Daneben Sonderfragen über die Möglichkeiten der Konfliktregelung in den Bereichen Sport und Körpertherapie. Die Beispiele stammen zum überwiegenden Teil aus Österreich. - Vorrangig für Mediatoren, in Ergänzung zum Sammelband "Zeitzeichen Mediation" (ID 24/01), zu den grundlegenden Darstellungen von L. Montada (BA 9/01) oder N.L. Dulabaum (BA 7/02) sowie den Spezialmonographien (etwa "Mediation in der Schule": BA 7/01 oder für den Umweltbereich H.-J. Fietkau: "Psychologie der Mediation", ID 37/00). (3)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 125-149
In: Gabler Edition Wissenschaft
In: Marketing und Innovationsmanagement
In: Gabler Edition Wissenschaft
In: Marketing und Innovationsmanagement
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 151-171
Die Vereinigten Staaten verfolgen nach Einschätzung des Autors keine globale Friedenspolitik, sondern eine Ordnungs- und Sicherheitspolitik mit deutlich expansiven Elementen. Diese Politik dient weniger einem territorialen Gewinn, sondern der Ausweitung eines Einflussraumes, in dem bestimmte Werte (Demokratie, bürgerliche Freiheitsrechte und freier Markt) gelten sollen. Die Umsetzung dieser Politik, die auch partikularen Interessen dienen kann, wird von den USA mit allen diplomatischen Mitteln sowohl im bi- als auch im multilateralen Rahmen, aber ebenso auch mit militärischen Mitteln verfolgt. Die selbstreklamierte "global leadership" erfordert dabei eine weitgehende Handlungsfreiheit, wodurch sich der Widerstand der USA gegen ein Eingebundenwerden in die internationale Staatengemeinschaft erklärt. Während die Europäer die Frage "unilateral" oder "multilateral" angesichts begrenzter Möglichkeiten oft als eine Wertfrage betrachten, reduziert sich diese in den Vereinigten Staaten zu einer Strategiefrage für oder gegen die Entscheidung zur Kriegsführung. Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag u.a. die innen- und außenpolitische Dimensionen des US-amerikanischen Unilateralismus und beschreibt dessen Stellenwert in der Sicherheitspolitik der Präsidenten Bill Clinton und George W. Bush. Er stellt ferner die Kritik am US-Unilateralismus und Europas sicherheitspolitische Optionen dar. (ICI2)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 173-200
In den vergangenen Jahren hat sich zum einen in den westlichen Industriegesellschaften die Akzeptanz gegenüber militärischen Interventionen in Gewaltkonflikten erhöht. Interventionen mit unilateralem oder auch multilateralem Charakter sind als Reaktion auf regionale Konflikte, Bürgerkriege oder terroristische Aktivitäten während der 1990er Jahre und zu Beginn des 21. Jahrhunderts mit unterschiedlichen Begründungen und Legitimationen durchgeführt worden, wobei das Konzept der "humanitären Intervention" besondere Bedeutung erlangt hat. Zum anderen hat bei internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und ihren Regionalorganisationen (z.B. der OSZE) oder auch bei supranationalen Einrichtungen wie der Europäischen Union die Forderung nach frühzeitigen Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalteskalationen Nachdruck erhalten. Dies gilt auch für die nichtstaatlichen Akteure, z.B. Nichtregierungsorganisationen, kirchliche Organisationen, politische Stiftungen, Verbände und soziale Bewegungen, die sich grenzüberschreitend in der Friedens-, Menschenrechts- und Entwicklungszusammenarbeit engagieren. Das Stichwort "Prävention" findet sich in zahlreichen Programmen und Erklärungen dieser Akteure, wie die Autorin in ihrem Überblick zeigt. Sie beschreibt die vielfältigen Bedeutungen des Begriffs der Intervention sowie die Arbeitsfelder, Ansätze und Akteure präventiver Politik. Sie weist ferner auf bestehende Probleme und offene Fragen zur humanitären Intervention hin. (ICI2)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 201-223
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 stellte sich die Frage, ob sich die Bundeswehr auch über ihren bisherigen Auftrag hinaus an Einsätzen außerhalb des Bündnisgebiets beteiligen und damit eine aktivere sicherheitspolitische Rolle übernehmen sollte. Nachdem von der Bundesregierung mit Verweis auf die Verfassungslage und die "Kultur der Zurückhaltung" eine unmittelbare militärische Beteiligung am Golfkrieg 1990/91 noch abgelehnt worden war, beteiligte sich die Bundeswehr ab 1991 bereits an zahlreichen Auslandseinsätzen, bei denen es sich zunächst nur um rein humanitäre Aktionen bzw. logistische Unterstützungsmaßnahmen von Missionen der Vereinten Nationen handelte. Zu einer rechtlichen Klärung der zukünftigen Einsatzspektren der Bundeswehr kam es dann durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Juli 1994. Obwohl das Urteil zahlreiche Fragen offen ließ und in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert wurde, war damit der Weg für eine aktivere Beteiligung der Bundeswehr an Auslandseinsätzen frei. Das Einsatzspektrum reichte von klassischen Friedenssicherungseinsätzen der Vereinten Nationen über VN-mandatierte NATO-Einsätze zur Friedenserzwingung bis hin zu Kampfeinsätzen ohne eindeutiges Mandat der VN. Im vorliegenden Beitrag wird ein Überblick über die Grundlagen und Entscheidungsstrukturen der deutschen Sicherheitspolitik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts gegeben und die ambivalente Rolle Deutschlands zwischen NATO, Vereinten Nationen und EU beschrieben. (ICI2)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 173-200
In: Friedensgutachten, S. 259-267
ISSN: 0932-7983
World Affairs Online