Öffentlichkeitsbeteiligung in gentechnikrechtlichen Zulassungsverfahren im internationalen Vergleich: die Ausgestaltung von Informations- und Partizipationsrechten in den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und Norwegen
In: Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Technik - Arbeit - Umwelt, Abteilung Normbildung und Umwelt, Band 98-301
"Der Beitrag stellt die derzeit geltenden Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung im gentechnikrechtlichen Genehmigungsverfahren in 13 EU- und 2 Nicht-EU-Staaten zusammen.
Insgesamt lassen sich im europäischen Rechtsraum ganz grob folgende vier Lösungswege
beobachten: (1) Eine Gruppe von Ländern, zu denen Irland, Italien und
Portugal sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Schweiz zu zählen sind,
kennen bislang praktisch überhaupt keine Öffentlichkeitsbeteiligung im gentechnikrechtlichen
Genehmigungsverfahren. Insgesamt kann man hier von Modellen sprechen,
die den Normbildungsprozeß fast vollständig der Fachbürokratie übertragen. (2) Eine
größere Gruppe europäischer Länder kennt für die Freisetzung transgener Pflanzen ein
ausschließlich schriftliches Beteiligungsverfahren, teils obligatorisch, teils fakultativ, in
manchen Fällen nur unter Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen, also ohne Öffentlichkeitsbeteiligung in dem hier beschriebenen Sinne. Zu dieser Gruppe zählen
Deutschland seit der Novelle 1994, Großbritannien, Frankreich, Belgien und Spanien.
(3) Die dritte Gruppe, zu der Deutschland bis 1993, Österreich, Luxemburg und die
Niederlande gehören, kennt die mündliche Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren selbst.
(4) Die vierte Ländergruppe, zu der Norwegen, Schweden und Dänemark gehören,
sticht vor allem durch außerordentlich weitgehende Informationsrechte der Bevölkerung
hervor. Die Details dieser rechtlichen Regelungen werden im vorliegenden Bericht vergleichend
dargestellt." (Autorenreferat)