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In: Verhandeln in Konflikten, S. 159-176
In: Zeitschrift für kritische Theorie ; ZkT, Band 17, Heft 32/33, S. 137-155
ISSN: 2702-7864
In: Konflikt-Dynamik: Verhandeln, Vermitteln und Entscheiden in Wirtschaft und Gesellschaft, Band 11, Heft 4, S. 232-235
ISSN: 2510-4233
Der Beitrag versucht, die Gründe für die bislang geringe Relevanz von Dialog und Vermittlung in der Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine zu beleuchten. Es wird argumentiert, dass spätestens bei Eintritt einer »beidseitig schmerzhaften Pattsituation« ein multilateral abgestimmter Aushandlungsprozess zwischen Russland, der Ukraine sowie anderen maßgeblichen Akteuren vorbereitet sein muss. Die Motive für die bisherige Zurückhaltung bei dessen Aufgleisung liegen zum Teil in Fehlverständnissen begründet, denn weder zögen Verhandlungen notwendigerweise die Aufgabe ukrainischen Staatsgebiets nach sich, noch würden sie die völkerstrafrechtliche Verantwortung Putins in Abrede stellen. Entsprechend plädiert der Beitrag dafür, eine realpolitisch geprägte, »harte« Verhandlungsarena vorzubereiten, um perspektivisch mindestens eine funktionale Ko-Existenz mit Russland zu ermöglichen.
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 1, Heft 1, S. 87-98
ISSN: 1864-6492
Einleitend stellt der Verfasser eine Paradoxie angestrebter Universalität fest: Wie kann ein universal gültiger und universal anwendbarer Katalog besonderer Menschenrechte und besonderer Mechanismen zu ihrer Durchsetzung etabliert werden, wenn Rechte mit Kultur organisch verwoben sind und sich menschliche Kulturen so stark voneinander unterscheiden? Es wird hervorgehoben, dass sich das gegenwärtige System internationaler Menschenrechte historisch gesehen aus den kulturellen Perspektiven des Westens entwickelt hat. Es wird die These vertreten, dass diejenigen, die die Universalität der Menschenrechte auf ein kulturelles Fundament stellen wollen, bereit und in der Lage sein müssen, die vorherrschenden Konzeptionen der betreffenden Kultur bei Bedarf in Frage zu stellen. In allen Kulturen findet sich ein bestimmtes Maß an Ambivalenz, das es erlaubt, die vorherrschenden Wahrnehmungsweisen anzuzweifeln und sie möglicherweise auf dem Weg eines innerkulturellen Diskurses durch neue oder ehemals unterdrückte Konzeptionen zu ersetzen. Damit die kulturelle Vermittlung der Menschenrechte überhaupt funktionieren kann, muss eine größtmögliche Vielfalt von Stimmen und Perspektiven gewährleistet sein, die sich über die Bedeutung und Folgen kultureller Normen und Institutionen austauschen. Sonst werden die herrschenden Eliten und ihre Verbündeten das Verhältnis von Kultur und Menschenrechten monopolisieren und manipulieren und dadurch die kulturelle Rechtfertigung ihrer Menschenrechtsverletzungen behaupten, statt die kulturellen Grundlagen dieser Rechte zu schützen. Ein wirklicher und dauerhafter globaler Konsens über das Prinzip und den Gehalt der Universalität der Menschenrechte lässt sich auf dem Wege der Anerkennung permanenter kultureller Vielfalt in einer zunehmend globalisierten Welt erreichen. (ICG2)
In: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Band 52, Heft 5, S. 297-303
ISSN: 1664-2856
<span class="fett">Fragestellung:</span> </p><ol> <li>Wie kann das Kriterium »erfolgreiche Vermittlung in Entwöhnung nach Entzugsbehandlung« definiert werden?<li>Gibt es Prädiktoren für den Entwöhnungsantritt?</li> </ol><p> <span class="fett">Methodik:</span> Bei 101 Patienten nach Alkoholentzugsbehandlung wurden Häufigkeit und Zeitpunkt des Antritts einer Entwöhnungsbehandlung ermittelt. </p><p> <span class="fett">Ergebnisse:</span> Je nach Definition variierte die Vermittlungsquote in Entwöhnungsbehandlung zwischen 11 und 30 %.Merkmale, die mit der Krankheitsentwicklung und der subjektiven Belastung durch den Alkoholkonsum zusammenhingen, zeigten prädiktives Potenzial. </p><p> <span class="fett">Schlussfolgerungen:</span> Eine einheitliche Definition der Vermittlungsquote wäre für die Evaluation von Entzugsbehandlungen hilfreich. Die Prädiktoren geben Hinweise auf Hilfeformen für Patientengruppen, die bisher nicht für weiterführende Maßnahmen gewonnen werden konnten.
In: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, Band 77, Heft 2, S. 217-252
ISSN: 1865-9748
Vermittlung von und mit Sprache und Literatur erfolgt in der Oeffentlichkeit ueber verschiedene Einrichtungen und Organisationen und nicht zuletzt in Alltagssituationen. Dieses Buch leitet zu wissenschaftlich-systematischer Arbeit mit Sprache und Literatur in ausserschulischen Vermittlungszusammenhaengen an. Es fuehrt zu Einsichten in den Erkenntnisgewinn, der durch die Arbeit mit wissenschaftlichen Modellen erfolgt, bietet beispielhaft Musteranalysen und Aufgaben zum Transfer und zur eigenen Weiterarbeit. Mit dem Verstaendnis fuer die Vielfalt von Vermittlung, wie sie funktioniert, wo sie ang
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 76, Heft 3, S. 146-147
ISSN: 2194-4202
In: Sozialpolitik in Deutschland Nr. 8
In: Publications de l'Institut Nobel Norvegien 5
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Band 10, Heft 4, S. 404
ISSN: 2309-754X