Zum Erkenntnisziel der Rechtstheorie: philosophische Grundlagen multidisziplinärer Rechtswissenschaft
In: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie Heft 54
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In: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie Heft 54
In: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie Heft 54
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Rechtstheorie wird oft als analytische Nebendisziplin der Rechtsphilosophie beschrieben. Die aktuelle Rechtstheorie hat sich von diesem historisch begründeten Ausgangspunkt jedoch gelöst und bedarf daher der wissenschaftstheoretischen Neuverortung. Marietta Auer argumentiert, dass die aktuelle Rechtstheorie als fachübergreifende Ressource multidisziplinärer Erneuerung der Rechtswissenschaft anhand geistes-, sozial- und naturwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fungiert, die weit über die analytische Rechtsphilosophie hinausweisen, aber dennoch auf philosophische Grundlagen angewiesen bleiben. Rechtstheorie lässt sich daher als philosophische Theorie multidisziplinärer Rechtswissenschaft definieren. Marietta Auer lehrt Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie in Gießen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Ideengeschichte des Privatrechts, der interdisziplinären Privatrechtstheorie, des Europäischen Privatrechts sowie der vergleichenden Privatrechtsdogmatik
In: Law and Contemporary Problems, Forthcoming
SSRN
In: JuristenZeitung, Band 78, Heft 5, S. 200
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung, Band 139, Heft 1, S. 399-402
ISSN: 2304-4861
In: JuristenZeitung, Band 77, Heft 13, S. 629
In: JuristenZeitung, Band 75, Heft 10, S. 511
In: JuristenZeitung, Band 70, Heft 2, S. 71
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 131, Heft 1, S. 650-654
ISSN: 2304-4861
In: EBL-Schweitzer
Die begrifflichen und systematischen Grundlagen unseres heutigen Verständnisses von Privatrecht wurden um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert geschaffen. Doch welche ideengeschichtliche Entwicklung steckt dahinter? Und wie wirkt sich diese Entwicklung auf bis heute wiederkehrende Grundprobleme der Privatrechtstheorie aus, etwa auf die Fragen nach dem Verhältnis zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht oder nach der Unumgänglichkeit materialer Wertungskorrekturen eines formalen Verständnisses von Privatautonomie?
Klappentext: Generalklauseln wie Treu und Glauben oder die Guten Sitten werden in der gegenwärtigen Privatrechtsdiskussion meist unter dem Aspekt ihrer näheren Konkretisierung behandelt, die ausgehend von den Grundsätzen der hergebrachten juristischen Methodenlehre auf die Ableitung präziserer, unmittelbar anwendbarer Rechtssätze gerichtet ist. Marietta Auer hinterfragt diesen Anspruch kritisch und zeigt, daß die Problematik der Generalklauseln nur von einem der herkömmlichen Methodenlehre übergeordneten rechtstheoretischen Blickwinkel, der die zwischen den Grundwertungen des Privatrechtsdenkens bestehenden Antinomien in ihrem historisch wandelbaren Spannungsverhältnis in den Mittelpunkt stellt, angemessen erfaßt werden kann. Auf dieser Grundlage erweist sich die Entwicklung der Generalklauseln während des 20. Jahrhunderts sowohl im deutschen als auch im amerikanischen Recht als Ausdruck der das gesamte Privatrechtsdenken prägenden Grundkonflikte zwischen Individualismus und Kollektivismus, Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit sowie zwischen Richterbindung und Richterfreiheit, von deren Berücksichtigung damit auch jede theoretische Behandlung der Generalklauselproblematik auszugehen hat. Ziel der Untersuchung ist damit ein Paradigmenwechsel in der Privatrechtstheorie, der über die Problematik der Generalklauseln hinaus von Bedeutung ist.