Etwa dreieinhalb Jahre, nachdem ihn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfGE 93, 121 ff. und 165 ff. - Einheitswert-Beschlüsse) aus Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG herausgelesen hat, befindet sich der Halbteilungsgrundsatz erneut in aller Munde. Das verdankt er einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1998 (DB 1998, S. 1798 f.), dessen - in einem obiter dictum getroffenen - Ausführungen vermuten lassen, daß die verfassungsrechtliche Existenz eines derartigen Grundsatzes in Frage gestellt wird. -- Der Autor widmet sich vor diesem aktuellen Hintergrund zunächst der Ableitung des Halbteilungsgrundsatzes aus dem Grundgesetz und bejaht seine Verfassungsgemäßheit. Sodann werden einige Orientierungsmarken für seine Operationalisierung aufgezeigt. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Problemkreis der Sozial-(versicherungs-)abgaben, der in der bisherigen, überwiegend steuerrechtlich geprägten Diskussion noch kaum eine Rolle gespielt hat. Weil die Konsequenzen des Halbteilungsgrundsatzes weit über die juristischen Fragen hinausgreifen und sich in die Diskussion um den "Wirtschaftsstandort Deutschland" einfügen, behandelt Butzer schließlich auch die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Halbteilungsgrundsatzes.
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The term the "Third Reich" came to signify Nazi Germany, although from a constitutional perspective, no Third Reich ever existed. The term was obtained from a 1923 book by the little-known author Arthur Moeller van den Bruck, a member of a nonpartisan but nationally conservative-oriented group, who died in 1924. The utopian book was based on the idea that the "Western" ideas of liberal democratic parliamentarianism & party mastery caused the misery of the Weimar era, & a third conservative party was required to inspire the masses & revolutionize against the national & social Right & Left. The political setting of the Weimar era & the Christian & historical overtones of the volume were important aspects to its influence. While Bruck was not a fore-thinker of National Socialism (NS), Hitler deliberately portrayed him as a foreteller of a New Germany. However, after Hitler's consolidation of power in 1939, use of the term was discontinued within Germany in order to portray Hitler as sole developer of an ideology separate from the previous traditions. Use of the term Reich was considered psychologically unacceptable when the German Federal Republic was established. L. Kehl
Die Tatsache, dass es in der heutigen polizeilichen Praxis eine "Flucht in die Generalklausel" gibt, ist - zumindest für den Rechtsunkundigen - nicht immer leicht zu bemerken, denn die Polizeivollzugsorgane teilen dem Bürger in der Regel nicht mit, auf welche Ermächtigungsgrundlage sie ihre Maßnahmen stützen. Die Generalklausel dient somit als "permanenter Notanker", wie der Autor am Beispiel des Verbringungsgewahrsams, des Aufenthaltsverbots und der polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang von Versammlungen zeigt. Er problematisiert den Mangel an Klarheit und Eindeutigkeit von polizeirechtlichen Befugnisnormen, der auch darin zum Ausdruck kommt, dass immer wieder Gerichte mit der Frage befasst werden, ob für bestimmte polizeibehördliche Maßnahmen eine Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Er diskutiert die Auflösung von Konflikten zwischen Rechtsnormen sowie das Verhältnis von Normenkonsumtion und Normenkumulation bei der polizeilichen Generalklausel und kommt insgesamt zu dem Schluss, dass sich die sondergesetzlichen Ermächtigungen und der Katalog der Standardbefugnisse als eine "offen gelassene Gesetzgebung" präsentieren. Die "Flucht in die Generalklausel" dient nur dem Zweck, das offen Gelassene zu schließen. (ICI2)