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117 Ergebnisse
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World Affairs Online
In: Strafrechtliche Abhandlungen N.F., 235
In: Leitfaden für die Praxis
In: Epistemata
In: Reihe Philosophie 154
In: Quellen und Studien zur Philosophie 23
In: JuristenZeitung, Band 70, Heft 1, S. 27
Die medizinisch-chirurgische Akademie für das Militär und das Friedrich- Wilhelms-Institut dienten der Ausbildung von Militärärzten in Berlin. Die meisten Ärzte nach 1860 kamen aus beamteten, bürgerlichen Elternhäusern. Chemisch-physikalische Methoden des 19. Jahrhunderts, wie Dichtemessung, Gasanalyse, Blut,- Sputum- und Urinanalytik sowie Mikroskopie beeinflussten, das ärztliche Handeln der Militärärzte, die alle laborexperimentellen Einrichtungen die im Bereich der Berliner Charité oder der Medizinischen Fakultät zur Verfügung standen, nutzten. Ebenso wurden die hygienisch- chemischen Laboratorien in den Garnisonlazaretten I und II von 1879-1882 für Wasser- und Harnanalysen und das hygienisch-chemische Laboratorium von 1890 im Friedrich-Wilhelm-Institut hauptsächlich für Auftragsarbeiten der Medizinal- Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums genutzt. In den Promotionsschriften der Militärärzte und den Publikationsorganen (Charité- Annalen, Berliner Klinische Wochenschrift, Deutsche Militärärztliche Zeitschrift, Preußische Militärärztliche Zeitung) erschienen sowohl chemisch- biochemische, physiologisch-tierexperimentelle selten militärmedizinische Themen. Klinisch relevante Fragen zur Ätiologie oder Pathologie von Krankheiten wurden hauptsächlich in der Propädeutischen Klinik, I. Medizinischen Klinik, der Frauenklinik oder Nervenklinik der Charité durchgeführt, wo eigene kleine klinische Labore zur Verfügung standen. ; The medical-surgical academy for the military and the Friedrich Wilhelm Institute provided training for military doctors in Berlin. After 1860, most physicians came from middle-class, civil-service families. The work of the military doctors was influenced by the chemical-physical methods of the 19th century, such as density analysis, gas analysis, analysis of blood, sputum and urine samples as well as microscopy. The doctors used all of the laboratory experimental facilities of the Berlin Charité or the Medical Faculty. Furthermore, the hygienic-chemical laboratories in the Garrison ...
BASE
In: Strategie & Technik: Streitkräfte, Rüstung, Sicherheit, Band 52, Heft [11], S. 33-36
ISSN: 1860-5311
World Affairs Online
In: Schriften zum Prozessrecht 198
In: Schriften zum Prozessrecht Band 198
Die zunehmende Internationalisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen hat dazu geführt, dass Kriminalität längst nicht mehr an den Grenzen der Nationalstaaten halt macht. Heute gehören Strafverfahren mit Auslandbezug zum Alltagsgeschäft von Polizei und Justiz, so dass die Frage der Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweismittel einer eingehenden rechtsdogmatischen Untersuchung bedarf. -- Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zunächst, allgemeingültige Regeln zu entwickeln bzw. auszuformulieren, welche sich systematisch in allgemeine Beweisverbotslehren einfügen und mit den Rahmenbedingungen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen vereinbar sind. Die Tragfähigkeit der entwickelten Grundregeln wird im Anschluss anhand zweier Fallgruppen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenvernehmung und Telekommunikationsüberwachung) untersucht. Um praxisrelevante Konstellationen unter Bezugnahme auf konkrete Beispiele diskutieren zu können, stellt Frank Schuster jeder Fallgruppe einen geschlossenen Exkurs in die spezifischen Regelungen zweier ausländischer Strafrechtssysteme (England/Wales und Österreich) voran. Daraus ergibt sich eine Fülle von Einzelproblemen (z. B. die Bedeutung eines mittelbaren Zwangs zur Selbstbezichtigung und andersartiger Belehrungsvorschriften oder die Relevanz des Straftatenkataloges in § 100a StPO etc.), zu denen jeweils eine Lösung angeboten wird. Schließlich werden die Möglichkeiten der Effektivierung des internationalen Beweismitteltransfers überprüft, zu vielfältigen Vorhaben der Europäischen Union Stellung genommen und Alternativen aufgezeigt.
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 3115