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Dies ist der dritte Artikel unseres Blogfokus zu Flucht und Migration. Die vehemente Verurteilung der verbalen und gewaltvollen Übergriffe auf Geflüchtete, die zivilgesellschaftliche Solidarität, mit der Geflüchtete an Bahnhöfen, in Vereinen und Nachbarschaften Willkommen geheißen werden, die kleinen und großen Gesten privater Flüchtlingshilfe – all dies sind wichtige Signale gegen rassistische Hetze und Abschreckungspolitik. Der Flüchtlingshilfediskurs bleibt dennoch ambivalent und lässt sich aktuell an mindestens drei Fragen diskutieren: Wann verfehlen Positionierungen 'gegen Rechts' das Ziel, rassistische Verhältnisse in der Gesellschaft aufzubrechen? Wann läuft das private Engagement im Flüchtlingsbereich Gefahr, politisches Handeln zu ersetzen? Und welche Schwierigkeiten gehen mit der Konjunktur des 'Helfer-Wirs' einher? Eine Gratwanderung.
BASE
Der jährlich erscheinende Politikbericht der nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) beschreibt für knapp ein Dutzend Themenfelder im Bereich der Migrations-, Integration- und Asylpolitik relevante Entwicklungen im Jahr 2019. Der 16. Politikbericht im Rahmen des EMN bietet wie gewohnt einen Überblick über die wichtigsten politischen, rechtlichen und institutionellen Entwicklungen des Jahres 2019 in den folgenden Bereichen: Allgemeine politische, rechtliche und institutionelle Struktur, legale Zuwanderung und Mobilität, internationaler Schutz und Asyl, unbegleitete Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Personengruppen, Integration und Antidiskriminierung, Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit, Grenzkontrolle und Visapolitik, irreguläre Migration und Schleusung, Rückkehr, Menschenhandel und Migration und Entwicklung.
In: Analysen Zu Gesellschaftlicher Integration und Desintegration Ser.
Intro -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- Teil A Stand der Forschung und des Praxiswissens -- 1: Zum Forschungsstand über'Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit' -- 1.1 Das Langzeitprojekt 'Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ('Deutsche Zustände') -- 1.2 Weitere Studien aus dem GMF-Forschungszusammenhang -- 1.3 'Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit' bei Jugendlichen -- 1.4 Kritik und Lücken der GMF-Forschung -- 2: Erkenntnisse empirischer Forschung und pädagogischer Praxis zu einzelnen thematischen Feldern von Ablehnungshaltungen -- 2.1 Thematische Felder von Ablehnungshaltungen -- 2.2 Herkunftsund migrationsbezogene Ablehnungshaltungen -- 2.3 Antimuslimische Haltungen -- 2.4 Antisemitische Haltungen -- 2.5 Stilbezogene und territorialisierende Ablehnungshaltungen -- 2.6 Ablehnungshaltungen im Kontext der hegemonialen Geschlechterordnung -- 2.7 Ablehnungshaltungen gegenüber gesellschaftlichem 'underperforming' -- 2.8 Kritik des Forschungsstandes -- Teil B Eigene Studie: Ablehnungskonstruktionen, Diskriminierung und Gewalt -- 1: Inhaltliche und methodische Grundlagen -- 1.1 Zentrale Ziele, Fragestellungen und theoretische Ausgangspunkte -- 1.1.2.1 Das Konzept der 'Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit -- GMF? - Begriffl iche Unschärfen -- Weitere terminologische Probleme -- "Ideologie der Ungleichwertigkeit" oder soziale Repräsentationen von Ungleichheitsannahmen, -empfi ndungen, -propagierungen und -- Schlussfolgerungen -- Haltungsforschung statt Einstellungsforschung -- 1.1.2.2 KISSeS als Untersuchungsperspektive und Analyseraster -- 1.2 Methodische Anlage -- 2: Empirische Befunde -- 2.1 Fallskizzen - die befragten Jugendlichen im Überblick -- 2.2 Die Konstruktion herkunftsund migrationsbezogener Ablehnungs haltungen - "…benehmen sich scheiße", "…denken, sie sind was Be -- 2.2.1.1 Ablehnungshaltungen gegenüber 'Türken'.
In: Working paper
In: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge$l82
In: Working paper 74
Im Fokus der Studie steht die illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen als Teilbereich der illegalen Beschäftigung und der informellen Wirtschaft im Allgemeinen. Es werden der Umfang, vorhandene präventive Maßnahmen sowie die zentralen Kontrollbehörden, ihr rechtlicher Auftrag und ihre Zusammenarbeit dargestellt. Darüber hinaus werden die Folgen illegaler Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen sowohl für Arbeitgeber als auch die Beschäftigten herausgearbeitet. Die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Allgemeinen wird in Deutschland maßgeblich durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelt. Es legt die Kompetenzen der für Prüfungen zuständigen Behörden fest, gibt Art und Umfang ihrer Zusammenarbeit vor und definiert die Bußgeld- und Strafvorschriften bei Verstößen. Zudem beinhalten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Bußgeld- bzw. Strafvorschriften, die sich explizit der illegalen Beschäftigung annehmen, und die in Verbindung mit entsprechenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz den rechtlichen Rahmen zur Ahndung und Verfolgung von Arbeitgebern von illegal beschäftigten Drittstaatsangehörigen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Drittstaaten bieten.