Mit der Erschließung der Ozeane und der Entdeckung Amerikas begann die Globalisierung in der Frühen Neuzeit.Georg Jochum stellt dar, wie diese Entgrenzung der Welt, die in der Devise »Plus Ultra« ihren signifikanten Ausdruck fand, zum Basisparadigma der Moderne wurde. Der ambivalente Charakter der okzidentalen Zivilisation zwischen emanzipativer Weltoffenheit und kolonialer Weltbeherrschung hat hier seinen Ursprung. Auch die gegenwärtige ökologische Krise und die zunehmenden Spannungen in der Weltgesellschaft sind ferne Folgen dieser Entgrenzungsdynamik.Auf diese historische und zeitdiagnostische Analyse aufbauend werden Wege der Transformation hin zu einer zur reflexiven Selbstbegrenzung fähigen, nachhaltigeren Gesellschaft skizziert
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En este artículo se plantea que la pandemia del Covid-19, así como otras epidemias recientes, pueden interpretarse como efectos secundarios no deseados de la penetración expansiva de la civilización técnico-capitalista en las áreas naturales. La reconfiguración 'colonizadora' de la red ecológica de la vida y la reducción de la biodiversidad aumentan el riesgo de transmisión del virus de animales a humanos. Una revisión histórica muestra que procesos similares han acompañado siempre a la civilización humana y que la colonización de la naturaleza fue forzada a través del desarrollo de la sociedad de expansión moderna en el siglo XVI. La asociada conquista capitalista-técnica de la red de vida está experimentando actualmente una extensa crisis socio-ecológica. La falta de sostenibilidad de la sociedad de expansión moderna y su relación colonial con la naturaleza se hace evidente, como lo ejemplifica la crisis del coronavirus. Para evitar el aumento de tales crisis, es necesaria una transformación socio-ecológica, que esté conectada con el desarrollo de una relación poscolonial con la naturaleza, y que sea capaz de iniciar la transición hacia una sociedad de integración sostenible.
Este ensayo interpreta la colonialidad del poder como una síntesis del sometimiento eurocéntrico del mundo y del dominio antropocéntrico de la naturaleza. La colonialidad de la modernidad, que se estableció a través la conquista de América, experimentó una expansión y transitó hacia un proyecto de colonización de la naturaleza. El occidentalismo se convirtió así en un proyecto del progreso técnico. En la actualidad, este programa atraviesa por una fase de expansion de una 'colonialidad de tecnociencia', basada en el pensamiento cibernético. En este artículo se presentan, por lo tanto, nuevas perspectivas de la descolonización epistemológica a traves de una crítica a la epistemología tecnocientífica.
Mit der Erschließung der Ozeane und der Entdeckung Amerikas begann die Globalisierung in der Frühen Neuzeit. Georg Jochum stellt dar, wie diese Entgrenzung der Welt, die in der Devise »Plus Ultra« ihren signifikanten Ausdruck fand, zum Basisparadigma der Moderne wurde. Der ambivalente Charakter der okzidentalen Zivilisation zwischen emanzipativer Weltoffenheit und kolonialer Weltbeherrschung hat hier seinen Ursprung. Auch die gegenwärtige ökologische Krise und die zunehmenden Spannungen in der Weltgesellschaft sind ferne Folgen dieser Entgrenzungsdynamik. Auf diese historische und zeitdiagnostische Analyse aufbauend werden Wege der Transformation hin zu einer zur reflexiven Selbstbegrenzung fähigen, nachhaltigeren Gesellschaft skizziert.
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In: AIS-Studien: das Online-Journal der Sektion Arbeits- und Industriesoziologie in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS), Band 6, Heft 1, S. 25-48
Der Beitrag zielt darauf ab, die bisher von der Arbeitssoziologie vernachlässigte Verbindung des Wandels der Arbeitsteuerung mit der Durchsetzung eines kybernetischen Paradigmas in den letzten Jahrzehnten aufzuzeigen. Demnach hat die Kybernetik nicht nur zur Entwicklung und Verbreitung neuer Kommunikations- und Informationstechnologien beigetragen, sondern ebenso die Konstitution einer Cyborg Science angeregt, welche das Verständnis von humaner Subjektivität grundlegend veränderte. Insbesondere die mit der Subjektivierung von Arbeit verbundene Genese neuer Formen der Selbststeuerung kann auch als Resultat dieses Paradigmenwechsel interpretiert werden. Derzeit zeichnet sich, wie der Beitrag deutlich macht, infolge der Nutzung der Social Media eine neue Stufe des Wandels der Arbeitssteuerung im Sinne einer Kybernetisierung 2.0 ab.
"In Zeiten anhaltender Finanznot veräußern die Gemeinden in zunehmendem Maße Vermögenswerte, um ihre Defizite auszugleichen. Dabei rückt auch die im Eigentum kommunaler Museen befindliche Kunst mit ihrem Marktwert ins Blickfeld. Nach der rechtlichen Konstruktion der öffentlichen Sachen, zu denen diese Kunstwerke gehören, leben Eigentümerbefugnisse wieder auf, wenn die Widmung, den öffentlichen Zweck der Sache bestimmt, aufgehoben wird. Eine Veräußerung der Kunstwerke wäre demnach durch Aufhebung der Widmung, daß heißt durch Entfernung aus dem Museum möglich. Die Aufhebung der Widmung selbst allerdings ist nur unter Beachtung der rechtlichen Bindungen möglich. Diese finden ihre Grundlage im verfassungsrechtlich fundierten Kulturauftrag, der als selbst ständige Staatsaufgabe zu verstehen ist. Daraus folgt, daß Kulturförderung sich nicht gemein am wirtschaftlichen und sozialen Nutzen orientieren darf und ein grundsätzlicher Rückzug des Staates aus diesem Bereich nicht möglich ist. Darüber hinaus bestehen einfachrechtliche Bindungen. Sofern die Gemeinden Kunstgegenstände durch unentgeltliche Zuwendung oder durch Erbschaft von Privaten erworben haben, so besteht ein aus der Zweckbindung herzuleitendes Verbot der Verwertung zur Deckung eines allgemeinen Finanzbedarfs. Sofern Veräußerungen überhaupt zulässig sind, ist der Erlös zweckgebunden zu verwenden. Sind die Kunstwerke international bedeutsam, so sind die Bindungen des Kulturgüterschutzgesetzes zu beachten, wonach bestimmte Kunstwerke nicht ins Ausland verbracht werden dürfen. Zu berücksichtigen ist unter Umständen auch das Denkmalschutzrecht, welches für Kunstwerke in Museen ein faktisches Veräußerungsverbot bewirken kann, weil eine örtliche Veränderung des Kunstwerkes verboten ist. Schließlich bestehen noch Bindungen aus dem Gemeindehaushaltsrecht, die durch den Landesgesetzgeber noch enger gezogen werden können. Aufgrund dieser zahlreichen Bindungen sind Kunstwerke als Gegenstände möglicher Privatisierungen eher uninteressant." (Autorenreferat)