Zusammenfassung Der Beitrag analysiert im Hinblick auf die Ziele Gewährleistung von Rundfunkfreiheit (Staatsferne) und Meinungsvielfalt (Sozialisationswirkung des Rundfunks) die verschiedenen ordnungspolitischen Konzeptionen, die in der Bundesrepublik Deutschland die Rundfunkordnung geprägt haben. Die Analyse beginnt mit der binnenpluralistischen Inhaltskontrolle durch den Rundfunkrat, die das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Rundfunkurteil von 1961 verbindlich vorgeschrieben hat; methodisch entspricht dieses Vorgehen einer Marktergebniskontrolle. Nach der Zulassung privater Programmanbieter wurde diese Konzeption durch eine Marktzugangskontrolle abgelöst; methodisch entspricht dieses Vorgehen einer Verhaltenskontrolle. Erst vor kurzem ist die Funktionsfähigkeit des publizistischen Wettbewerbs mit der Funktionsfähigkeit des wirtschaftlichen Wettbewerbs verbunden worden, indem die EU-Kommission die Beihilfevorschriften auch auf rundfunkpolitische Tatbestände erstreckt hat. Insgesamt kann man nach fünfzig Jahren Medienpolitik feststellen, daß die marktwirtschaftlichen Steuerungselemente an Einfluß gewonnen haben.
"The paper analyses the institutional dynamics surrounding common-pool resources in post socialist Central and Eastern Europe. It is conceived in close conjunction with the case studies reported in the four preceding papers in this series. The purpose of this paper is to frame the individual case inquiries, compare the findings from the four plus two additional case studies, and relate those to broader agrarian and environmental changes in Central and Eastern Europe. The comparative assessment suggests that resource governance has shifted from the previously dominant legal and administrative state hierarchies towards markets. In addition, state power has moved from central governments towards local authorities. The waning and decentralization of state power has caused the emergence of significant gaps between property legislation and rights-in-practice, which have been particularly stark in weak states. The discrepancy between legal texts and rights-in-practice leads to the exclusion of public and collective interests in favor of private interests in CPR management. It finds its environmental expression in the declining use of water control systems, widespread destruction of water infrastructure, and unfettered conversion of agricultural land for urban sprawl. Thus, the findings attest to the central role of distributive issues in post socialist privatization and suggest an additional dimension of distributive conflict: different rights and obligations associated with resources. They also suggest the need for post socialist governments to be actively involved in the management of common-pool resources for the protection of public and collective interests." (author's abstract)
In "Einheit, Arbeit, Wachsamkeit" erzählt Malte Wandel die Geschichte der »Madgermanes« – rund 16.000 junge Mosambikaner, die über sieben Jahre als Vertragsarbeiter in der DDR gelebt haben. Noch heute, 20 Jahre nach ihrer Rückkehr nach Mosambik, ist ein Großteil dieser Gruppe in keiner Weise reintegriert und lebt in großer Armut. In der DDR wurde bis zu 80 Prozent ihres Lohnes abgezogen und als Rentenzahlung nach Mosambik geschickt – das Geld sollten sie nach ihrer Rückkehr erhalten. Die Regierung hält sie hin, scheint den Konflikt aussitzen zu wollen. »Wir wollten eine kleine Feier machen. Es wäre einfach. Es gibt eine große Kirche, gleich hier. Wir könnten uns 200 Stühle leihen. Wir könnten eine Kuh schlachten, etwas braten und ein paar Bierchen trinken. Aber leider: Nur die Deutschen können diesen Tag feiern. Wir haben überhaupt keinen Grund zu feiern«, sagt der Präsident der »wütenden Deutschen« José Alfredo Cossa am 9. November 2009 in perfektem Deutsch an der »Base Central Madgermany« in Maputo. Malte Wandels (*1982) Arbeiten waren Favoriten beim Leipziger F/Stop Festival 2010 und erhielten den BFF-Förderpreis 2011. Seine Mosambik- Serie wurde kürzlich mit dem Vattenfall Fotopreis 2011 für junge narrative Fotografie ausgezeichnet und bei der renommierten Berliner Galerie C/O ausgestellt
Abstract Erwerbsformen sind schon seit geraumer Zeit in Bewegung. Vor allem die vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Vertragsformen, wie z. B. Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge, legten in der langen Frist zu. Der vorliegende Beitrag geht vor diesem Hintergrund zwei Fragen nach: Gibt es in den letzten drei Dekaden wirklich einen Trend, der auf eine neue Normalität in der Verteilung der Erwerbsformen schließen lässt? Gingen die Veränderungen eher mit einer Umverteilung von Beschäftigung oder mit einer Erschließung zusätzlicher Beschäftigtengruppen einher? Die auf dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes basierenden Ergebnisse zeigen zunächst, dass sich die Veränderungen in der Zusammensetzung der Erwerbsformen nicht als kontinuierlich erwiesen haben. In den Jahren des anhaltenden Beschäftigungsaufschwungs vor der aktuellen Corona-Krise hatten sich die vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Beschäftigungsformen sogar wieder leicht zurückgebildet. Die Betrachtung des Verhältnisses von Erwerbsformen und Erwerbsbevölkerung legt weiter nahe, dass der Wandel der Erwerbsformen in der Gruppe der sog. "Kernerwerbstätigen" (25–64-Jährige) nicht mit einer direkten Substitution einhergegangen ist. Ansonsten hätten die Erwerbstätigenquoten der Normalarbeitsverhältnisse für diese Altersgruppe nicht gleichzeitig zunehmen dürfen. Diese Aussage gilt aber den Analysen zufolge nicht für alle Altersgruppen. Sie trifft ausschließlich auf ältere Erwerbstätige zu, deren Arbeitsmarktpartizipation im Untersuchungszeitraum ohnehin deutlich zulegte. Bei den jüngeren Altersgruppen hat der Aufwuchs bei der Teilzeitbeschäftigung die Normalarbeitsverhältnisse jedoch leicht zurückgedrängt. Ob sich daraus Kohorteneffekte ergeben, ist aus heutiger Sicht offen Der Autor dankt zum einen den anonymen Gutachterinnen und Gutachtern für die wertvollen Hinweise. Zum anderen dankt er Daniel Giehl für die tatkräftige Unterstützung bei der Auswertung der Mikrozensus-Daten und der Zusammenstellung der Literatur. .
Zusammenfassung Die Geschichte des Sozialstaates in Deutschland war von Anfang an, und ganz besonders seit 1945, in höchstem Maße eine Geschichte des Einschlusses, des Ausschlusses und der Offenheit. Entsprechend fand die Entwicklung des deutschen Sozialstaates ihren charakteristischen Ausdruck im Wandel der Reichweite, des Inhalts und der Gestalt des Einschlusses, des Ausschlusses und der Offenheit. Das nationalstaatliche Grundmuster hatte sich seit der Achsenzeit um 1800 gebildet. Die wesentlichen Elemente: Staatsgebiet; Staatsangehörige versus Fremde; Teilhabe durch Gebrauch der Freiheit versus Teilhabe durch soziale Leistungen. Nach 1933 fügte die nationalsozialistische Herrschaft dem nationalstaatlich Üblichen des Ausschlusses den willkürlichen Ausschluss durch die absolute Entrechtung der "Fremdrassigen" und "Gemeinschaftsfremden" hinzu, von 1939 an die imperialistische Perversion des Einschlusses und des Ausschlusses durch Unterwerfung und Vernichtung. Die historische Verantwortung dafür kennzeichnet seither und bis heute die spezifisch deutsche Arena des Einschlusses und des Ausschlusses. Nach 1945 maximierten darüber hinaus die Folgen des Kriegs die Nachfrage nach Einschluss, während die geschichtslosen Strukturen der Besatzungsherrschaft, der Zonen und der neuen Länder viele der Antworten neu zu erfinden hatten. Von 1949 an unterschieden sich die Konzepte von Einschluss, Ausschluss und Offenheit in den beiden deutschen Staaten grundlegend. Die Deutsche Demokratische Republik sah sich als ein im Inneren und nach außen geschlossener Staat. Die Bundesrepublik sah sich als ein im Inneren und nach außen offener Staat. Sie war nicht nur der Staat ihrer Einwohner. Sie war auch der Treuhänder des "ganzen Deutschland" und versuchte so auch allen Staatsbürgern des Deutschen Reiches und den in seiner Verantwortung stehenden Volkszugehörigen Einschluss zu gewähren. Faktisch vor allem dann, wenn sie in ihr Gebiet zuwanderten oder in anderen Staaten den Schutz der Bundesrepublik einfordern konnten. Zugleich aber war die Bundesrepublik ein Staat von europäischer und weltweiter Offenheit, der bereit war und ist, Einschluss, Ausschluss und Offenheit nach gemeinsamen supranationalen oder internationalen Regeln zu gestalten. Die Doppelnatur der Bundesrepublik als deutscher Teilstaat und Treuhänder des Deutschen Reiches ist mit der Vereinigung weggefallen. Dagegen hat sich die europäische Integration des mitgliedstaatlichen und des gemeinschaftlichen Zusammenspiels von Einschluss und Ausschluss vertieft. Und die transnationale Dynamik der "globalen Welt" hat der nationalstaatlichen Verantwortung ebenso wie der internationalen Mitverantwortung der Bundesrepublik für eine angemessene Ordnung des Einschlusses und Ausschlusses für möglichst alle Menschen größte Relevanz vermittelt.