Our actions are informed by the consideration of reasons; reasons which constructivism suggests are not simply discovered, but made by us. This book examines this view, elaborating its basic idea into a fully-fledged account of practical reasons, making its theoretical commitments explicit, and defending it against well-known objections.
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Dieses E-Book enthält komplexe Grafiken und Tabellen, welche nur auf E-Readern gut lesbar sind, auf denen sich Bilder vergrössern lassen. Wer etwas will, muss etwas tun dafür. Klingt logisch. Ist aber anstrengend. Dennoch – oder gerade deswegen: Entwicklung braucht Herausforderung. Der Weg des geringsten Widerstandes führt immer bergab. Wer seinen Kindern (oder anderen, die es nötig haben) einen Gefallen tun will, lässt es nicht zu, dass sie sich mit dem inneren Schweinehund anfreunden. Denn die Menschen, die einen beim Jammern unterstützen, sind keine hilfreichen Weggefährten, wenn es darum geht, etwas aus sich zu machen. Und darum geht es doch eigentlich.
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Die vorliegende Fokusstudie befasst sich mit unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland. Minderjährige Drittstaatsangehörige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, unabhängig davon, ob ein Schutzgesuch gestellt wird. Sie reisen in der Regel illegal nach Deutschland ein und werden bei einem Aufgriff durch das Jugendamt in Obhut genommen, falls keine Zurückschiebung an der Grenze erfolgt. Sie sind in Bezug auf das gesamte Migrationsgeschehen zwar nur eine kleine Gruppe unter den Drittstaatsangehörigen; ihre Zahl steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an. Während 2008 lediglich 763 unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag stellten, suchten 2013 bereits 2.486 unbegleitete Minderjährige Schutz in Deutschland. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan (690), Somalia (355), Syrien (285), Eritrea (140) und Ägypten (120). Auch bei der Schutzquote ist ein Anstieg zu verzeichnen: Diese lag 2010 bei 36,3 %; dagegen entschied das Bundesamt 2013 bei 56,6 % der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden auf Flüchtlingsschutz, Asyl, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote.
How does the European Union maintain a multi-territorial area of free mobility, despite the fact that only its constituting units possess the necessary means to control mobility? This book explores the structural tensions and conflicts that arise with the abolition of border controls between the EU's member states and examines how these tensions affect and are affected by the institutional shape of the EU's external borders. Andreas Muller explores how the political interests in the institutional shape of the EU's external borders differ between centre and periphery, and how these differences affect both external borders and the structure and stability of the Schengen area as a whole. Muller demonstrates the tensions underlying this multinational area of mobility, and sheds light on the changing nature of the European nation state.
Die vorliegende Ausarbeitung thematisiert die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland. Sie beschreibt die föderale Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern und erläutert die Mechanismen, mit denen die Aufnahme von Asylsuchenden zwischen den Bundesländern koordiniert wird. Darüber hinaus stellt sie die verschiedenen Verfahren dar, mit denen die Bundesländer die Unterbringung organisieren, und zeigt die verschiedenen Unterbringungsformen von Asylsuchenden und die ihnen zur Existenzsicherung gewährten Leistungen auf. Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens ist der Bund durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Verantwortlich für die Unterbringung der Asylbewerber sowie die Gewährung der Geld- und Sachleistungen zu ihrer Existenzsicherung sind die Bundesländer. Um eine gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer zu gewährleisten, wird für jedes Bundesland eine Aufnahmequote aufgrund der Einwohnerzahl und des Steueraufkommens festgelegt. Zur Erstunterbringung haben die einzelnen Bundesländer Aufnahmeeinrichtungen geschaffen, an die die Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge angeschlossen sind. Sobald der Asylantrag gestellt ist, werden Asylsuchende nach bis zu sechs Wochen, spätestens jedoch nach drei Monaten in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung untergebracht. Diese Aufgaben haben die meisten Bundesländer an die Kommunen übertragen. Dabei wird auf die Unterbringung sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Einzelwohnungen zurückgegriffen. Daneben existieren spezielle Einrichtungen für Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen wie unbegleitete Minderjährige, traumatisierte Asylsuchende und Opfer sexueller Gewalt.