This book highlights the threefold consilience of sociology, thermodynamics, and the game theory of metaphorical hawks and doves. In a mixed population of social or ethnic groups, segregation into separate colonies is commonly observed in economically hard times. In more affluent times, the groups co-exist in a homogeneous mix.This social phenomenon can be modeled by a plausible game of hawks and doves who compete for a resource, because the competition affords gain and status for the birds. The rules of the game reveal that segregation may be beneficial for both species. This situation is akin to thermodynamics of a watery sugar solution where, at low temperature, it is energetically favourable for both constituents to segregate, so that the sugar forms a solid phase at the bottom of a cup. In the long run, social evolution will lead the population to a homogeneous mix with an optimal composition of hawks and doves.
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Political justice, Germany, history 19th/20th century. - Die straf- und polizeirechtliche Beurteilung politischen Kampfes gegen die herrschende staatliche Ordnung läßt seit Beginn des 19. Jahrhunderts eine kaum gebrochene Tendenz erkennen. Müller zeichnet das Fortwirken der justiziellen Tradition in der bundesrepublikanischen Spruchpraxis zum KPD-Verbot und zur Kriminalisierung kommunistischer Opposition in der Rechtsprechung bis zu den Berufsverboten nach
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Theodor Maunz (1901–1993) war einer der einflussreichsten Juristen der alten Bundesrepublik. Zudem gestaltete er als Bayerischer Kultusminister Politik aktiv mit. Doch schon zu Lebzeiten war er wegen seiner Rolle im Nationalsozialismus umstritten – und ist es bis heute. War er ein Nazi, der sich in die Bundesrepublik hinüberrettete? War er ein prinzipienloser Karrierist? Gestützt auf seine beiden Nachlässe und zahlreiche andere Quellenbestände zeichnet die Biographie ein detailliertes Bild seiner Person und setzt sich mit den Erfolgsfaktoren seiner Karriere auseinander.
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Anläßlich des 100. Geburtstages von Gustav Radbruch im Jahre 1978 untersucht der Autor die Kontinuität der deutschen Staatsrechtslehre in den letzten 100 Jahren. Ausgehend von der Prämisse, man könne keine allgemeinen Aussagen über das Verhältnis von Recht und Gesetz unabhängig von der konkret-historischen Staatsform und Rechtssituation machen, untersucht der Autor die Entwicklung des Staatsrechts und der Rechtssprechung vom Deutschen Kaiserreich bis in die Bundesrepublik. Wurde der Begriff des Rechtsstaates zur Zeit Bismarcks geprägt und bedeutete er im Kaiserreich die strikte Bindung der Richter an das Gesetz (richterlicher Gesetzespositivismus), so brachte die demokratische Legitimierung der Weimarer Republik (Volkssouveränität) einen von G. Radbruch heftig vertretenen Rechtsrelativismus (d.h. die Rechtsprechung sei abhängig vom öffentlichen Rechtsempfinden) hervor. Erst als die Weimarer Richterschaft immer mehr in ihren Gerichtsurteilen gegen die republikanischen Gesetze revoltierte, forderte Radbruch die Bindung des Richters an das Gesetz. Der Nationalsozialismus beseitigte dann jede Rechtsstaatlichkeit, indem er die Rechtsprechung völlig in Dienst des Staates stellte. Bei der Wiederherstellung des Rechtsstaates nach 1945 wurde zunächst der "Schutz des einzelnen gegen den allmächtig und willkürlich gedachten Staat" betont, doch zeigen die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die der Autor analysiert, eine Tendenz, den Staat als übergesetzlich zu betrachten bzw. in ihm den höchsten Verfassungswert zu sehen und ihm somit die Priorität vor allen Grundrechten einzuräumen. Schutz des Staates vor Schutz des Individuums vor dem Staat! Staatsrecht vor Rechtsstaat! Unter diesem Gesichtspunkt erscheint der Apell Radbruchs an die Richterschafts, die Gesetze zu befolgen, in einem anderen Licht und von daher ist der Vorwurf eines blinden Rechtspositivismus ungerechtfertig. (UW)
Der von Ingo Müller ("Furchtbare Juristen", BA 6/87) herausgegebene, eingeleitete und mit einem Nachwort "Nürnberg und die deutschen Juristen" versehene Band dokumentiert die 3 Anklagereden des US-Hauptanklägers im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, vorgetragen am 21. November 1945, am 28. Februar und am 26. Juli 1946. Robert H. Jackson war nicht nur der "geistige Vater" dieses internationalen Prozesses ohne Vorbild, er war auch dessen eigentlicher Regisseur, ein Jurist hohen Grades und ein Garant des rechtsstaatlichen Verlaufs des Prozesses. Seine Anklagereden sind historische Dokumente und zählen zum Besten, was über Recht und Unrecht gesagt wurde. (3)